Hierarchie der Zolltarifnummer
Die hierarchische Struktur reicht vom Abschnitt IV über Kapitel 20 bis zur 11‑stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- UnterpositionSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen200819
- Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20081992
- Kombinierte Nomenklaturandere20081993
- Kombinierte Nomenklaturgeröstete Nüsse20081993
- Kombinierte NomenklaturMandeln und Pistazien20081993
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gebrannte-Mandel
Der HS-Code für Gebrannte-Mandel lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.93.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.93.80.0.
Einreihung von Gebrannte-Mandel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. Gebrannte-Mandel sind zubereitete Nüsse im Sinne der Position 2008. Da die Mandel den charakterbestimmenden Bestandteil bildet, ist AV 3b nicht anzuwenden.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gebrannte-Mandel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeröstete Mandeln und Pistazien – andere (für Gebinde > 1 kg). Anwendbar, wenn Gebrannte Mandeln in Großgebinden über 1 kg importiert werden. | 2008.19.13.80.0 | 10,2 % |
| Alternative EinreihungMandeln ohne Schale – andere. Für rohe, nicht weiter zubereitete Mandeln. | 0802.12.90.00.0 | 10,2 % |
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt. | 1704.90.71.00.0 | 10,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gebrannte-Mandel (2008) ≠ Geröstete Mandeln und Pistazien – andere (für Gebinde > 1 kg). Anwendbar, wenn Gebrannte Mandeln in Großgebinden über 1 kg importiert werden. (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebrannte-Mandel bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.93.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gebrannte-Mandel (2008) ≠ Mandeln ohne Schale – andere. Für rohe, nicht weiter zubereitete Mandeln. (0802) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebrannte-Mandel bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.93.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gebrannte-Mandel (2008) ≠ Hartkaramellen, auch gefüllt. (1704) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebrannte-Mandel bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.93.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, treffen aber auf Gebrannte-Mandel nicht zu.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMandeln ohne Schale – andere. Für rohe, nicht weiter zubereitete Mandeln. | 0802.12.90.00.0 | 10,2 % |
| Alternative EinreihungHartkaramellen, auch gefüllt. | 1704.90.71.00.0 | 10,2 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gebrannte-Mandel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35773/18-1 | Snack Mandeln | 2008.19.93.80.0 |
| DEBTI32328/20-1 | Mandeln, geröstet und gewürzt, ≤ 1 kg | 2008.19.93.80.0 |
| DE19252/14-1 | Mandeln in geleeartigem Überzug | 2008.19.93.80.0 |
| DEBTI31230/19-1 | Mandeln, geröstet, gehackt und karamellisiert, > 1 kg | 2008.19.13.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
10,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 10,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 10,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 10,2 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 10,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Gebrannte-Mandel: Drittlandszollsatz 10,2 %, Einfuhrumsatzsteuer 7 %. Geben Sie Warenwert und Ursprungsland ein, um die Gesamtbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden oft im Zusammenhang mit Gebrannte-Mandel importiert oder haben eine vergleichbare Einreihung.