Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 für Popping-Boba gliedert sich im Zolltarif wie folgt:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9098 - andere
TARIC: 2106 9098 42 - andere
TARIC: 2106 9098 53 - andere
Zolltarifnummer: 2106 9098 53 0 - von der für die Getränkeindustrie verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Popping-Boba unter 2106.90.98.53.0 setzt voraus, dass es sich um Fruchtperlen mit flüssigem Kern handelt, die durch Spherifikation hergestellt wurden und für die Getränkeindustrie bestimmt sind. Abweichende Beschaffenheiten (z. B. massive Geleestruktur, anderer Verwendungszweck) führen zu einer anderen Einreihung. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Popping-Boba
Der HS-Code für Popping-Boba lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.98.53. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.98.53.0.
Einreihung von Popping-Boba nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Popping-Boba erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für das HS und die Kombinierte Nomenklatur. Der Wortlaut der Position 2106 (Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen) erfasst die Ware, da sie keine der spezifischeren Positionen (z. B. Kapitel 17 – Zuckerwaren oder Kapitel 20 – Früchte) betrifft. Die feinere Unterteilung der KN und des TARIC führt zur Codenummer 2106.90.98.53.0 aufgrund der Verwendung in der Getränkeindustrie.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Popping-Boba
Alternative Einreihung
Zuckerwaren ohne Kakaogehalt - andere - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Alternative Einreihung
Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht – andere – andere
Alternative Einreihung
Lebensmittelzubereitungen - andere - andere - mit einem Gehalt an Saccharose von weniger als 70 GHT - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Popping-Boba (2106) ≠ Zuckerwaren ohne Kakaogehalt - andere - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren (1704)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popping-Boba bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Popping-Boba (2106) ≠ Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht – andere – andere (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popping-Boba bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Popping-Boba (2106) ≠ Lebensmittelzubereitungen - andere - andere - mit einem Gehalt an Saccharose von weniger als 70 GHT - andere (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popping-Boba bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.98.53.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Hauptnummer kommen auch Nummern aus anderen Unterpositionen des Kapitels 21 in Frage, wenn die spezifischere Unterposition nicht zutrifft.
Alternative Einreihung
Zuckerwaren ohne Kakaogehalt - andere - Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren
Alternative Einreihung
Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht – andere – andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Popping-Boba ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Popping-Boba (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Geschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert... Mehr anzeigenGeschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (6 x 50 g Tapiokaperlen, 6 x 40 g Milchteepulver) sowie ein Zubereitungshinweis; darin 6 Klarsichtfolientütchen mit Tapiokaperlen, 6 silberne Folienbeutel mit Milchteepulver und 6 farblose Trinkhalme. Milchteepulver: Mischung aus einem feinen, kaltwasserlöslichen, braunen und weißen Pulver, durchsetzt mit farblosen Kristallen; Geschmack süß, fettig, cremig, nach schwarzem Tee; Zubereitung mit Wasser ergibt ein hellbraunes, milchig-trübes, milchteeähnliches Getränk. Saccharose (gemäß Zutatenverzeichnis): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Stärke oder Glucose (abgeleitet aus dem Zutatenverzeichnis): mehr als 5 GHT Tapiokaperlen: Braun gefärbte, bissfeste, massive Stärkeperlen, eingelegt in einer kleinen Menge einer dickflüssigen, gelartigen, braunen Masse; Geschmack nach Stärke, nur leicht süßlich. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b), deren Charakter im Hinblick auf den Verwendungszweck (Herstellen eines Bubble Tea-Getränks) durch das Milchteepulver bestimmt wird. Sie ist daher als Teezubereitung der Position 2101 der KN zuzuweisen. Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose und mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr oder Rübenzucker von weniger als 65 %. Weniger anzeigen
Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk mit Kollagen, Hyaluronsäure, Vitaminen, Mineralstoffen und Pflanzenextrakten, in Faltschachteln mit 30 Trinkampullen zu je 25 ml. Zutaten: Wasser, Aloe Vera Gel (20 %), Agavendicksaft, Kollagenhydrolysat (10 %), Saftkonzentrate... Mehr anzeigenFlüssiges Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk mit Kollagen, Hyaluronsäure, Vitaminen, Mineralstoffen und Pflanzenextrakten, in Faltschachteln mit 30 Trinkampullen zu je 25 ml. Zutaten: Wasser, Aloe Vera Gel (20 %), Agavendicksaft, Kollagenhydrolysat (10 %), Saftkonzentrate aus Trauben, Orangen, Birnen und Aprikosen, Säuerungsmittel Citronensäure, Magnesiumcarbonat, Aroma, L-Ascorbinsäure, Hyluronsäure, Konservierungsstoff Kaliumsorbat, Verdickungsmittel Xanthan, Vitamine (max. 100 % NRV), Mineralstoffe, Rosenwurzextrakt, Blutorangenextrakt, Grünteeextrakt, Citrus Bioflavonoide. Fruchtsaftgehalt: mindestens 70 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Muster-Trinkampullen. Inhalt: dunkelorangefarbene, trübe, leicht bewegliche, leicht süß-säuerlich und fruchtig schmeckende, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit. Saccharose/Invertzucker (gemäß Angabe): enthalten; Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Anderes nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes als in den UPos 2202 1000 bis 2202 9915 der KN genannt, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes. Weniger anzeigen
Tapiokastärke-Perlen Antragsangaben: Tapiokastärke Perlen groß - verpackt in 454 g Beuteln für den Einzelverkauf Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Etwa erbsengroße, weiße, geschmacksneutrale, harte Kugeln mit matter Oberfläche, original verpackt in Klarsichtbeutel, der bedruckt ist mit zwei großen grünen,... Mehr anzeigenTapiokastärke-Perlen Antragsangaben: Tapiokastärke Perlen groß - verpackt in 454 g Beuteln für den Einzelverkauf Beschreibung der vorgelegten Warenprobe: Etwa erbsengroße, weiße, geschmacksneutrale, harte Kugeln mit matter Oberfläche, original verpackt in Klarsichtbeutel, der bedruckt ist mit zwei großen grünen, asiatischen Schriftzeichen, einem roten Logo (siehe Feld 8) und Angaben zum Inhalt ("Tapioca Pearl / Bille de Tapioca"), zur Füllmenge (454 g) und zu den Zutaten (siehe Feld 8). Tapiokasago in Form von Perlen Weniger anzeigen
Gelee-Erzeugnis Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ca. 2,5 cm x 2,5 cm x 0,8 cm große, quaderförmige, braune Gelee-Bonbons, einzeln eingeschweißt in Folie, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice 25 mg CBD / Zero THC". Vier Bonbons sind verpackt in einer Faltschachtel mit Banderole, bedruckt mit Schriftzug... Mehr anzeigenGelee-Erzeugnis Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ca. 2,5 cm x 2,5 cm x 0,8 cm große, quaderförmige, braune Gelee-Bonbons, einzeln eingeschweißt in Folie, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice 25 mg CBD / Zero THC". Vier Bonbons sind verpackt in einer Faltschachtel mit Banderole, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice CBD Fruit Jellies Zero THC 4 Pieces". Das Nettogewicht beträgt laut Antrag 4 x 8 g. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gelee-Erzeugnis, in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Tapiokastärke-Perlen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Produktabbildung und eine Produktspezifikation. Demzufolge handelt es sich um einen bedruckten Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Produkt (Tapioka Pearl, Bille de Tapioca, 400 g); darin kleine weißliche Perlen (Durchmesser ca. 1 -... Mehr anzeigenTapiokastärke-Perlen Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Produktabbildung und eine Produktspezifikation. Demzufolge handelt es sich um einen bedruckten Kunststoffschlauchfolienbeutel mit Angaben zum Produkt (Tapioka Pearl, Bille de Tapioca, 400 g); darin kleine weißliche Perlen (Durchmesser ca. 1 - 2 mm) aus Tapiokastärke. Tapiokasago in Form von Perlen. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Erfrischungsstäbchen. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: In klarsichtige Kunststofffolie eingeschweißte Pappfaltschachtel mit 2 Kunststoffeinlagen durch festen,... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Erfrischungsstäbchen. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: In klarsichtige Kunststofffolie eingeschweißte Pappfaltschachtel mit 2 Kunststoffeinlagen durch festen, gewellten Papierstreifen getrennt. Kennzeichnung: "Sarotti ERFRISCHUNGS - STÄBCHEN LEICHT FRISCH FRUCHTIG flüssig gefüllt 75g" Warenbeschreibung: 2 Lagen mit je 8 halbrunde, unten abgeflachte Stäbchen in mundgerechter Größe (Länge ca. 4 cm; Breite und Höhe ca. 1 cm) aus Bitterschokolade, mit Zuckerkruste, gefüllt mit einer klaren Flüssigkeit; Geruch: nach Bitterschokolade; Geschmack: süß, erfrischend fruchtig, nach Schokolade. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegen gefüllte Pralinen aus Schokolade vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse weisen verschiedene Fruchtaromen auf und sind mit Säuerungsmittel bestäubt. Die Gummibonbons sind in einem... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse weisen verschiedene Fruchtaromen auf und sind mit Säuerungsmittel bestäubt. Die Gummibonbons sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Frucht- und Tiermotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt vor, die zolltariflich als Gummibonbons in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Weniger anzeigen
Aloe Vera, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aloe Vera Würfel in Saft, gezuckert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Brixwert: 14 - 16. Aufmachung: in 212 ml-Dosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose bis weißliche,... Mehr anzeigenAloe Vera, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aloe Vera Würfel in Saft, gezuckert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Brixwert: 14 - 16. Aufmachung: in 212 ml-Dosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose bis weißliche, trübe, eine geleeartige Konsistenz aufweisende Würfel (Kantenlänge: ca. 1 bis 1,5 cm) in einer klaren, farblosen Aufgussflüssigkeit. Geruch: süßlich, aromatisiert. Geschmack: süß, fruchtig, aromatisiert. Aufmachung: in einer mit überwiegend asiatischen Schriftzeichen bedruckten Konservendose für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): "ALOE; Hotei; 195 g". Alkoholzusatz (lt. Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt/Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich und der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20 (gem. Angabe): die Ware enthält zugesetzten Zucker. Andere genießbare Pflanzenteile (hier: Aloe Vera), in anderer Weise als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Gelee-Erzeugnis Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ca. 2,5 cm x 2,5 cm x 0,8 cm große, quaderförmige, braune Gelee-Bonbons, einzeln eingeschweißt in Folie, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice 25 mg CBD / Zero THC". Vier Bonbons sind verpackt in einer Faltschachtel mit Banderole, bedruckt mit Schriftzug... Mehr anzeigenGelee-Erzeugnis Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ca. 2,5 cm x 2,5 cm x 0,8 cm große, quaderförmige, braune Gelee-Bonbons, einzeln eingeschweißt in Folie, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice 25 mg CBD / Zero THC". Vier Bonbons sind verpackt in einer Faltschachtel mit Banderole, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice CBD Fruit Jellies Zero THC 4 Pieces". Das Nettogewicht beträgt laut Antrag 4 x 8 g. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gelee-Erzeugnis, in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Erfrischungsstäbchen. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: In klarsichtige Kunststofffolie eingeschweißte Pappfaltschachtel mit 2 Kunststoffeinlagen durch festen,... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Es liegen vertrauliche Angaben vor. Verwendung: Erfrischungsstäbchen. Handelsübliche Maßeinheit: Siehe Warenprobe. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: In klarsichtige Kunststofffolie eingeschweißte Pappfaltschachtel mit 2 Kunststoffeinlagen durch festen, gewellten Papierstreifen getrennt. Kennzeichnung: "Sarotti ERFRISCHUNGS - STÄBCHEN LEICHT FRISCH FRUCHTIG flüssig gefüllt 75g" Warenbeschreibung: 2 Lagen mit je 8 halbrunde, unten abgeflachte Stäbchen in mundgerechter Größe (Länge ca. 4 cm; Breite und Höhe ca. 1 cm) aus Bitterschokolade, mit Zuckerkruste, gefüllt mit einer klaren Flüssigkeit; Geruch: nach Bitterschokolade; Geschmack: süß, erfrischend fruchtig, nach Schokolade. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegen gefüllte Pralinen aus Schokolade vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere: Schokolade und Schokoladeerzeugnisse: Pralinen, auch gefüllt: andere als alkoholhaltig. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Fruchtmotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Fruchtmotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt vor, die zolltariflich als Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Weniger anzeigen
Zuckerware; Kaugummi Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um kissenförmige Kaugummis nach den Angaben in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Cola, Tutti Frutti und Apfel, die mit einer sauren, flüssigen Füllung versehen sind. Die Kaugummis sind einzeln in einer undurchsichtigen Kunststofftüte verpackt. Die... Mehr anzeigenZuckerware; Kaugummi Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um kissenförmige Kaugummis nach den Angaben in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Cola, Tutti Frutti und Apfel, die mit einer sauren, flüssigen Füllung versehen sind. Die Kaugummis sind einzeln in einer undurchsichtigen Kunststofftüte verpackt. Die vorgelegten Angaben zur Zusammensetzung des Kaugummis werden als zutreffend unterstellt. Die Zuckerware ist als Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr in die Unterposition 1704 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Mikrokugeln, sog. Hohlglaskugeln, Foto und Datenblatt siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - hohle Kugeln aus Borosilikatglas, - mit einem Durchmesser von 15 µm bis 110 µm, - zur Verwendung als Füllperlen (z. B. in Farben und Lacken). "Mikrokugeln aus... Mehr anzeigenMikrokugeln, sog. Hohlglaskugeln, Foto und Datenblatt siehe Anlage, Warenmuster wurden nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben, - hohle Kugeln aus Borosilikatglas, - mit einem Durchmesser von 15 µm bis 110 µm, - zur Verwendung als Füllperlen (z. B. in Farben und Lacken). "Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger" Weniger anzeigen
SpiruBär Gummibärchen Schwarze, etwa 2 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Bären, zu 100 g in Klarsichtbeuteln mit bunt bedrucktem Pappetikett verpackt [Aufdruck (auszugsweise): Sanatur, SpiruBär, Gummibärchen, ohne Gelatine, Bio; Spirubär von Sanatur - Gummibärchen ohne künstliche Aromen, Farbstoffe und... Mehr anzeigenSpiruBär Gummibärchen Schwarze, etwa 2 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Bären, zu 100 g in Klarsichtbeuteln mit bunt bedrucktem Pappetikett verpackt [Aufdruck (auszugsweise): Sanatur, SpiruBär, Gummibärchen, ohne Gelatine, Bio; Spirubär von Sanatur - Gummibärchen ohne künstliche Aromen, Farbstoffe und tierische Bestandteile. Nur mit natürlichen Aromen aus der Frucht und Spirulina platensis. Fruchtig und lecker! Zutaten: Maissirup, Rohrohrzucker, Geliermittel: Apfel-Pektin, Spirulina platensis Mikroalgen (2%), Säuerungsmittel: Zitronensäure, natürliches Erdbeeraroma, Trennmittel: Öl pflanzlich, Carnaubawachs]. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse weisen verschiedene Fruchtaromen auf und sind mit Säuerungsmittel bestäubt. Die Gummibonbons sind in einem... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse weisen verschiedene Fruchtaromen auf und sind mit Säuerungsmittel bestäubt. Die Gummibonbons sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Frucht- und Tiermotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt vor, die zolltariflich als Gummibonbons in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Weniger anzeigen
Flüssige Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Trinkgele für Sportler zur Nahrungsergänzung. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenproben: hellbraunes bzw. hellgelbes, klares, leicht bewegliches Gel mit aromatischem... Mehr anzeigenFlüssige Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Trinkgele für Sportler zur Nahrungsergänzung. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenproben: hellbraunes bzw. hellgelbes, klares, leicht bewegliches Gel mit aromatischem Geruch, süß, säuerlich und aromatisch schmeckend, unmittelbar trinkbar, abgefüllt in je einem Schlauchfolienbeutel. Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten; Saccharose/Invertzucker (gemäß Angabe, aus Fruchtsaft): enthalten; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Es handelt sich bei beiden Waren um eine unmittelbar trinkbare, für den menschlichen Genuss bestimmte Flüssigkeit. Sie sind damit als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Anderes nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes als in den UPos 2202 1000 bis 2202 9915 der KN genannt, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), Fruchtsaft, mit Wasser verdünnt. Weniger anzeigen
Geschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert... Mehr anzeigenGeschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (6 x 50 g Tapiokaperlen, 6 x 40 g Milchteepulver) sowie ein Zubereitungshinweis; darin 6 Klarsichtfolientütchen mit Tapiokaperlen, 6 silberne Folienbeutel mit Milchteepulver und 6 farblose Trinkhalme. Milchteepulver: Mischung aus einem feinen, kaltwasserlöslichen, braunen und weißen Pulver, durchsetzt mit farblosen Kristallen; Geschmack süß, fettig, cremig, nach schwarzem Tee; Zubereitung mit Wasser ergibt ein hellbraunes, milchig-trübes, milchteeähnliches Getränk. Saccharose (gemäß Zutatenverzeichnis): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Stärke oder Glucose (abgeleitet aus dem Zutatenverzeichnis): mehr als 5 GHT Tapiokaperlen: Braun gefärbte, bissfeste, massive Stärkeperlen, eingelegt in einer kleinen Menge einer dickflüssigen, gelartigen, braunen Masse; Geschmack nach Stärke, nur leicht süßlich. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b), deren Charakter im Hinblick auf den Verwendungszweck (Herstellen eines Bubble Tea-Getränks) durch das Milchteepulver bestimmt wird. Sie ist daher als Teezubereitung der Position 2101 der KN zuzuweisen. Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose und mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr oder Rübenzucker von weniger als 65 %. Weniger anzeigen
Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk mit Kollagen, Hyaluronsäure, Vitaminen, Mineralstoffen und Pflanzenextrakten, in Faltschachteln mit 30 Trinkampullen zu je 25 ml. Zutaten: Wasser, Aloe Vera Gel (20 %), Agavendicksaft, Kollagenhydrolysat (10 %), Saftkonzentrate... Mehr anzeigenFlüssiges Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Getränk mit Kollagen, Hyaluronsäure, Vitaminen, Mineralstoffen und Pflanzenextrakten, in Faltschachteln mit 30 Trinkampullen zu je 25 ml. Zutaten: Wasser, Aloe Vera Gel (20 %), Agavendicksaft, Kollagenhydrolysat (10 %), Saftkonzentrate aus Trauben, Orangen, Birnen und Aprikosen, Säuerungsmittel Citronensäure, Magnesiumcarbonat, Aroma, L-Ascorbinsäure, Hyluronsäure, Konservierungsstoff Kaliumsorbat, Verdickungsmittel Xanthan, Vitamine (max. 100 % NRV), Mineralstoffe, Rosenwurzextrakt, Blutorangenextrakt, Grünteeextrakt, Citrus Bioflavonoide. Fruchtsaftgehalt: mindestens 70 %. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Muster-Trinkampullen. Inhalt: dunkelorangefarbene, trübe, leicht bewegliche, leicht süß-säuerlich und fruchtig schmeckende, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit. Saccharose/Invertzucker (gemäß Angabe): enthalten; Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (gemäß Angabe): nicht enthalten. Anderes nicht alkoholhaltiges Getränk, anderes als in den UPos 2202 1000 bis 2202 9915 der KN genannt, Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker), anderes. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Agar-Agar. Verwendung: pflanzliches Geliermittel zum Gelieren von Sülzen, Gelees, Tortenguss, Aspiks. Verpackungseinheit: 30-g-Tüte und 100-g-Dose. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckte, verschweißte, innen beschichtete Papierverpackung.... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Agar-Agar. Verwendung: pflanzliches Geliermittel zum Gelieren von Sülzen, Gelees, Tortenguss, Aspiks. Verpackungseinheit: 30-g-Tüte und 100-g-Dose. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckte, verschweißte, innen beschichtete Papierverpackung. Kennzeichnung (Auszug): "BIOVEGAN Agar Agar GelierFix Pflanzliches Geliermittel - Gelatineersatz 30 g Zutaten: Geliermittel Agar Agar". Warenbeschreibung: Hellbeigefarbenes feines Pulver. Geruch: schwach an Algen erinnernd; Geschmack: neutral. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt Agar-Agar, ein Schleim und Verdickungsstoff von Pflanzen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Agar-Agar. Weniger anzeigen
Zitronenschalen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Yuzu-Zubereitung für Getränke. Zutaten: 50 % Yuzu, 25,8 % Zucker, 19,05 % Fructose, 3,9 % Wasser, 0,75 Säureregulator, 0,5 % Carrageen. Verpackung: 400 g-Glas. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orange-gelbe, angedickte Masse mit... Mehr anzeigenZitronenschalen, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Yuzu-Zubereitung für Getränke. Zutaten: 50 % Yuzu, 25,8 % Zucker, 19,05 % Fructose, 3,9 % Wasser, 0,75 Säureregulator, 0,5 % Carrageen. Verpackung: 400 g-Glas. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: orange-gelbe, angedickte Masse mit einem hohen Anteil an Zitrusschalenbestandteilen, süß, zitrisch, bitter, nach Zitrusschalen schmeckend. Aufmachung: etikettiertes 400 g-Originalschraubdeckelglas. Warenaufschrift (auszugsweise): "Yuzu Tea; Yuzu-Zubereitung für Getränke; Zubereitung: Für 100 ml heißes oder kaltes Wasser etwa 2 Esslöffel der Zubereitung verwenden, gut umrühren und genießen." Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a), Absatz 1 zu Kap 20 (gemäß Angabe): mehr als 9 GHT. Zugesetzter Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20: enthalten. Es liegt eine Zubereitung auf der Grundlage von Zitrusschalen vor. Kein Erzeugnis der Position 2007 der KN. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 2008 11 bis 2008 97 der KN inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, andere, andere. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 100 % Citrusfaser aus entsafteten und getrockneten Cirtusschalen, mit hoher Wasserbindung, kaltquellend. Verwendung: Ballaststoffe als Lebensmittelbestandteil. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Schwach... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: 100 % Citrusfaser aus entsafteten und getrockneten Cirtusschalen, mit hoher Wasserbindung, kaltquellend. Verwendung: Ballaststoffe als Lebensmittelbestandteil. Handelsübliche Maßeinheit: Keine Angaben. Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Warenbeschreibung: Schwach gelbliches, feinkrümeliges-faseriges Pulver in Wasser dickend; Geruch: arteigen schwach süßlich; Geschmack: nahezu geschmacklos. Nach diesem Ergebnis und den Angaben des Antragstellers liegt ein Verdickungsstoff aus Citrusschalen vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: andere als Agar-Agar oder Schleime und Verdickungsstoffe aus Johannisbrot, Johannisbrotkernen oder Guarsamen, auch modifiziert. Weniger anzeigen
Zuckerware; Kaugummi Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um kissenförmige Kaugummis nach den Angaben in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Cola, Tutti Frutti und Apfel, die mit einer sauren, flüssigen Füllung versehen sind. Die Kaugummis sind einzeln in einer undurchsichtigen Kunststofftüte verpackt. Die... Mehr anzeigenZuckerware; Kaugummi Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um kissenförmige Kaugummis nach den Angaben in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Cola, Tutti Frutti und Apfel, die mit einer sauren, flüssigen Füllung versehen sind. Die Kaugummis sind einzeln in einer undurchsichtigen Kunststofftüte verpackt. Die vorgelegten Angaben zur Zusammensetzung des Kaugummis werden als zutreffend unterstellt. Die Zuckerware ist als Kaugummi mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) von 60 GHT oder mehr in die Unterposition 1704 1090 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Aloe Vera, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aloe Vera Würfel in Saft, gezuckert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Brixwert: 14 - 16. Aufmachung: in 212 ml-Dosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose bis weißliche,... Mehr anzeigenAloe Vera, zubereitet. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Aloe Vera Würfel in Saft, gezuckert. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Brixwert: 14 - 16. Aufmachung: in 212 ml-Dosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: farblose bis weißliche, trübe, eine geleeartige Konsistenz aufweisende Würfel (Kantenlänge: ca. 1 bis 1,5 cm) in einer klaren, farblosen Aufgussflüssigkeit. Geruch: süßlich, aromatisiert. Geschmack: süß, fruchtig, aromatisiert. Aufmachung: in einer mit überwiegend asiatischen Schriftzeichen bedruckten Konservendose für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (auszugsweise): "ALOE; Hotei; 195 g". Alkoholzusatz (lt. Zutatenliste): nicht enthalten. Zuckergehalt/Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich und der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20 (gem. Angabe): die Ware enthält zugesetzten Zucker. Andere genießbare Pflanzenteile (hier: Aloe Vera), in anderer Weise als in anderen Kapiteln oder in den vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen zubereitet oder haltbar gemacht, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ohne Zusatz von Alkohol, mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Nach dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gelbe, mit Säuerungsmittel belegte, etwa 3 cm x 2 cm x 1,5 cm große Gummibonbons mit sirupartiger Fruchtfüllung in Form stilisierter Früchte. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Fruchtmotiven für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Nach dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gelbe, mit Säuerungsmittel belegte, etwa 3 cm x 2 cm x 1,5 cm große Gummibonbons mit sirupartiger Fruchtfüllung in Form stilisierter Früchte. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Fruchtmotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Angaben zur Zusammensetzung der Ware (s. Feld Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben) werden als zutreffend unterstellt. Zolltariflich handelt es sich um eine andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, der KN-Unterposition 1704 9065. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Fruchtmotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Fruchtmotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt vor, die zolltariflich als Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Weniger anzeigen
Zuckerware; Fruchtgummiband Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um etwa 7,0 cm lange und 3,0 cm breite, bunt gestreifte Fruchtgummibänder, die mit Zuckerkristallen und Säuerungsmittel bestreut sind. Die Bänder weisen einen fruchtig-süß-säuerlichen Geschmack auf. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind die Bänder... Mehr anzeigenZuckerware; Fruchtgummiband Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um etwa 7,0 cm lange und 3,0 cm breite, bunt gestreifte Fruchtgummibänder, die mit Zuckerkristallen und Säuerungsmittel bestreut sind. Die Bänder weisen einen fruchtig-süß-säuerlichen Geschmack auf. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind die Bänder einzeln in einem bunt bedruckten Folienschlauchbeutel mit einem Nenngewicht von 6 g verpackt. 10 x 100 dieser Beutel bilden eine Verkaufseinheit. Die Ware ist als Zuckerware, Gummibonbons, in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse weisen verschiedene Fruchtaromen auf und sind mit Säuerungsmittel bestäubt. Die Gummibonbons sind in einem... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse weisen verschiedene Fruchtaromen auf und sind mit Säuerungsmittel bestäubt. Die Gummibonbons sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Frucht- und Tiermotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt vor, die zolltariflich als Gummibonbons in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Weniger anzeigen
Zuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Frucht- und Tiermotiven für den Einzelverkauf... Mehr anzeigenZuckerware; Gummibonbons. Das Erzeugnis kennzeichnet sich nach dem vorgelegten Warenmuster als verschiedenfarbige, etwa 2 cm bis 3 cm große Gummibonbons mit Fruchtaromen in Form stilisierter Früchte und Tiere. Die Erzeugnisse sind in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit Frucht- und Tiermotiven für den Einzelverkauf aufgemacht. Danach liegt eine Zuckerware ohne Kakaogehalt vor, die zolltariflich als Gummibonbons in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Weniger anzeigen
Zuckerware; Fruchtgummibären Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um Fruchtgummibonbons in stilisierter Bärenform in gelb, orange, hell- und dunkelrot (Maße etwa 1,5 cm x 0,8 cm x 1,0 cm), die mit Zuckerkristallen bestreut sind. Die Gummibonbons weisen einen fruchtig-süß-säuerlichen Geschmack auf. Gemäß den... Mehr anzeigenZuckerware; Fruchtgummibären Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um Fruchtgummibonbons in stilisierter Bärenform in gelb, orange, hell- und dunkelrot (Maße etwa 1,5 cm x 0,8 cm x 1,0 cm), die mit Zuckerkristallen bestreut sind. Die Gummibonbons weisen einen fruchtig-süß-säuerlichen Geschmack auf. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind die Gummibonbons in einem bunt bedruckten Folienbeutel mit einem Nenngewicht von 6 g verpackt. 100 dieser Beutel bilden eine Verkaufseinheit. Die Ware ist als Zuckerware, Gummibonbons, in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Gelee-Erzeugnis Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ca. 2,5 cm x 2,5 cm x 0,8 cm große, quaderförmige, braune Gelee-Bonbons, einzeln eingeschweißt in Folie, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice 25 mg CBD / Zero THC". Vier Bonbons sind verpackt in einer Faltschachtel mit Banderole, bedruckt mit Schriftzug... Mehr anzeigenGelee-Erzeugnis Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ca. 2,5 cm x 2,5 cm x 0,8 cm große, quaderförmige, braune Gelee-Bonbons, einzeln eingeschweißt in Folie, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice 25 mg CBD / Zero THC". Vier Bonbons sind verpackt in einer Faltschachtel mit Banderole, bedruckt mit Schriftzug "Hawaiian Choice CBD Fruit Jellies Zero THC 4 Pieces". Das Nettogewicht beträgt laut Antrag 4 x 8 g. Die Ware ist als andere Zuckerware ohne Kakaogehalt, Gelee-Erzeugnis, in die Unterposition 1704 9065 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
SpiruBär Gummibärchen Schwarze, etwa 2 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Bären, zu 100 g in Klarsichtbeuteln mit bunt bedrucktem Pappetikett verpackt [Aufdruck (auszugsweise): Sanatur, SpiruBär, Gummibärchen, ohne Gelatine, Bio; Spirubär von Sanatur - Gummibärchen ohne künstliche Aromen, Farbstoffe und... Mehr anzeigenSpiruBär Gummibärchen Schwarze, etwa 2 cm große Gummibonbons in Form stilisierter Bären, zu 100 g in Klarsichtbeuteln mit bunt bedrucktem Pappetikett verpackt [Aufdruck (auszugsweise): Sanatur, SpiruBär, Gummibärchen, ohne Gelatine, Bio; Spirubär von Sanatur - Gummibärchen ohne künstliche Aromen, Farbstoffe und tierische Bestandteile. Nur mit natürlichen Aromen aus der Frucht und Spirulina platensis. Fruchtig und lecker! Zutaten: Maissirup, Rohrohrzucker, Geliermittel: Apfel-Pektin, Spirulina platensis Mikroalgen (2%), Säuerungsmittel: Zitronensäure, natürliches Erdbeeraroma, Trennmittel: Öl pflanzlich, Carnaubawachs]. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import-Zollsätze (EU-Einfuhr)
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Popping-Boba
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Popping-Boba basierend auf Zollwert, Ursprungsland und anwendbaren Zöllen."}]
Export (Ausfuhr aus der EU)
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
[{"type":"text","text":"Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Hub Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern."}]
Christstollen
1905.90.70.00.0 · 9,7 %
Kimchi
2005.99.80.98.0 · 17,6 %
Kichererbsenmehl
1106.10.00.00.0 · 0 %
Süßungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Gin
2208.50.11.00.0 · 0 %
Knoblauchpulver
0712.90.90.10.0 · 12,8 %
Traubenkern-Extrakt
3201.90.90.80.0 · 5,3 %
Zuckerwatte
1704.90.99.99.0 · 9 %
Palmkernöl
1513.29.90.00.1 · 9,6 %
