Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gebäck ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
- Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 3191 - andere
Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Gebäck hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gebäck
Der HS-Code für Gebäck lautet 1905.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.31.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.31.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0.
Einreihung von Gebäck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind für die Einreihung von Gebäck maßgeblich. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Gebäck fällt als Backware unter Position 1905. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach AV 6 anhand der Kriterien Süßungsgrad, Füllung, Überzug und Milchfettgehalt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gebäck
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Typisches Feingebäck, Plätzchen, Kekse ohne Schokoladenüberzug (häufigster Fall)Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 % | 1905.31.99.00.0 | 9,0 % |
| Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett)Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 % | 1905.31.30.00.0 | 9,0 % |
| Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g | 1905.31.11.00.0 | 9,0 % |
| Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g | 1905.31.19.00.0 | 9,0 % |
| Lebkuchen und Honigkuchen mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 % | 1905.20.90.00.0 | 9,0 % |
| Herzhafte, salzige Cracker und Knabbergebäck → andere Position!Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt (Position 1905.90) | 1905.90.45.00.0 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gebäck (1905) ≠ Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 % (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett). Für Gebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gebäck (1905) ≠ Gesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 g. Für Gebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gebäck (1905) ≠ Gesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 g. Für Gebäck bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen innerhalb der Position 1905 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Backware im Sinne des Kapitels 19 gilt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett)Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 % | 1905.31.30.00.0 | 9,0 % |
| Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g | 1905.31.11.00.0 | 9,0 % |
| Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 gGesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g | 1905.31.19.00.0 | 9,0 % |
| Lebkuchen und Honigkuchen mit hohem ZuckergehaltLeb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 % | 1905.20.90.00.0 | 9,0 % |
| Herzhafte, salzige Cracker und Knabbergebäck → andere Position!Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt (Position 1905.90) | 1905.90.45.00.0 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gebäck ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gebäck (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI60373/19-1 | Biscuit mit Kakaocremefüllung und Schokoladenüberzug | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI47778/20-1 | Mürbeteiggebäck mit Vanillecreme und Milchschokolade | 1905.31.19.00.0 |
| DEM/2227/08-1 | Vanille-Butter-Gebäck | 1905.31.30.00.0 |
| DEBTI47787/20-1 | Schaumfeingebäck mit Füllung | 1905.90.70.00.0 |
| DEBTI28345/22-1 | Ungesüßte Kekse | 1905.90.45.00.0 |
| DEBTI10152/23-1 | Nicht gesüßte Kekse | 1905.90.45.00.0 |
| DE23514/11-1 | Keksgebäck, Cräcker | 1905.90.45.00.0 |
| DEBTI2741/25-2 | Herzhaftes Vollkorngebäck | 1905.90.45.00.0 |
| DEBTI2763/21-1 | Kekse (gesüßt, Milchfett < 8 GHT, keine Doppelkekse) | 1905.31.99.00.0 |
| DEBTI20533/24-1 | Kekse (Butterkeks-Art, Milchfett < 8 GHT) | 1905.31.99.00.0 |
| DEBTI47791/24-1 | Kekse mit Zucker bestreut | 1905.31.99.00.0 |
| DEBTI16273/19-1 | Gebäckmischung (AV 3 c) | 1905.31.99.00.0 |
| DEBTI13279/22-1 | Kekse mit Dattelfüllung | 1905.31.99.00.0 |
| DE23688/11-1 | Emmerkekse | 1905.31.99.00.0 |
| DEBTI33453/24-2 | Haferkekse mit Schokoladenstücken | 1905.31.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Gebäck
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Bio-Einfuhrkontrolle | Biologische Backwaren benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Backwaren mit tierischen Zutaten (z. B. Ei, Milch) unterliegen Veterinärkontrollen bei der Einfuhr. |
| Zusatzzölle | Für bestimmte Herkunftsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Gebäck
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gebäck aus Ihrem Ursprungsland.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Gebäck
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Gebäck verglichen oder in der gleichen Kategorie eingereiht.
Kartoffelchip
2005.20.20.00.0 · 14,1 %
H-Milch
0401.20.91.00.9 · 22,7 %
Maniok-Flocke
0714.10.00.99.0 · nicht ermittelt
Jalapeno
0709.60.99.20.0 · nicht ermittelt
Popping-Boba
2106.90.98.53.0 · 9 %
Spirulina-Pulver
2102.20.90.00.0 · 0 %
Shilajit
2106.90.92.85.9 · 12.8
Manuka-Honig
0409.00.00.10.0 · 17,3 %
Pflanzenfett
1517.90.99.90.0 · 16 %
