Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Einreihungspfad zeigt die hierarchische Gliederung von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4016 - Andere Waren aus Weichkautschuk
- Unterposition: 4016 91 - andere
Zolltarifnummer: 4016 9200 00 0 - Radiergummi
Hinweis zur Einreihung
Eine fehlerhafte Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Lassen Sie Ihr Produkt vor der Anmeldung prüfen – mit dem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Radiergummi
Der HS-Code für Radiergummi lautet 4016.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.92.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.92.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.92.00.00.0.
Einreihung von Radiergummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach AV 1 und AV 6.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Radiergummi
Alternative Einreihung
Radierer aus Kunststoff (PVC) – Alternative, wenn das Produkt nachweislich aus Kunststoff (weichgemachtem PVC) besteht und nicht aus Kautschuk
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Büro- oder Schulartikel (Radierer aus Kunststoff/PVC)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Radiergummi (4016) ≠ Radierer aus Kunststoff (PVC) – Alternative, wenn das Produkt nachweislich aus Kunststoff (weichgemachtem PVC) besteht und nicht aus Kautschuk (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Radiergummi bleibt die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Radiergummi (4016) ≠ Büro- oder Schulartikel (Radierer aus Kunststoff/PVC) (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Radiergummi bleibt die Zolltarifnummer 4016.92.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen sind folgende Kapitel oder Positionen relevant, wenn die Ware nicht aus Kautschuk besteht oder eine andere Hauptfunktion hat:
Alternative Einreihung
Radierer aus Kunststoff (PVC) – Alternative, wenn das Produkt nachweislich aus Kunststoff (weichgemachtem PVC) besteht und nicht aus Kautschuk
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Büro- oder Schulartikel (Radierer aus Kunststoff/PVC)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Radiergummi ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Radiergummi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Radiergummi in Form eines rot-weißen, dreickigen Stifts (Länge: ca. 12 cm), der mit Papier umwickelt ist und aus Weichkautschuck hergestellt ist. Es sind 12 Radiergummis gemeinsam mit 16 Notizblöcken (nicht Gegenstand dieser Auskunft), 12 Vierfarb-Wachsmalstiften... Mehr anzeigenBei der vorliegenden Ware handelt es sich um einen Radiergummi in Form eines rot-weißen, dreickigen Stifts (Länge: ca. 12 cm), der mit Papier umwickelt ist und aus Weichkautschuck hergestellt ist. Es sind 12 Radiergummis gemeinsam mit 16 Notizblöcken (nicht Gegenstand dieser Auskunft), 12 Vierfarb-Wachsmalstiften (nicht Gegenstand dieser Auskunft) und 10 mit Buntstiften gefüllten Blechdosen (nicht Gegenstand dieser Auskunft) in einem Pappaufsteller, sog. "Präsenter", für den Verkauf aufgemacht. Es liegt kein gemeinsamer Bedarf in Bezug auf die einzelnen Bestandteile vor, sodass die Waren getrennt voneinander einzureihen sind. Die Ware ist als "Radiergummi, aus Weichkautschuck" einzureihen. Weniger anzeigen
Radiergummi aus Weichkautschuk in Form eines zylindrischen, hohlen, pfeilspitzenartig zulaufenden, in einem Guss gefertigten Erzeugnisses zum Aufsetzen auf einen Bleistift. Drei dieser Radiergummis sind zusammen mit einer Stimmgabel, drei Bleistiften und einem Bleistiftspitzer (sog. Schreibset für Musiker, alle nicht... Mehr anzeigenRadiergummi aus Weichkautschuk in Form eines zylindrischen, hohlen, pfeilspitzenartig zulaufenden, in einem Guss gefertigten Erzeugnisses zum Aufsetzen auf einen Bleistift. Drei dieser Radiergummis sind zusammen mit einer Stimmgabel, drei Bleistiften und einem Bleistiftspitzer (sog. Schreibset für Musiker, alle nicht Gegenstand dieser vZTA, weil nicht zur Befriedung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt) in einem Metallkästchen, das durch eine Schaumstoffeinlage speziell zur Aufnahme dieser Waren hergerichtet ist, enthalten. Diese Ware ist als "andere - als von den Positionen 4001 bis 4015 erfasste - Ware aus Weichkautschuk, andere als aus Zellkautschuk, Radiergummi" einzureihen. Weniger anzeigen
Radiergummi aus Weichkautschuk, in Form eines gelben, rechteckigen Radiergummis (Maße: 4 x 2 x 0,7 cm = L x B x D), der mit einer bedruckten Pappbanderole (Aufdruck "ERASER") umwickelt ist. Er ist zusammen mit zwölf Wachsmalkreiden unterschiedlicher Farbe, einem Bleistift, 12 Bunt- und 12 Filzstiften, einer Flasche... Mehr anzeigenRadiergummi aus Weichkautschuk, in Form eines gelben, rechteckigen Radiergummis (Maße: 4 x 2 x 0,7 cm = L x B x D), der mit einer bedruckten Pappbanderole (Aufdruck "ERASER") umwickelt ist. Er ist zusammen mit zwölf Wachsmalkreiden unterschiedlicher Farbe, einem Bleistift, 12 Bunt- und 12 Filzstiften, einer Flasche Klebstoff und einem Bleistiftspitzer (nicht Gegenstand dieser vZTA, da nicht zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt) in einer mit drei, mit speziellen Kunststoffeinlagen zur Aufnahme aller Artikel versehenen, Schubladen ausgestatteten Pappbox enthalten. Die Pappbox weist einen Aufdruck im Aquariendesign mit der Aufschrift "Under the Sea Artist Set" auf, und ist in Form eines Hauses gestaltet. Die Pappbox mit Inhalt ist in einem mit Produktinformationen und Abbildungen bedruckten Umkarton verpackt. Weniger anzeigen
Radierer - aus weißem, weichgemachtem PVC (Abmessungen ca. 31 x 23 x 4 mm) mit einer schwarzen Papierschutzhülle mit Aufdruck "Eraser" (Abbildung siehe Anlage), - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Taschenrechner, Armbanduhr, Schere, Bleistiftspitzer, Lineal, Winkelmesser, Klebefilmabroller, vier... Mehr anzeigenRadierer - aus weißem, weichgemachtem PVC (Abmessungen ca. 31 x 23 x 4 mm) mit einer schwarzen Papierschutzhülle mit Aufdruck "Eraser" (Abbildung siehe Anlage), - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Taschenrechner, Armbanduhr, Schere, Bleistiftspitzer, Lineal, Winkelmesser, Klebefilmabroller, vier Bleistiften und drei Kugelschreibern (alle nicht Gegenstand dieser Auskunftsposition). "Andere Ware aus Kunststoff als in den Positionen 3901 bis 3925 genannt, Büro- oder Schulartikel - Radierer aus PVC" Weniger anzeigen
Büro- bzw. Schulartikel aus Kunststoff in Form eines Radieres aus weißem, weichgemachten Kunststoff, Maße: ca. 4,3 x 2 x 0,7 cm = L x B x D, mit einer Pappschutzhülle (Aufdruck "Eraser") in Kunststofffolie eingeschweißt. Der Radierer ist zusammen mit weiteren Mal- und Zeichenutensilien sowie einer Flasche Klebstoff... Mehr anzeigenBüro- bzw. Schulartikel aus Kunststoff in Form eines Radieres aus weißem, weichgemachten Kunststoff, Maße: ca. 4,3 x 2 x 0,7 cm = L x B x D, mit einer Pappschutzhülle (Aufdruck "Eraser") in Kunststofffolie eingeschweißt. Der Radierer ist zusammen mit weiteren Mal- und Zeichenutensilien sowie einer Flasche Klebstoff in einer speziell ausgeformten für den dauerhaften Gebrauch bestimmten Kunststoffbox (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) verpackt. Weniger anzeigen
Es handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von ca. 17 x 0,9 cm (L x d) um eine zusammengesetzte Ware aus einem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf... Mehr anzeigenEs handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von ca. 17 x 0,9 cm (L x d) um eine zusammengesetzte Ware aus einem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf der anderen Seite mit einem Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme ausgestattet und somit beidseitig als Schreibgerät verwendbar. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von 156 x 15 x 12 mm um eine zusammengesetzte Ware aus dem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich bei dem Schreibgerät in Stiftform aus Metall mit den Abmessungen von 156 x 15 x 12 mm um eine zusammengesetzte Ware aus dem Schreibgerät und einem im Inneren integrierten Radiergummi aus Kunststoff oder Kautschuk. Das Schreibgerät ist an einer Seite mit einer Grafitspitze zum Schreiben und auf der anderen Seite mit einem Eingabestift für berührungsempfindliche Bildschirme ausgestattet und somit beidseitig als Schreibgerät verwendbar. Die in einer Pappverpackung aufgemachte Ware ist als "anderes Schreibgerät, kein Kugelschreiber und kein Stift mit poröser Spitze" einzureihen. Weniger anzeigen
Angaben: Korrektur-Roller aus einem weißen, auswechselbaren Korrekturmittelpolyesterband in einem mechanischen, mit der Hand zu führenden Applikator. Die Ware ist zum Abdecken von Schreibfehlern auf weißem Papier ohne Trocknungszeit bestimmt. Feststellungen: Korrekturbandabroller mit weißem Korrekturband und einem... Mehr anzeigenAngaben: Korrektur-Roller aus einem weißen, auswechselbaren Korrekturmittelpolyesterband in einem mechanischen, mit der Hand zu führenden Applikator. Die Ware ist zum Abdecken von Schreibfehlern auf weißem Papier ohne Trocknungszeit bestimmt. Feststellungen: Korrekturbandabroller mit weißem Korrekturband und einem transparenten, farblosen Kunststoffgehäuse. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen; andere. Weniger anzeigen
Angabe des Antragstellers: Radiergummi in Form eines Stiftes Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radiergummi in Form eines bunten Stiftes vorgelegt. Der Stift ist ca. 13 cm lang und ca. 2 cm dick. Der Radiergummi ist mit einer Papierbanderole umwickelt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk der... Mehr anzeigenAngabe des Antragstellers: Radiergummi in Form eines Stiftes Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radiergummi in Form eines bunten Stiftes vorgelegt. Der Stift ist ca. 13 cm lang und ca. 2 cm dick. Der Radiergummi ist mit einer Papierbanderole umwickelt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk der Unterposition 4016 9200 vor. Weniger anzeigen
Angabe des Antragstellers: Knetradierer - zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Radiergummi in Form eines annähernd rechteckigen Blocks (Abmessungen: ca. 4,4 x 3,2 x 0,8 cm) aus einem orangefarbenen, elastischen, knetbaren Material. Das Radiergummi ist in... Mehr anzeigenAngabe des Antragstellers: Knetradierer - zur Zusammensetzung liegen vertrauliche Angaben vor Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Radiergummi in Form eines annähernd rechteckigen Blocks (Abmessungen: ca. 4,4 x 3,2 x 0,8 cm) aus einem orangefarbenen, elastischen, knetbaren Material. Das Radiergummi ist in einer transparenten, bedruckten Kunststofffolie verpackt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk im Sinne der Position 4016 vor. Weniger anzeigen
Radiergummi aus Weichkautschuk in Form eines zylindrischen, hohlen, pfeilspitzenartig zulaufenden, in einem Guss gefertigten Erzeugnisses zum Aufsetzen auf einen Bleistift. Drei dieser Radiergummis sind zusammen mit einer Stimmgabel, drei Bleistiften und einem Bleistiftspitzer (sog. Schreibset für Musiker, alle nicht... Mehr anzeigenRadiergummi aus Weichkautschuk in Form eines zylindrischen, hohlen, pfeilspitzenartig zulaufenden, in einem Guss gefertigten Erzeugnisses zum Aufsetzen auf einen Bleistift. Drei dieser Radiergummis sind zusammen mit einer Stimmgabel, drei Bleistiften und einem Bleistiftspitzer (sog. Schreibset für Musiker, alle nicht Gegenstand dieser vZTA, weil nicht zur Befriedung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt) in einem Metallkästchen, das durch eine Schaumstoffeinlage speziell zur Aufnahme dieser Waren hergerichtet ist, enthalten. Diese Ware ist als "andere - als von den Positionen 4001 bis 4015 erfasste - Ware aus Weichkautschuk, andere als aus Zellkautschuk, Radiergummi" einzureihen. Weniger anzeigen
Angabe des Antragstellers: Radiergummi aus Weichkautschuk Die Untersuchung einer Warenprobe hat ergeben: Weißer Radiergummi mit einem Fledermausmotiv bedruckt. Der Radiergummi ist oval geformt (Durchmesser ca. 6 cm, Dicke ca. 0,8 cm) Untersuchungsergebnisse der Radiergummis: IR-Spektren: Hinweis auf Kautschuk und... Mehr anzeigenAngabe des Antragstellers: Radiergummi aus Weichkautschuk Die Untersuchung einer Warenprobe hat ergeben: Weißer Radiergummi mit einem Fledermausmotiv bedruckt. Der Radiergummi ist oval geformt (Durchmesser ca. 6 cm, Dicke ca. 0,8 cm) Untersuchungsergebnisse der Radiergummis: IR-Spektren: Hinweis auf Kautschuk und Füllstoff Burchfieldtest: positiv auf Kautschuk Schwefelnachweis: negativ Walztest: Probe wird spröde und brüchig Weniger anzeigen
Angabe des Antragstellers: Radiergummi aus Weichkautschuk Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radierer in Form eines Stückes Seife vorgelegt. Der Radierer ist ca. 6,5 x 3,8 x 1,5 cm groß. Der Radierer ist beschriftet und in einem Karton verpackt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk der... Mehr anzeigenAngabe des Antragstellers: Radiergummi aus Weichkautschuk Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde ein Radierer in Form eines Stückes Seife vorgelegt. Der Radierer ist ca. 6,5 x 3,8 x 1,5 cm groß. Der Radierer ist beschriftet und in einem Karton verpackt. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Kautschuk der Unterposition 4016 9200 vor. Weniger anzeigen
Angabe des Antragstellers: Radiergummi rosa, aus TPR + Pigment + Kalkstaub in Geschenkbox aus Plastik. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Rosafarbener stilisierter Hase (ca. 4,2 cm hoch) aus einem elastischen Material. Nach den Untersuchungen besteht der Hase aus Weichkautschuk und wird als Radiergummi... Mehr anzeigenAngabe des Antragstellers: Radiergummi rosa, aus TPR + Pigment + Kalkstaub in Geschenkbox aus Plastik. Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Rosafarbener stilisierter Hase (ca. 4,2 cm hoch) aus einem elastischen Material. Nach den Untersuchungen besteht der Hase aus Weichkautschuk und wird als Radiergummi verwendet. Der Radiergummi ist in einer Geschenkverpackung aufgemacht. Befund: Es liegt ein Radiergummi aus Weichkautschuk vor. Weniger anzeigen
Angabe des Antragstellers: Verschlußstopfen für den Vorratsspeicher von Bleiminen an einem Füllbleistift. Der Stopfen kann als Radierer verwendet werden. Die Untersuchung einer Warenprobe hat ergeben: In einem transparenten, verschließbaren Plastikröhrchen befinden sich 3 Radierer. Die Radierer sind weiß, ca. 16 mm... Mehr anzeigenAngabe des Antragstellers: Verschlußstopfen für den Vorratsspeicher von Bleiminen an einem Füllbleistift. Der Stopfen kann als Radierer verwendet werden. Die Untersuchung einer Warenprobe hat ergeben: In einem transparenten, verschließbaren Plastikröhrchen befinden sich 3 Radierer. Die Radierer sind weiß, ca. 16 mm lang und haben einen Durchmesser von ca. 4 mm. Die Radierer sind in der Mitte mit einer Metallmanschette versehen. Untersuchungsergebnisse der Radiergummis: IR-Spektren: im Wesentlichen Styrol-Butadien-Kautschuk und Füllstoff Burchfieldtest: positiv auf Kautschuk Walztest: Probe lässt sich auswalzen, ist aber nicht sehr reissfest. Der Charakter der Ware wird durch den Weichkautschukanteil bestimmt. Die Ware wird als Radierer verwendet. Weniger anzeigen
Radierer - aus weißem, weichgemachtem PVC (Abmessungen ca. 31 x 23 x 4 mm) mit einer schwarzen Papierschutzhülle mit Aufdruck "Eraser" (Abbildung siehe Anlage), - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Taschenrechner, Armbanduhr, Schere, Bleistiftspitzer, Lineal, Winkelmesser, Klebefilmabroller, vier... Mehr anzeigenRadierer - aus weißem, weichgemachtem PVC (Abmessungen ca. 31 x 23 x 4 mm) mit einer schwarzen Papierschutzhülle mit Aufdruck "Eraser" (Abbildung siehe Anlage), - in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung mit Taschenrechner, Armbanduhr, Schere, Bleistiftspitzer, Lineal, Winkelmesser, Klebefilmabroller, vier Bleistiften und drei Kugelschreibern (alle nicht Gegenstand dieser Auskunftsposition). "Andere Ware aus Kunststoff als in den Positionen 3901 bis 3925 genannt, Büro- oder Schulartikel - Radierer aus PVC" Weniger anzeigen
Büro- bzw. Schulartikel aus Kunststoff in Form eines Radieres aus weißem, weichgemachten Kunststoff, Maße: ca. 4,3 x 2 x 0,7 cm = L x B x D, mit einer Pappschutzhülle (Aufdruck "Eraser") in Kunststofffolie eingeschweißt. Der Radierer ist zusammen mit weiteren Mal- und Zeichenutensilien sowie einer Flasche Klebstoff... Mehr anzeigenBüro- bzw. Schulartikel aus Kunststoff in Form eines Radieres aus weißem, weichgemachten Kunststoff, Maße: ca. 4,3 x 2 x 0,7 cm = L x B x D, mit einer Pappschutzhülle (Aufdruck "Eraser") in Kunststofffolie eingeschweißt. Der Radierer ist zusammen mit weiteren Mal- und Zeichenutensilien sowie einer Flasche Klebstoff in einer speziell ausgeformten für den dauerhaften Gebrauch bestimmten Kunststoffbox (alle nicht Gegenstand dieser vZTA) verpackt. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen so genannten Radierstift aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in der Art eines Kugelschreibers gefertigte Ware besteht aus einem länglichen Gehäuse (L: 13 cm) mit einem Druckknopf an der Oberseite zum Ausfahren der aus Polyvinylchlorid (lt. wissenschaftlicher... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen so genannten Radierstift aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in der Art eines Kugelschreibers gefertigte Ware besteht aus einem länglichen Gehäuse (L: 13 cm) mit einem Druckknopf an der Oberseite zum Ausfahren der aus Polyvinylchlorid (lt. wissenschaftlicher Untersuchung) bestehenden Radiermine. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel" eingereiht. Weniger anzeigen
Schulartikel in Form von zehn runden Radierern (Höhe ca. 12 mm, Ø ca.18 mm). Die mit Zahlen (0 bis 9) versehenen Erzeugnisse bestehen - laut wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis - aus weichgemachtem PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Sie sind zusammen mit einer herzförmigen Kunststoffdose als... Mehr anzeigenSchulartikel in Form von zehn runden Radierern (Höhe ca. 12 mm, Ø ca.18 mm). Die mit Zahlen (0 bis 9) versehenen Erzeugnisse bestehen - laut wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis - aus weichgemachtem PVC (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39). Sie sind zusammen mit einer herzförmigen Kunststoffdose als Set in einer aufgeblisterten Verpackung aufgemacht. Eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) liegt nicht vor. Weniger anzeigen
Es handelt um ein ca. 14 x 2,3 cm langes Radiergummi aus - laut wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist einseitig mit einer Messskala (0 bis 12,8 cm) bedruckt. Eine Einreihung als "Längenmessgerät für den Handgebrauch" in die Position 9017... Mehr anzeigenEs handelt um ein ca. 14 x 2,3 cm langes Radiergummi aus - laut wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist einseitig mit einer Messskala (0 bis 12,8 cm) bedruckt. Eine Einreihung als "Längenmessgerät für den Handgebrauch" in die Position 9017 kommt nicht in Betracht. Der hauptsächliche Verwendungszweck ist das Radieren, damit ist der Positionswortlaut nicht erfüllt. Eine Einreihung scheidet in das Kapitel 49 ebenfalls aus, da der Druck im Hinblick auf die Verwendung nur nebensächlich ist. Derartige Erzeugnisse werden als "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- und Schulartikel" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der durch die Angaben der Antragstellerin, Abbildungen, ein Datenblatt und zwei Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen sog. "Radierstift im Fußballdesign 2fs. rot und blau". Das in Form eines Stiftes mit Abdeckkappe (mit Clip) gestaltete, ca. 12 cm lange und 18 mm durchmessenden Erzeugnis... Mehr anzeigenBei der durch die Angaben der Antragstellerin, Abbildungen, ein Datenblatt und zwei Warenmuster veranschaulichten Ware handelt es sich um einen sog. "Radierstift im Fußballdesign 2fs. rot und blau". Das in Form eines Stiftes mit Abdeckkappe (mit Clip) gestaltete, ca. 12 cm lange und 18 mm durchmessenden Erzeugnis besteht vollständig aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. In den röhrenartigen, hohlen mit Fußballmotiven bedruckten Korpus sind jeweils fünf Radierstiftminen, bestehend aus einer Radiergummihalterung (ca. 20 x 12 mm) und einem ca. 18 x 10 mm großen Radiergummieinsatz aus Styrol-Butadien-Kautschuk (lt. wissenschaftlichem Untersuchungsergebnis), ebenfalls einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, eingesetzt. Die oberste, aus dem Stift herausragende Radiergummispitze wird durch die klarsichtige, leicht eingefärbte (rot bzw. blau) Abdeckkappe geschützt. Die in den Farben rot und blau hergestellte Ware dient dem Radieren und stellt sich somit weder als Schreibware der Position 9608 noch aufgrund der stofflichen Beschaffenheit als Ware der Position 4016 dar. Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als "andere Ware aus Kunststoffen, Büro oder Schulartikel" eingereiht. Weniger anzeigen
Rund zugeschnittenes Radiergummi (Durchmesser ca. 2,5 cm, ca. 0,6 cm dick), lt. ergänzenden Angaben des Antragstellers aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist auf der Schauseite mit einem bunt bedruckten Bilddruck verziert. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer ca. 5 x 3,4 x 1,4 cm (B x H x... Mehr anzeigenRund zugeschnittenes Radiergummi (Durchmesser ca. 2,5 cm, ca. 0,6 cm dick), lt. ergänzenden Angaben des Antragstellers aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware ist auf der Schauseite mit einem bunt bedruckten Bilddruck verziert. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer ca. 5 x 3,4 x 1,4 cm (B x H x T) großen Schachtel aus Kunststoff mit einem herauszuziehenden Fach mit sog. doppelten Boden (sog. "Magisches Fach mit Radiergummi, Artikel 39063", s. Position 1 dieser vZTA) für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine gemeinsame Einreihung der Schachtel und des Radiergummis in Anwendung der AV 3 b) kommt jedoch nicht in Betracht, da die Waren keinem gemeinsamen Bedarf dienen. Das Radiergummi ist als "andere Ware aus Kunststoffen, Büro- oder Schulartikel" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Radiergummi
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Radiergummi aus Kautschuk: Geben Sie Zollwert und Ursprungsland ein, um Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Büro & Druck
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Radiergummis betrachtet oder haben Überschneidungen im Verwendungszweck.
