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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Stand April 2026

Zolltarifnummer für Gebäck

Die häufigste Zolltarifnummer für Gebäck ist 1905.31.99.00.0 (gesüßte Kekse und Kleingebäck) – der Drittlandszollsatz beträgt 9,0 %. Die genaue Einreihung hängt von Zuckergehalt, Milchfettanteil und der Art der Überzugsmasse ab.

Gesüßte Kekse (1905.31.99), Buttergebäck (1905.31.30), schokoladenüberzogenes Feingebäck (1905.31.11 bzw. 1905.31.19) und Lebkuchen (1905.20) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Buttergebäck mit Puderzucker, Weihnachtsplätzchen Mürbeteig, Haferkeks mit Schokolade ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Gebäck wird nach dem Harmonisierten System in Abschnitt IV, Kapitel 19 eingereiht. Die Position 1905 umfasst Backwaren aller Art, auch kakaohaltige Erzeugnisse:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere (Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt, nicht mit Schokolade überzogen)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Gebäck kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gebäck

Der HS-Code für Gebäck (gesüßte Kekse und Kleingebäck) ist 1905.31 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 1905.31.99 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 1905.31.99.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0 .

Einreihung von Gebäck nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gebäck kann je nach Rezeptur, Zuckergehalt und Überzug unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob das Produkt gesüßt oder ungesüßt ist, ob ein Schokoladenüberzug vorhanden ist und wie hoch der Milchfettanteil liegt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gebäck

Typisches Feingebäck, Plätzchen, Kekse ohne Schokoladenüberzug (häufigster Fall)

1905.31.99.00.0 9,0 %

Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 %

Buttergebäck, Shortbread, Mürbegebäck mit hohem Butteranteil (≥ 8 % Milchfett)

1905.31.30.00.0 9,0 %

Gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett ≥ 8 %

Mit Schokolade überzogenes Kleingebäck in kleinen Packungen bis 85 g

1905.31.11.00.0 9,0 %

Gesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung ≤ 85 g

Mit Schokolade überzogenes Feingebäck in Packungen über 85 g

1905.31.19.00.0 9,0 %

Gesüßte Kekse, ganz oder teilweise mit Schokolade überzogen, Packung > 85 g

Lebkuchen und Honigkuchen mit hohem Zuckergehalt

1905.20.90.00.0 9,0 %

Leb- und Honigkuchen mit Saccharosegehalt ≥ 50 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gesüßtes Gebäck (1905.31) ≠ Ungesüßtes Knabbergebäck (1905.90.45)

Salzige Cracker und herzhaftes Knabbergebäck fallen unter 1905.90, nicht unter 1905.31.

Feingebäck (1905.31) ≠ Lebkuchen (1905.20)

Leb- und Honigkuchen werden in einer eigenen Unterposition (1905.20) eingereiht.

Gebäck (1905) ≠ Waffeln (1905.32)

Waffeln haben eine eigene Unterposition (1905.32) innerhalb der Position 1905.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Backwaren fallen unter Position 1905.31. Ungesüßtes Knabber- und Cracker-Gebäck wird unter einer anderen Unterposition eingereiht:

Herzhafte, salzige Cracker und Knabbergebäck → andere Position!

1905.90.45.00.0 9,0 %

Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht gesüßt (Position 1905.90)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gebäck ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zuckergehalt, Milchfettanteil, Schokoladenüberzug und Produktkategorie. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Gebäck und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gebäck (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Gebäck-Produkten entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI20533/24-11905.31.99.00

Kekse – braune, am Rand gekerbte, flache Kekse nach Art von Butterkeksen, Geschmack nach trockenem gesüßtem Mürbegebäck, Milchfett < 8 %, Wassergehalt ≤ 12 %

AV 1, Pos. 1905.31

DEBTI47791/24-11905.31.99.00

Kekse mit Zucker bestreut – hellbraune, rechteckige, gelochte und geprägte Kekse, nicht kakaohaltig, Milchfett < 8 %, keine Doppelkekse

AV 1, Pos. 1905.31

DEBTI13279/22-11905.31.99.00

Kekse mit Dattelfüllung – hellbrauner, runder, trockener Keks mit brauner Paste gefüllt (kein Doppelkeks), Milchfett < 8 %

AV 1, Pos. 1905.31

DEBTI60513/19-11905.31.30.00

Butter Mürbegebäck – rechteckige, mit Kristallzucker bestreute Kekse, Geschmack nach gesüßtem Mürbegebäck mit Butter, Milchfett ≥ 8 %

AV 1, Pos. 1905.31

DEM/2227/08-11905.31.30.00

Vanille-Butter-Gebäck – hellbraune Kekse in verschiedenen Formen (Mond, Stern etc.), mäßig süß, nach Buttermürbegebäck, Milchfett ≥ 8 %

AV 1, Pos. 1905.31

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina9,0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA9,0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei9,0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien5,5 %

EU-Indien GSP

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand9,0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Bio-Einfuhrkontrolle

Biologische Backwaren benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Backwaren mit tierischen Zutaten (z. B. Ei, Milch) unterliegen Veterinärkontrollen bei der Einfuhr.

Zusatzzölle

Für bestimmte Herkunftsländer können zusätzliche Zollabgaben anfallen.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gebäck

Welche Zolltarifnummer hat Gebäck?

Die häufigste Zolltarifnummer für Gebäck ist 1905.31.99.00.0 (gesüßte Kekse und ähnliches Kleingebäck, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett unter 8 %). Buttergebäck und Shortbread mit hohem Milchfettanteil (≥ 8 %) fällt unter 1905.31.30.00.0. Lebkuchen wird unter 1905.20 eingereiht, ungesüßtes Knabbergebäck unter 1905.90.45.00.0.

Welchen HS-Code hat Gebäck?

Der HS-Code für Gebäck (gesüßte Kekse und Kleingebäck) ist 1905.31 (6-stellig, weltweit gültig). Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur (EU-Ausfuhr) lautet 1905.3130 oder 1905.3199 je nach Milchfettgehalt. Der 10-stellige TARIC-Code ist 1905319900 und die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für den Import nach Deutschland lautet 1905.31.99.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gebäck?

Der Drittlandszollsatz für Gebäck der Position 1905.31 beträgt 9,0 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) ist Gebäck zollfrei einführbar. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigt 7 % (Lebensmittel). Aus Indien gilt ein reduzierter Präferenzzoll von 5,5 %.

Wie unterscheidet sich Gebäck von Brot zolltechnisch?

Brot (ohne Süßungsmittel) fällt unter 1905.90.30 oder 1905.90.80, Gebäck (gesüßt) unter 1905.31. Das entscheidende Abgrenzungsmerkmal ist der Zuckergehalt: Gesüßte Backwaren mit Keks-Charakter werden unter 1905.31 eingereiht, einfaches Brot unter 1905.90. Auch der Wasser- und Fettgehalt spielen eine Rolle.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gebäck verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Bei Lebensmitteln kommen zudem lebensmittelrechtliche Konsequenzen hinzu, wenn die Warenbeschreibung nicht mit dem angemeldeten Code übereinstimmt. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Gebäck?

Für Gebäck der Position 1905 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Es bestehen jedoch Veterinärkontrollen für Backwaren mit tierischen Zutaten (Ei, Milch), Bio-Kontrollen für ökologische Produkte sowie allgemeine Lebensmittelsicherheitskontrollen beim Import in die EU.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gebäck?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (1905.31) oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import benötigen Sie alle 11 Stellen, z. B. 1905.31.99.00.0 für gesüßtes Kleingebäck.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gebäck?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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