Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Fußstütze wird im Zolltarif unter Abschnitt XX (Verschiedene Waren), Kapitel 94 (Möbel), Position 9403 (Andere Möbel) und Unterposition 9403.70 (Kunststoffmöbel) eingereiht.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 94 - MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; LEUCHTEN UND BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
- Position: 9403 - Andere Möbel und Teile davon
Zolltarifnummer: 9403 7000 00 0 - Kunststoffmöbel
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Ausführung der Fußstütze abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fußstütze
Der HS-Code für Fußstütze lautet 9403.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9403.70.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9403.70.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9403.70.00.00.0.
Einreihung von Fußstütze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 3 b) besagt, dass Waren, die aus verschiedenen Stoffen bestehen, nach dem Stoff eingereiht werden, der ihnen ihren wesentlichen Charakter verleiht. Bei einer Fußstütze mit Kunststoff-Trittfläche und Stahlgestell ist daher zu prüfen, ob der Kunststoff (Möbelcharakter) oder der Stahl (Stahlware) überwiegt. Die vZTA-Rechtsprechung (DEBTI27031/20-1) sieht bei ergonomischen Büro-Fußstützen den Kunststoff als charakterbestimmend an.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fußstütze
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Stahl – für Fußstützen mit charakterbestimmendem Stahlgestell (vZTA DE13900/12-1)
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen – für einfachere Fußstützen ohne Möbelcharakter (vZTA DE13899/12-1)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fußstütze (9403) ≠ Andere Waren aus Stahl – für Fußstützen mit charakterbestimmendem Stahlgestell (vZTA DE13900/12-1) (7326)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fußstütze bleibt die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fußstütze (9403) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen – für einfachere Fußstützen ohne Möbelcharakter (vZTA DE13899/12-1) (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fußstütze bleibt die Zolltarifnummer 9403.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Fußstütze nicht als Möbel qualifiziert, sondern als reine Stahl- oder Kunststoffware.
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Stahl – für Fußstützen mit charakterbestimmendem Stahlgestell (vZTA DE13900/12-1)
Alternative Einreihung
Andere Waren aus Kunststoffen – für einfachere Fußstützen ohne Möbelcharakter (vZTA DE13899/12-1)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fußstütze ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fußstütze (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Fußstütze
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Fußstütze mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Bürobereich verwendet und haben abweichende Zolltarifnummern:
Beschilderung
8310.00.00.00.0 · 2,7 %
Laminiergerät
8472.90.80.00.0 · 0 %
Metall-Plakette
8310.00.00.00.0 · 2,7 %
Büroklammer
8305.90.00.00.0 · 2,7 %
Radiergummi
4016.92.00.00.0 · 2,5 %
Lehrbuch
4901.99.00.00.9 · 0 %
Schreibtisch-Organizer
3926.10.00.00.0 · 6,5 %
Dokumentständer
8304.00.00.00.0 · 2,7 %
Notizblock
4820.10.30.00.0 · 0 %
