Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2102 - Hefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position|3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform
- Unterposition: 2102 20 - Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend
Zolltarifnummer: 2102 2090 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Spirulina-Pulver ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Bei Unsicherheit nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver
Der HS-Code für Spirulina-Pulver lautet 2102.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2102.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2102.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2102.20.90.00.0.
Einreihung von Spirulina-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Spirulina-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 2102 erfasst nicht lebende Einzeller-Mikroorganismen, zu denen Spirulina zählt. AV 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition 2102.20.90.00.0, da Spirulina-Pulver nicht unter die spezifischeren Hefen fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver
Alternative Einreihung
Algen und Tange - genießbar (Position 1212)
Alternative Einreihung
Algen und Tange - andere - andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Spirulina-Pulver (2102) ≠ Algen und Tange - genießbar (Position 1212) (1212)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spirulina-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spirulina-Pulver (2102) ≠ Algen und Tange - andere - andere (1212)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spirulina-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nicht sachgerecht, da Spirulina-Pulver eindeutig als nicht lebender Einzeller-Mikroorganismus in Kapitel 21 fällt.
Alternative Einreihung
Algen und Tange - genießbar (Position 1212)
Alternative Einreihung
Algen und Tange - andere - andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spirulina-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Spirulina-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Spirulina-Pulver aus jedem Land. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Spirulina-Pulver gesucht:
Rohzucker
1701.13.90.00.0 · 41,9 %
Avocado
0804.40.00.10.0 · nicht ermittelt
Tiefkühl-Gemüse
0710.90.00.00.0 · 14,4 %
Safran
0910.20.90.00.0 · 8,5 %
Speisesalz
2501.00.91.00.1 · 2,6 %
Gelee-Royale
0410.90.00.00.0 · 7,7 %
Lutscher
1704.90.71.00.0 · 9 %
Weizenstärke
1108.11.00.00.0 · 224 % (spezifischer Zollsatz, EUR/100 kg)
Saftgetränk
2202.99.19.11.0 · 9.6 %
