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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gesteinskörnung: 2517.49.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gesteinskörnung (2517.49.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gesteinskörnung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gesteinskörnung Produktbild

Gesteinskörnung ist ein mineralisches Schüttgut, das durch Brechen und Sieben von Naturstein gewonnen wird. Je nach Gesteinsart und Korngröße variiert die zolltarifliche Einreihung. Neben dem Hauptcode 2517.49.00.00.0 existieren Alternativen für Kiese und Marmorsplitte. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gesteinskörnung beschreiben: Gesteinsart, Korngröße, gebrochen oder rund

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2517 - Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine, von der beim Betonbau oder als Steinmaterial im Wege- und Bahnbau verwendeten Art, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Makadam aus Schlacken und ähnlichen Industrieabfällen, auch mit den im ersten Teil dieser Position aufgeführten Stoffen vermischt; Teermakadam; Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen||2515|und |2516, auch wärmebehandelt
  • Unterposition: 2517 41 - Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl von Steinen der Positionen|2515|und 2516, auch wärmebehandelt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2517 4900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die endgültige Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit der Gesteinskörnung ab. Lassen Sie Ihre Ware vor der Zollanmeldung durch das Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gesteinskörnung

Der HS-Code für Gesteinskörnung lautet 2517.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2517.49.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2517.49.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2517.49.00.00.0.

Einreihung von Gesteinskörnung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Mineralische Schüttgüter unterliegen der Ausfuhrkontrolle, wenn es sich um Abfälle handelt. Die Ausfuhr von Gesteinskörnungen, die als Abfall eingestuft sind, ist genehmigungspflichtig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gesteinskörnung

Alternative Einreihung

2517.10.80.00.0 0 %

andere (Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine für Beton-/Wegebau) - für natürliche Kiese und nicht aus Position 2515/2516 stammende Schotter

Alternative Einreihung

2517.10.20.00.0 0 %

Dolomit und Kalksteine, zerkleinert - spezifische Alternative für gebrochene Kalkstein- und Dolomit-Zuschläge

Alternative Einreihung

2517.10.10.00.0 0 %

Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel - Alternative für natürliche, ungebrochene Kiese und Feldsteine

Alternative Einreihung

2517.41.00.00.0 0 %

aus Marmor - Alternative für dekorative Marmor-Gesteinskörnungen (Marmorsplitt, Marmorgranulat)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gesteinskörnung (2517) ≠ andere (Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine für Beton-/Wegebau) - für natürliche Kiese und nicht aus Position 2515/2516 stammende Schotter (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinskörnung bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gesteinskörnung (2517) ≠ Dolomit und Kalksteine, zerkleinert - spezifische Alternative für gebrochene Kalkstein- und Dolomit-Zuschläge (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinskörnung bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gesteinskörnung (2517) ≠ Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel - Alternative für natürliche, ungebrochene Kiese und Feldsteine (2517)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinskörnung bleibt die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige mineralische Produkte werden in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingereiht. Nachfolgend ein Beispiel für eine mögliche Fehleinreihung.

Alternative Einreihung

2517.10.80.00.0 0 %

andere (Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine für Beton-/Wegebau) - für natürliche Kiese und nicht aus Position 2515/2516 stammende Schotter

Alternative Einreihung

2517.10.20.00.0 0 %

Dolomit und Kalksteine, zerkleinert - spezifische Alternative für gebrochene Kalkstein- und Dolomit-Zuschläge

Alternative Einreihung

2517.10.10.00.0 0 %

Feldsteine, Kies, Feuerstein (Flintstein) und Kiesel - Alternative für natürliche, ungebrochene Kiese und Feldsteine

Alternative Einreihung

2517.41.00.00.0 0 %

aus Marmor - Alternative für dekorative Marmor-Gesteinskörnungen (Marmorsplitt, Marmorgranulat)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gesteinskörnung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gesteinskörnung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE21481/17-12517.49.00.00.0
Splitt BASALTSPLITT - gebrochen, schwarz, Basalt, 2-5 mm, 8-11 mm, 16-25 mm
DE21483/17-12517.49.00.00.0
Splitt FUGENSPLITT/KOPPELSTONE - gebrochen, schwarz, Basalt, 1-3 mm
DE21176/17-12517.49.00.00.0
Splitt GRANITSPLITT - grau, gebrochen, Granit, 8-16 mm
DE21178/17-12517.49.00.00.0
Kies QUARZKIES - naturrund, Quarz, 8-16 mm, 15-30 mm, 30-60 mm
DE21177/17-12517.49.00.00.0
Splitt GRANITSPLITT - rosa-rot, gebrochen, Granit, 8-16 mm
DE21046/17-12517.49.00.00.0
Splitt GRANIT EDELSPLITT - hellgrau, Granit, 5-8 mm bis 32-63 mm
DE21047/17-12517.49.00.00.0
Splitt GRANIT rosa-rot, gebrochen, 8-16 mm, 16-32 mm
DE21048/17-12517.49.00.00.0
Splitt TERZO ROSSO - rot, Granit, 8-16 mm, 16-32 mm
DE21049/17-12517.49.00.00.0
Splitt ZORA - rötlich-grau, Granit, 8-16 mm, 16-32 mm
DE21111/17-12517.49.00.00.0
Brocken/Gabionenfüllung GRAUWACKE - Sandstein, 50-100 mm
DE21485/17-12517.49.00.00.0
Splitt INDIAN/CANADIAN SLATE - violett-bunt, Schiefer, 10-30 mm
DE21486/17-12517.49.00.00.0
Splitt INDIAN/CANADIAN SLATE - schwarz, Schiefer, 10-20 mm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrkosten berechnen

Nutzen Sie den Zollrechner, um die gesamten Einfuhrabgaben für Ihre Gesteinskörnung zu ermitteln. Geben Sie dazu den Warenwert, das Herkunftsland und die Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gesteinskörnungen

Welche Zolltarifnummer hat Gesteinskörnung?

Gebrochene Gesteinskörnungen aus Basalt, Granit, Quarzit, Sandstein oder Schiefer werden in der Regel unter der Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst alle gebrochenen Splitte, Schotter und Granalien aus Gesteinen der Positionen 2515 und 2516, die nicht Marmor sind.

Welchen HS-Code hat Gesteinskörnung?

Der HS-Code für Gesteinskörnung lautet 251749. Er besteht aus den ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer. Die ersten vier Ziffern (2517) stehen für die Position Feldsteine, Kies und zerkleinerte Steine im Wege- und Betonbau. Die fünfte und sechste Stelle (49) grenzen die Unterposition für andere Gesteinskörnungen ab.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gesteinskörnung?

Der Drittlandszollsatz für Gesteinskörnung der Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 beträgt 0 Prozent. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Gesteinskörnung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gesteinskörnung erfolgt nach Gesteinsart und Herstellungsverfahren. Eine Alternative zur gebrochenen Körnung (2517.49) ist der natürliche Kies (2517.10.80), der nicht gebrochen wurde. Eine weitere Abgrenzung betrifft Marmorsplitt (2517.41), der ebenfalls aus Position 2515/2516 stammt, aber spezifisch für Marmor ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gesteinskörnung verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer droht eine fehlerhafte Zollanmeldung. Dies kann Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder Bußgelder wegen unrichtiger Angaben nach sich ziehen. Zudem können Embargomaßnahmen oder Einfuhrkontrollen wie die REACH-Kontrolle umgangen werden, was strafrechtliche Folgen hat.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gesteinskörnung?

Ja, für Gesteinskörnung der Zolltarifnummer 2517.49.00.00.0 können Einfuhrkontrollen nach REACH (Code 761) und für Abfälle (Code 755) relevant sein. Die REACH-Kontrolle prüft die Registrierung von chemischen Stoffen, während die Abfallkontrolle die illegale Verbringung von Abfällen verhindert. Auch die Ausfuhr von Gesteinskörnungen unterliegt bei Abfalleigenschaft der Genehmigungspflicht.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gesteinskörnung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Gesteinskörnung lautet 2517.49.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (251749), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (25174900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2517490000) zusammen. Die elfte Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gesteinskörnung?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Gesteinskörnung der Position 2517 ist in den letzten Jahren keine Änderung bekannt. Dennoch empfiehlt es sich, die Aktualität der Zolltarifnummer regelmäßig zu prüfen, z. B. über das TARIC-Portal der EU-Kommission.

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