Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver: 0904.12.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver (0904.12.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pfeffer-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pfeffer-Pulver Produktbild

Pfeffer-Pulver ist reiner, gemahlener Pfeffer der Gattung Piper, ohne weitere Zusätze. Die Ware wird durch Mahlen getrockneter Pfefferkörner gewonnen und typischerweise in Folienbeuteln oder Dosen für den Einzelverkauf aufgemacht. Entscheidend für die Einreihung ist der Mahlzustand: Gemahlener Pfeffer fällt in die Unterposition 090412, ungemahlener Pfeffer in 090411. Weitere denkbare Alternativen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer zeigt die Systematik von der Abschnittsebene bis zur vollständigen elfstelligen Nummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0904 - Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
  • Unterposition: 0904 11 - Pfeffer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0904 1200 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die genannte elfstellige Zolltarifnummer gilt für handelsüblichen gemahlenen Pfeffer der Gattung Piper. Jede Abweichung – etwa Mischungen mit anderen Gewürzen oder veränderter Mahlgrad – kann zu einer anderen Einreihung führen. Prüfen Sie Ihr konkretes Produkt mit dem Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver

Der HS-Code für Pfeffer-Pulver lautet 0904.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0904.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0904.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.12.00.00.0.

Einreihung von Pfeffer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Pfeffer-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPfeffer der Gattung Piper - weder gemahlen noch sonst zerkleinert - Schwarzer Pfeffer0904.11.00.10.0 4,0 %
Alternative EinreihungGewürzmischungen - gemahlen0910.91.10.00.0 4,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Pfeffer-Pulver (0904) ≠ Pfeffer der Gattung Piper - weder gemahlen noch sonst zerkleinert - Schwarzer Pfeffer (0904)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pfeffer-Pulver (0904) ≠ Gewürzmischungen - gemahlen (0910)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfeffer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0904.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wäre Pfeffer-Pulver als verarbeitetes Lebensmittel in anderer Form eingereiht, könnten andere Positionen in Betracht kommen.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungPfeffer der Gattung Piper - weder gemahlen noch sonst zerkleinert - Schwarzer Pfeffer0904.11.00.10.0 4,0 %
Alternative EinreihungGewürzmischungen - gemahlen0910.91.10.00.0 4,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfeffer-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE10659/10-1gemahlener, schwarzer Pfeffer der Gattung Piper, ohne Zusätze0904.12.00.00.0
DEBTI43052/20-1gemahlener, schwarzer Pfeffer der Gattung Piper, ohne Zusätze0904.12.00.00.0
DEBTI44327/23-1gemahlener, schwarzer Pfeffer der Gattung Piper, ohne Zusätze0904.12.00.00.0
DE27980/16-1gemahlener, schwarzer Pfeffer der Gattung Piper, ohne Zusätze0904.12.00.00.0
DEBTI34109/21-17gemahlener, schwarzer Pfeffer, in Gewürzset-Dose0904.12.00.00.0
DE10661/10-1gemahlener, weißer Pfeffer der Gattung Piper, ohne Zusätze0904.12.00.00.0
DE27979/16-1gemahlener, weißer Pfeffer der Gattung Piper, ohne Zusätze0904.12.00.00.0
DEBTI34109/21-18gemahlener, weißer Pfeffer, in Gewürzset-Dose0904.12.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

4,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China4,0 %Drittlandszoll
USA4,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz4,0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand4,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Pfeffer-Pulver

Mit dem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Pfeffer-Pulver berechnen. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 4 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Präferenzabkommen können den Zollsatz auf 0 % senken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Pfeffer-Pulver?

Pfeffer-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 0904.12.00.00.0 eingereiht. Diese elfstellige Nummer erfasst gemahlenen oder sonst zerkleinerten Pfeffer der Gattung Piper. Sie ist für die Zollanmeldung bei der Einfuhr in die EU verbindlich.

Welchen HS-Code hat Pfeffer-Pulver?

Der sechsstellige HS-Code für Pfeffer-Pulver lautet 090412. Er ist im Harmonisierten System der Weltzollorganisation verankert und wird von allen Vertragsparteien einheitlich verwendet. Auf EU-Ebene wird er durch die Kombinierte Nomenklatur auf acht Stellen erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pfeffer-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Pfeffer-Pulver unter der Zolltarifnummer 0904.12.00.00.0 beträgt 4 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken, beispielsweise aus Vietnam.

Wie unterscheidet sich Pfeffer-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pfeffer-Pulver erfolgt zum einen zu ganzen Pfefferkörnern (Unterposition 090411) und zum anderen zu Gewürzmischungen (Unterposition 091091). Als Alternative kommt bei verarbeiteten Mischungen die Position 2103 (Zubereitungen zum Würzen) in Betracht. Maßgeblich ist der Mahlgrad und die Reinheit des Pfeffers.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen in der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pfeffer-Pulver?

Ja, für Pfeffer-Pulver (0904.12.00.00.0) gelten bei Einfuhr aus Drittländern bestimmte Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse (Code 750) für Bio-Ware, mögliche Zusatzzölle (Code 695) sowie eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731) für bestimmte Ursprungsländer.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Pfeffer-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0904.12.00.00.0. Sie setzt sich aus dem sechsstelligen HS-Code (090412), der achtstelligen KN (09041200), dem zehnstelligen TARIC-Code (0904120000) und der elften Stelle für die deutsche Verbrauchsteuer- oder Statistiknummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pfeffer-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Auch das Harmonisierte System (HS) wird alle fünf Jahre überarbeitet. Für Pfeffer-Pulver ist die Nummer 0904.12.00.00.0 seit Jahren stabil, aber eine regelmäßige Prüfung wird empfohlen.

Lassen Sie Ihre Pfeffer-Pulver in Sekunden klassifizieren

Mit dem automatischen Klassifizierungstool erhalten Sie in wenigen Sekunden einen Vorschlag zur zolltariflichen Einreihung Ihres Produkts.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer