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Kosmetik & PflegeKapitel 33Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gesichtspuder: 3304.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gesichtspuder (3304.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gesichtspuder unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gesichtspuder Produktbild

Gesichtspuder dient der dekorativen Kosmetik: Es mattiert, fixiert das Make-up und vereinheitlicht den Teint. Die korrekte Einreihung hängt von der Produktform (los oder gepresst) und der Zweckbestimmung als Schminkmittel ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige Hierarchiepfad im Zolltarif für Gesichtspuder:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 33 - ÄTHERISCHE ÖLE UND RESINOIDE; ZUBEREITETE RIECH-, KÖRPERPFLEGE- ODER SCHÖNHEITSMITTEL
  • Position: 3304 - Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre
  • Unterposition: 3304 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3304 9100 00 0 - Puder, lose oder fest

Hinweis zur Einreihung

Die dargestellte Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 gilt für typischen Gesichtspuder in loser oder gepresster Form. Abweichungen in der Zusammensetzung (etwa Zusatz von Arzneistoffen) oder der Verwendung können zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine produktspezifische Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gesichtspuder

Der HS-Code für Gesichtspuder lautet 3304.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3304.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3304.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.91.00.00.0.

Einreihung von Gesichtspuder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gesichtspuder folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit des Puders als zubereitetes Schönheitsmittel (Pulver aus Talk, Füllstoffen, Pigmenten und Bindemitteln) in Verbindung mit seiner Zweckbestimmung als Schminkmittel für das Gesicht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gesichtspuder

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere Schönheitsmittel (Position 3304)3304.99.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungPuderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik9616.20.00.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere Körperpflegemittel (Position 3307)3307.90.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gesichtspuder (3304) ≠ andere Schönheitsmittel (Position 3304) (3304)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesichtspuder bleibt die Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gesichtspuder (3304) ≠ Puderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik (9616)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesichtspuder bleibt die Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gesichtspuder (3304) ≠ andere Körperpflegemittel (Position 3307) (3307)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesichtspuder bleibt die Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Produkte ähneln Gesichtspuder, sind aber aus einem anderen Stoff oder für einen anderen Zweck bestimmt. Sie fallen daher in andere Kapitel des Zolltarifs.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere Schönheitsmittel (Position 3304)3304.99.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungPuderquasten und Kissen zum Auftragen von Kosmetik9616.20.00.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere Körperpflegemittel (Position 3307)3307.90.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gesichtspuder ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gesichtspuder (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE22106/14-1Erzeugnis zum Schminken; Gesichtspuder - helloranges, aromatisiertes Pulver3304.91.00.00.0
DEK/911/05-1Gesichtspuder (Rouge) in gepresster Form3304.91.00.00.0
DEK/484/08-1Puder zum Auftragen auf die Haut, rosafarbenes feines Pulver3304.91.00.00.0
DEBTI23453/21-1Puder (Schminkset)3304.91.00.00.0
DE8152/17-4Rouge als Schminkmittel für das Gesicht (Gesichtspuder)3304.91.00.00.0
DE22503/12-1Babypuder zur Hautpflege3304.91.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Gesichtspuder

Einfuhrmaßnahmen für Gesichtspuder
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle REACHChemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Kontrolle der Einfuhr von fluorierten TreibhausgasenDie Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Gesichtspuder

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Gesichtspuder-Importe aus Drittländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen für Gesichtspuder

Ausfuhrmaßnahmen für Gesichtspuder
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle von fluorierten TreibhausgasenDer Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gesichtspuder

Welche Zolltarifnummer hat Gesichtspuder?

Gesichtspuder wird unter der Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Puder in loser oder fester (gepresster) Form, die als Schminkmittel für das Gesicht bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat Gesichtspuder?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Gesichtspuder lautet 330491. Er umfasst auf der sechsstelligen Ebene zubereitete Schönheitsmittel in Form von Pudern, los oder fest, die unter Position 3304 fallen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gesichtspuder?

Der Drittlandszollsatz für Gesichtspuder (Zolltarifnummer 3304.91.00.00.0) beträgt 0 Prozent. Dies gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen wie China, den USA, Indien oder Thailand.

Wie unterscheidet sich Gesichtspuder zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gesichtspuder zu anderen Produkten erfolgt anhand seiner Form (Puder, lose oder fest) und seiner Zweckbestimmung als Schminkmittel für das Gesicht. Eine Alternative ist Nagellack (3304.30), der als Schminkmittel für die Nägel in eine andere Unterposition fällt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gesichtspuder verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Im besten Fall korrigiert der Zoll die Nummer; im schlimmsten Fall drohen Nacherhebung von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Abfertigung oder Bußgelder.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gesichtspuder?

Ja, für Gesichtspuder gelten Einfuhrkontrollen nach der EU-Chemikalienverordnung REACH (Maßnahme 761). Zudem unterliegen bestimmte Inhaltsstoffe wie fluorierte Treibhausgase (z. B. in Treibgasen für Pudersprays) der Kontrolle 724.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gesichtspuder?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gesichtspuder ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3304.91.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (330491), dem 8-stelligen KN-Code (33049100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3304910000) plus einer weiteren Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gesichtspuder?

Die Zolltarifnummern für kosmetische Erzeugnisse wie Gesichtspuder können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die EU veröffentlicht jährlich zum 1. Januar neue Fassungen. Die aktuelle Nummer 3304.91.00.00.0 ist gültig für 2025.

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