Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelVERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN21
- PositionHefen (lebend oder nicht lebend); andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (ausgenommen Vaccine der Position 3002); zubereitete Backtriebmittel in Pulverform2102
- UnterpositionHefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend210220
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver
Der HS-Code für Spirulina-Pulver lautet 2102.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2102.20.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2102.20.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2102.20.90.00.0.
Einreihung von Spirulina-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Spirulina-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 2102 erfasst nicht lebende Einzeller-Mikroorganismen, zu denen Spirulina zählt. AV 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition 2102.20.90.00.0, da Spirulina-Pulver nicht unter die spezifischeren Hefen fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spirulina-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlgen und Tange - genießbar (Position 1212) | 1212.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAlgen und Tange - andere - andere | 1212.29.00.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Spirulina-Pulver (2102) ≠ Algen und Tange - genießbar (Position 1212) (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spirulina-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Spirulina-Pulver (2102) ≠ Algen und Tange - andere - andere (1212) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spirulina-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2102.20.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist nicht sachgerecht, da Spirulina-Pulver eindeutig als nicht lebender Einzeller-Mikroorganismus in Kapitel 21 fällt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAlgen und Tange - genießbar (Position 1212) | 1212.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAlgen und Tange - andere - andere | 1212.29.00.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Spirulina-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12841/15-1 | Spirulina-Pulver, 100% reines Spirulina-Pulver (getrocknet + gemahlen), Nahrungsergänzungsmittel | 2102.20.90.00.0 |
| DE19220/14-1 | Spirulina-Pulver der Spirulina-Alge (Arthrospira platensis), 100% rein, getrocknet, als Lebensmittel | 2102.20.90.00.0 |
| DE2208/17-1 | Spirulina Algen in Pulverform, Spirulina Platensis, Lebensmittel- und Futtermittelqualität | 2102.20.90.00.0 |
| DEM/778/07-1 | Nahrungsergänzungsmittel; Spirulina Mikroalgenpulver | 2102.20.90.00.0 |
| DEM/3814/07-1 | Spirulina Pulver, feines grünes Pulver, zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln | 2102.20.90.00.0 |
| DEBTI18182/22-1 | Spirulinapulver, Pulver aus gefriergetrockneten Spirulinaalgen | 2102.20.90.00.0 |
| DEBTI25869/23-1 | Spirulinaalgen, getrocknete Spirulina Platensis Algen in Pulverform, als Einzelfuttermittel und Lebensmittel | 2102.20.90.00.0 |
| DE15819/16-1 | Getrocknetes Spirulinapulver, reines Naturprodukt, als Futtermittel | 2102.20.90.00.0 |
| DEBTI27595/18-1 | Spirulina Pulver, feines dunkelgrünes Pulver | 2102.20.90.00.0 |
| DEBTI26192/24-1 | Spirulina als Tablette (Tabletten aus Spirulinaalge) | 2102.20.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Spirulina-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Spirulina-Pulver aus jedem Land. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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