Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer zeigt die Systematik von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Nummer.
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
- Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
Zolltarifnummer: 0904 1200 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Die genannte elfstellige Zolltarifnummer gilt für handelsüblichen gemahlenen Pfeffer der Gattung Piper. Jede Abweichung – etwa Mischungen mit anderen Gewürzen oder veränderter Mahlgrad – kann zu einer anderen Einreihung führen. Prüfen Sie Ihr konkretes Produkt mit dem Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver
Der HS-Code für Pfeffer-Pulver lautet 0904.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.12.00.00.0.
Einreihung von Pfeffer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Pfeffer-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver
Alternative Einreihung
Pfeffer der Gattung Piper - weder gemahlen noch sonst zerkleinert - Schwarzer Pfeffer
Alternative Einreihung
Gewürzmischungen - gemahlen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pfeffer-Pulver (0904) ≠ Pfeffer der Gattung Piper - weder gemahlen noch sonst zerkleinert - Schwarzer Pfeffer (0904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pfeffer-Pulver (0904) ≠ Gewürzmischungen - gemahlen (0910)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wäre Pfeffer-Pulver als verarbeitetes Lebensmittel in anderer Form eingereiht, könnten andere Positionen in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Pfeffer der Gattung Piper - weder gemahlen noch sonst zerkleinert - Schwarzer Pfeffer
Alternative Einreihung
Gewürzmischungen - gemahlen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfeffer-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Pfeffer-Pulver
Mit dem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Pfeffer-Pulver berechnen. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 4 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Präferenzabkommen können den Zollsatz auf 0 % senken.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
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Koriander-Pulver
0909.22.00.00.0 · 0 %
Weizen-Gluten
1109.00.00.00.0 · 512 EUR/100 kg
Chiliflocke
0904.21.90.20.0 · 0 %
Gefrorene Erdbeere
0811.10.90.00.0 · 14,4 %
Kochbananenmehl
1106.30.10.00.0 · 10,9 %
