Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionMargarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 15161517
- Unterpositionandere151790
- Kombinierte Nomenklaturandere15179091
- Kombinierte Nomenklaturandere15179099
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pflanzenfett
Der HS-Code für Pflanzenfett lautet 1517.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1517.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1517.90.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1517.90.99.90.0.
Einreihung von Pflanzenfett nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die 11-stellige Nummer zerfällt in HS-Position, KN-Unterposition, TARIC-Code und nationale Codenummer. Jede Stelle präzisiert die Ware.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pflanzenfett
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMargarine aus pflanzlichen Fetten (Pflanzenmargarine), Milchfettgehalt höchstens 10 GHT | 1517.10.90.90.0 | 16 % |
| Alternative EinreihungMischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen | 1517.90.91.00.0 | 16 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pflanzenfett (1517) ≠ Margarine aus pflanzlichen Fetten (Pflanzenmargarine), Milchfettgehalt höchstens 10 GHT (1517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenfett bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pflanzenfett (1517) ≠ Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen (1517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pflanzenfett bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pflanzenfett (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4091/09-1 | Gehärtete pflanzliche Öle (Block, schnittfest, streichfähig) – 1517.90.99.90.0 | 1517.90.99.90.0 |
| DE19517/09-1 | Mischung gehärteter pflanzlicher Fette und Öle, auch umgeestert (Speiseöl) – 1517.90.99.90.0 | 1517.90.99.90.0 |
| DE22678/09-1 | Mischung aus gehärtetem Kokosöl (85 %) und gehärtetem Palmkernöl (15 %) – 1517.90.99.90.0 | 1517.90.99.90.0 |
| DEHH/4222/09-1 | Mischung: Palmkernöl/Kokosöl 17 %, Palmolein 67 %, Palmöl gehärtet 15 %; als Frittierfett beschrieben – 1517.90.99.90.0 | 1517.90.99.90.0 |
| DE22676/09-1 | Mischung pflanzlicher Fette: Palmöl 80 %, Kokosöl 20 % – 1517.90.99.90.0 | 1517.90.99.90.0 |
| DE4095/09-1 | Margarine aus Palmöl, gehärtetem/nicht gehärtetem pflanzlichem Öl, Wasser, Emulgatoren – 1517.10.90.90.0 | 1517.90.99.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
16 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 16 % | Drittlandszoll |
| USA | 16 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 16 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 16 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Pflanzenfett
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pflanzenfett in wenigen Sekunden.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Produkte aus dem gleichen Kapitel oder mit ähnlicher Beschaffenheit, die ebenfalls unter Kapitel 15 oder benachbarte Kapitel fallen.