Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 0409.00.00.10.0 für Manuka-Honig ist in die folgende hierarchische Struktur des Harmonisierten Systems (HS) und der EU-Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- Abschnitt: I - Kap. 01 bis 05: Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
- Kapitel: 04 - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- Position: 0409 - Natürlicher Honig
Zolltarifnummer: 0409 0000 10 0 - Mānuka-Honig
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer ist eine rechtssichere Einreihung, die durch die explizite Nennung im TARIC gestützt wird. Prüfen Sie dennoch die genaue Beschaffenheit Ihres Produkts. Für eine belastbare Einreihung nutzen Sie unser Klassifizierungstool.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Manuka-Honig
Der HS-Code für Manuka-Honig lautet 0409.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0409.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0409.00.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0409.00.00.10.0.
Einreihung von Manuka-Honig nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Manuka-Honig folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Manuka-Honig
Alternative Einreihung
Natürlicher Honig - andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Natürlicher Honig - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Manuka-Honig (0409) ≠ Natürlicher Honig - andere (0409)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Manuka-Honig bleibt die Zolltarifnummer 0409.00.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Manuka-Honig (0409) ≠ Natürlicher Honig - andere (0409)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Manuka-Honig bleibt die Zolltarifnummer 0409.00.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen in andere Kapitel betreffen verarbeitete Produkte auf Honigbasis:
Manuka-Honig mit Zusätzen von Aromen, Probiotika oder anderen Wirkstoffen, die über einen reinen Honig hinausgehen.
Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Manuka-Honig ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Manuka-Honig (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, nicht geschnittene Blätter der Art Leptospermum scoparium (sog. Manuka-Blätter) ohne weitere Zusätze. Nach den Angaben in der Fachliteratur werden Blätter dieser Art hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet (u.a.... Mehr anzeigenNach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, nicht geschnittene Blätter der Art Leptospermum scoparium (sog. Manuka-Blätter) ohne weitere Zusätze. Nach den Angaben in der Fachliteratur werden Blätter dieser Art hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet (u.a. Herstellung eines etherischen Öls). Ein Haustee (im Sinne von Tee-Ersatz) liegt nicht vor. Die Pflanzenteile sind lose in in einem klarsichtigen Kunststoffblockbodenbeutel (Inhalt 50 g) zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzenteile der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, andere als in den Unterpositionen (KN) 1211 2000 bis 1211 9030, andere als in den Codenummern 1211 9086 10 0 bis 1211 9086 90 8 genannt". Weniger anzeigen
Mundspray Bei der Ware handelt es sich um eine alkoholische Flüssigkeit, die aus verschiedenen Pflanzenextrakten, Propolisextrakt und Honig besteht. Die Flüssigkeit ist in einer dunkelbraunen Glasflasche mit Spühkopf (Inhalt 30 ml) abgefüllt und für den Einzelverkauf als Mundspray aufgemacht. Auf dem Etikett befinden... Mehr anzeigenMundspray Bei der Ware handelt es sich um eine alkoholische Flüssigkeit, die aus verschiedenen Pflanzenextrakten, Propolisextrakt und Honig besteht. Die Flüssigkeit ist in einer dunkelbraunen Glasflasche mit Spühkopf (Inhalt 30 ml) abgefüllt und für den Einzelverkauf als Mundspray aufgemacht. Auf dem Etikett befinden sich Hinweise zur Anwendung und zur Dosierung. Die Sprühflasche ist zudem in einem blauen Faltkarton verpackt, welcher Hinweise zur Zusammensetzung, Anwendung und Dosierung trägt. Weniger anzeigen
Mischung von Riechstoffen; Aromaextrakt aus Honig Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein farbloses, ätherisches Öl, welches mittels Wasserdampfdestillation aus Honig gewonnen wird. Das Destillat soll zu industriellen Zwecken zur Aromatisierung von Getränken verwendet werden. Laut Angaben des Antragstellers... Mehr anzeigenMischung von Riechstoffen; Aromaextrakt aus Honig Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein farbloses, ätherisches Öl, welches mittels Wasserdampfdestillation aus Honig gewonnen wird. Das Destillat soll zu industriellen Zwecken zur Aromatisierung von Getränken verwendet werden. Laut Angaben des Antragstellers soll es sich um ein 100%-iges Destillat aus Honig handeln. Die Ware ist nicht für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als andere Mischung von Riechstoffen in die Position 3302 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel; Propolis Tinktur. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus den Angaben folgt: Erzeugnisse bzw. Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Saccharose oder Invertzucker: nicht... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel; Propolis Tinktur. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Aus den Angaben folgt: Erzeugnisse bzw. Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404: nicht enthalten; Saccharose oder Invertzucker: nicht enthalten. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Originalpappschachtel mit einer 125 ml-Glasflasche mit Schraubverschluss und einem Dosierlöffel. Warenaufschrift (auszugsweise): "Propolis Liquid Extract Supplement". Verzehrempfehlung: 2 x 5 ml pro Tag. Inhalt: orangebraune, trübe, leicht bewegliche, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit. Geschmack: süß, leicht bitter, nach Honig. Alkohol (CTB M 3.2): nicht enthalten. Nach den Beschaffenheitsmerkmalen handelt es sich bei der Ware um eine für den menschlichen Genuss geeignete und bestimmte Flüssigkeit. Derartige Waren sind, auch wenn sie nur in geringen Mengen eingenommen werden sollen, als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes als in den UPos 2202 1000 bis 2202 9915 der KN genannt, keinen Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend, anderes. Weniger anzeigen
Quitte, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränkezubereitung auf der Basis von Quitten, mit Honig. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene, geleeartige, mit gestifteten Quittenstückchen durchsetzte Masse, sehr süß und... Mehr anzeigenQuitte, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränkezubereitung auf der Basis von Quitten, mit Honig. Zur Zusammensetzung wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orangefarbene, geleeartige, mit gestifteten Quittenstückchen durchsetzte Masse, sehr süß und nach Quitten schmeckend. Aufmachung: etikettiertes Originalschraubdeckelglas. Warenaufschrift (mehrsprachig, auszugsweise): "Getränkezubereitung auf Basis von Quitten (Kkul Mogwacha), mit Honig; 1kg; Zubereitungsvorschlag: Nach Belieben mit kaltem oder heißem Wasser (z.B. 1 Teelöffel in 200ml Wasser) verrühren." Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der KN inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Honigmelone, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Honigmelone. Zur Zusammensetzung, Herstellung und Aufmachung der Ware wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: orange-gelbe, getrocknete, in sichelförmige Streifen geschnittene Honigmelone (Länge der... Mehr anzeigenHonigmelone, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Honigmelone. Zur Zusammensetzung, Herstellung und Aufmachung der Ware wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: orange-gelbe, getrocknete, in sichelförmige Streifen geschnittene Honigmelone (Länge der Streifen: ca. 9 cm). Geschmack: süß, fruchtig, nach Honigmelone. Alkoholzusatz (lt. Angabe): nicht enthalten. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich i. V. m. ZAnm 2 a), 1. Anstrich zum Kap 20 (lt. Angabe): die Ware enthält zugesetzten Zucker. Aufmachung (lt. Angabe): die Ware ist in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von weniger als 1 kg aufgemacht. Andere Früchte (hier: Honigmelone), in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht als für Waren des Kapitels 08 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, keine Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Angaben: Wirkstoffzubereitung aus Propylenglykol (>50 %), Wasser (10-25 %), Akazienhonig (1-5 %) und Sorbitol (1-5 %) zur Verwendung in der Kosmetikindustrie. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit... Mehr anzeigenAngaben: Wirkstoffzubereitung aus Propylenglykol (>50 %), Wasser (10-25 %), Akazienhonig (1-5 %) und Sorbitol (1-5 %) zur Verwendung in der Kosmetikindustrie. Befund: Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen, chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in flüssiger Form bei 20 °C. Weniger anzeigen
Glucosesirup Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen zähflüssigen, honigfarbenen, klaren Sirup. Die vom Antragsteller gemachten vertraulichen Angaben zur Herstellung und Zusammensezung der Ware werden als zutreffend unterstellt. Die Ware ist aufgrund ihres Dextrose-Äquivalents als Glucosesirup, keine... Mehr anzeigenGlucosesirup Bei der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um einen zähflüssigen, honigfarbenen, klaren Sirup. Die vom Antragsteller gemachten vertraulichen Angaben zur Herstellung und Zusammensezung der Ware werden als zutreffend unterstellt. Die Ware ist aufgrund ihres Dextrose-Äquivalents als Glucosesirup, keine Fructose enthaltend, in die KN-Unterposition 1702 3090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
17,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Manuka-Honig
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Manuka-Honig: Warenwert, Zollsatz (17,3 % basierend auf dem Drittlandszollsatz) und Einfuhrumsatzsteuer (7 %).
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel und natürliche Erzeugnisse mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
Trehalose
2940.00.00.30.0 · 6,5 %
Rohzucker
1701.13.90.00.0 · 41,9 %
Kollagen
3504.00.90.90.0 · 3.4 %
Mariendistel-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Hummus
2005.99.50.90.0 · 17,6 %
Kartoffelflocke
1105.20.00.00.0 · 12,2 %
Olive
2005.70.00.00.0 · 12,8 %
Omega-3-Fischöl
1504.20.90.00.0 · 0 %
Mineralwasser
2201.10.19.00.0 · 0 %
