Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6904 - Mauerziegel, Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen
Zolltarifnummer: 6904 1000 00 0 - Mauerziegel
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0 gilt für klassische massive Mauerziegel aus gebranntem Ton. Für Hohlziegel, Deckenziegel oder Fassadenverkleidungen aus Ton können andere Nummern maßgeblich sein. Lassen Sie Ihre Ware mit unserem Klassifizierungstool prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ziegelstein
Der HS-Code für Ziegelstein lautet 6904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6904.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6904.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6904.10.00.00.0.
Einreihung von Ziegelstein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Waren in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). Für Ziegelsteine sind insbesondere AV 1 und AV 6 relevant:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ziegelstein
Alternative Einreihung
Andere (Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen)
Alternative Einreihung
Baublöcke und Mauersteine aus Beton oder Kunststein
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ziegelstein (6904) ≠ Andere (Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen) (6904)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ziegelstein bleibt die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ziegelstein (6904) ≠ Baublöcke und Mauersteine aus Beton oder Kunststein (6810)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ziegelstein bleibt die Zolltarifnummer 6904.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere bei anderen Materialien in Betracht:
Alternative Einreihung
Andere (Hourdis, Deckenziegel und dergleichen, aus keramischen Stoffen)
Alternative Einreihung
Baublöcke und Mauersteine aus Beton oder Kunststein
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ziegelstein ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ziegelstein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
2,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbestimmungen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Ziegelstein
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihren Ziegelstein auf Basis der korrekten Zolltarifnummer.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbestimmungen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Bau und Installation
Nachfolgende Bau- und Installationsprodukte haben vergleichbare oder angrenzende Zolltarifnummern.
Aluminium-Tür
7610.10.00.00.0 · 6 %
Bodenbelag
3918.10.90.90.0 · 6,5 %
Wärmeschutzfolie
3919.90.80.83.0 · 6,5 %
Holzstab
4409.10.18.00.0 · nicht ermittelt
Pvc-Plane
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Kunststoff-Rohrklemme
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Aluminium-Leiter
7616.99.90.99.0 · 6 %
Absperrgitter
7326.90.98.90.0 · 2,7 %
Holzleiter
4421.99.99.99.0 · 0 %
