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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver: 2102.20.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver (2102.20.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Spirulina-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Spirulina-Pulver Produktbild

Spirulina-Pulver wird aus getrockneten Cyanobakterien der Gattung Arthrospira platensis hergestellt und als Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel verwendet. Die zollrechtliche Einreihung hängt von der biologischen Klassifikation als Einzeller-Mikroorganismus ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2102 - Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position|3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
  • Unterposition: 2102 20 - Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2102 2090 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Spirulina-Pulver ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Bei Unsicherheit nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver

Der HS-Code für Spirulina-Pulver lautet 2102.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2102.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2102.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2102.20.90.00.0.

Einreihung von Spirulina-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Spirulina-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 2102 erfasst nicht lebende Einzeller-Mikroorganismen, zu denen Spirulina zählt. AV 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition 2102.20.90.00.0, da Spirulina-Pulver nicht unter die spezifischeren Hefen fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAlgen und Tange - genießbar (Position 1212)1212.21.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAlgen und Tange - andere - andere1212.29.00.90.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Spirulina-Pulver (2102) ≠ Algen und Tange - genießbar (Position 1212) (1212)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spirulina-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spirulina-Pulver (2102) ≠ Algen und Tange - andere - andere (1212)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spirulina-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nicht sachgerecht, da Spirulina-Pulver eindeutig als nicht lebender Einzeller-Mikroorganismus in Kapitel 21 fällt.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungAlgen und Tange - genießbar (Position 1212)1212.21.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAlgen und Tange - andere - andere1212.29.00.90.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Spirulina-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE12841/15-1Spirulina-Pulver, 100% reines Spirulina-Pulver (getrocknet + gemahlen), Nahrungsergänzungsmittel2102.20.90.00.0
DE19220/14-1Spirulina-Pulver der Spirulina-Alge (Arthrospira platensis), 100% rein, getrocknet, als Lebensmittel2102.20.90.00.0
DE2208/17-1Spirulina Algen in Pulverform, Spirulina Platensis, Lebensmittel- und Futtermittelqualität2102.20.90.00.0
DEM/778/07-1Nahrungsergänzungsmittel; Spirulina Mikroalgenpulver2102.20.90.00.0
DEM/3814/07-1Spirulina Pulver, feines grünes Pulver, zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln2102.20.90.00.0
DEBTI18182/22-1Spirulinapulver, Pulver aus gefriergetrockneten Spirulinaalgen2102.20.90.00.0
DEBTI25869/23-1Spirulinaalgen, getrocknete Spirulina Platensis Algen in Pulverform, als Einzelfuttermittel und Lebensmittel2102.20.90.00.0
DE15819/16-1Getrocknetes Spirulinapulver, reines Naturprodukt, als Futtermittel2102.20.90.00.0
DEBTI27595/18-1Spirulina Pulver, feines dunkelgrünes Pulver2102.20.90.00.0
DEBTI26192/24-1Spirulina als Tablette (Tabletten aus Spirulinaalge)2102.20.90.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Spirulina-Pulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Spirulina-Pulver aus jedem Land. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Exportmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Spirulina-Pulver?

Die zolltarifliche Einreihung von Spirulina-Pulver erfolgt unter der Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für nicht lebende Einzeller-Mikroorganismen, zu denen Spirulina (Arthrospira platensis) zählt. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Spirulina-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Spirulina-Pulver lautet 2102.20. Er umfasst nicht lebende Hefen und andere nicht lebende Einzeller-Mikroorganismen. Auf der 6-stelligen Ebene wird Spirulina-Pulver als andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend, eingestuft.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Spirulina-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Spirulina-Pulver unter der Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Spirulina-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Spirulina-Pulver zu anderen Waren ist entscheidend. Eine Alternative wäre die Einreihung als Alge unter Position 1212, jedoch sind Cyanobakterien (Spirulina) keine Algen im Sinne des Zolltarifs. Die Abgrenzung erfolgt durch die biologische Klassifikation als Einzeller-Mikroorganismus, was die korrekte Einreihung in Position 2102 begründet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Spirulina-Pulver könnte eine fehlerhafte Einreihung als Alge (Position 1212) zu einer falschen Zollbehandlung führen. Daher ist die korrekte Nummer 2102.20.90.00.0 entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Spirulina-Pulver?

Ja, für Spirulina-Pulver gelten besondere Maßnahmen. Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse (Code 750) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und müssen bei der Einfuhr beachtet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2102.20.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (2102.20), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2102.20.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2102.20.90.00) sowie der 11. Kontrollziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Spirulina-Pulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Spirulina-Pulver ist die Einreihung unter 2102.20.90.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen bei Zollsätzen oder Maßnahmen rechtzeitig zu erkennen.

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