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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gebäck: 1905.31.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gebäck (1905.31.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gebäck unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gebäck Produktbild

Gebäck umfasst eine Vielzahl von Backwaren wie Kekse, Plätzchen, Biskuits und Dauerbackwaren. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gebäck beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Gebäck ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3191 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Gebäck hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gebäck

Der HS-Code für Gebäck lautet 1905.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.31.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.31.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0.

Einreihung von Gebäck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind für die Einreihung von Gebäck maßgeblich. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Gebäck fällt als Backware unter Position 1905. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach AV 6 anhand der Kriterien Süßungsgrad, Füllung, Überzug und Milchfettgehalt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gebäck

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Typisches Feingebäck, Plätzchen, Kekse ohne Schokoladenüberzug (häufigster Fall)Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 %1905.31.99.00.0 9,0 %
Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett)Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 %1905.31.30.00.0 9,0 %
Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g1905.31.11.00.0 9,0 %
Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g1905.31.19.00.0 9,0 %
Lebkuchen und Honigkuchen mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 %1905.20.90.00.0 9,0 %
Herzhafte, salzige Cracker und Knabbergebäck → andere Position!Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt (Position 1905.90)1905.90.45.00.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gebäck (1905) ≠ Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 % (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett). Für Gebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gebäck (1905) ≠ Gesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 g. Für Gebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gebäck (1905) ≠ Gesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 g. Für Gebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen innerhalb der Position 1905 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Backware im Sinne des Kapitels 19 gilt.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett)Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 %1905.31.30.00.0 9,0 %
Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g1905.31.11.00.0 9,0 %
Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g1905.31.19.00.0 9,0 %
Lebkuchen und Honigkuchen mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 %1905.20.90.00.0 9,0 %
Herzhafte, salzige Cracker und Knabbergebäck → andere Position!Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt (Position 1905.90)1905.90.45.00.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gebäck ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gebäck (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI60373/19-1Biscuit mit Kakaocremefüllung und Schokoladenüberzug1905.90.70.00.0
DEBTI47778/20-1Mürbeteiggebäck mit Vanillecreme und Milchschokolade1905.31.19.00.0
DEM/2227/08-1Vanille-Butter-Gebäck1905.31.30.00.0
DEBTI47787/20-1Schaumfeingebäck mit Füllung1905.90.70.00.0
DEBTI28345/22-1Ungesüßte Kekse1905.90.45.00.0
DEBTI10152/23-1Nicht gesüßte Kekse1905.90.45.00.0
DE23514/11-1Keksgebäck, Cräcker1905.90.45.00.0
DEBTI2741/25-2Herzhaftes Vollkorngebäck1905.90.45.00.0
DEBTI2763/21-1Kekse (gesüßt, Milchfett < 8 GHT, keine Doppelkekse)1905.31.99.00.0
DEBTI20533/24-1Kekse (Butterkeks-Art, Milchfett < 8 GHT)1905.31.99.00.0
DEBTI47791/24-1Kekse mit Zucker bestreut1905.31.99.00.0
DEBTI16273/19-1Gebäckmischung (AV 3 c)1905.31.99.00.0
DEBTI13279/22-1Kekse mit Dattelfüllung1905.31.99.00.0
DE23688/11-1Emmerkekse1905.31.99.00.0
DEBTI33453/24-2Haferkekse mit Schokoladenstücken1905.31.99.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Gebäck

Einfuhrmaßnahmen für Gebäck
MaßnahmeBeschreibung
Bio-EinfuhrkontrolleBiologische Backwaren benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleBackwaren mit tierischen Zutaten (z. B. Ei, Milch) unterliegen Veterinärkontrollen bei der Einfuhr.
ZusatzzölleFür bestimmte Herkunftsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Gebäck

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gebäck aus Ihrem Ursprungsland.

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Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Gebäck

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gebäcke

Welche Zolltarifnummer hat Gebäck?

Die Zolltarifnummer für Gebäck lautet 1905.31.99.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck ohne Schokoladenüberzug, mit einem Milchfettgehalt unter 8 GHT und ohne Doppelkeks-Füllung. Sie ist die Auffangposition innerhalb der Unterposition 1905 31.

Welchen HS-Code hat Gebäck?

Der HS-Code (6-stellig) für Gebäck lautet 1905 31. Er umfasst Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, sowie Waffeln. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 entsprechen diesem international harmonisierten Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gebäck?

Der Drittlandszollsatz für Gebäck (1905.31.99.00.0) beträgt 9,0 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China, den USA oder Thailand. Bei Ursprung in der Schweiz, Großbritannien oder Südkorea kann der Zollsatz durch Freihandelsabkommen auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Gebäck zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gebäck erfolgt nach Süßungsgrad, Füllung, Überzug und Milchfettgehalt. Ungesüßte Kekse (Cracker) fallen unter 1905 90 45, schokoladeüberzogene Kekse unter 1905 31 11/19, Doppelkekse unter 1905 31 91 und Butterkekse mit ≥ 8 GHT Milchfett unter 1905 31 30. Die Alternative 1905.31.99.00.0 ist der Auffangcode für alle anderen gesüßten Kekse.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gebäck verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Im Extremfall kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Zudem können Präferenzvorteile verloren gehen. Eine korrekte Einreihung ist daher für die rechtssichere Abwicklung unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gebäck?

Ja, für Gebäck gelten je nach Zusammensetzung verschiedene Maßnahmen: Bio-Produkte benötigen eine Kontrollbescheinigung (Code 750), bei tierischen Zutaten (Ei, Milch) ist eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich. Zudem unterliegen Lebensmittel der Abfertigungsbeschränkung (Code 722) und es können Zusatzzölle (Code 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gebäck?

Die Zolltarifnummer für Gebäck ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1905 31), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1905 31 99) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1905 31 99 00) sowie der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gebäck?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ist stabiler. Für Gebäck (1905.31.99.00.0) gab es in den letzten Jahren keine Änderung, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

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