Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 für Steinfliesen ist das Ergebnis einer mehrstufigen Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
- Position: 6802 - Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position|6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
- Unterposition: 6802 91 - andere
- Unterposition: 6802 93 - Granit
Kombinierte Nomenklatur: 6802 9390 - andere
Zolltarifnummer: 6802 9390 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Steinfliesen hängt entscheidend von der Gesteinsart, der Oberflächenbearbeitung und dem Gewicht ab. Eine Granitfliese mit polierter Oberfläche unter 10 kg wird anders eingereiht als eine lediglich gesägte Steinplatte oder eine schwere Granitplatte. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Absicherung Ihrer Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinfliese
Der HS-Code für Steinfliese lautet 6802.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.93.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.93.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.93.90.90.0.
Einreihung von Steinfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Steinfliesen aus der EU gelten keine spezifischen Ausfuhrbeschränkungen. Die Ausfuhrzollanmeldung ist in der Regel zollfrei. Bei Ausfuhren in Drittländer können jedoch abhängig vom Bestimmungsland besondere Dokumente erforderlich sein, die über den TARIC zu prüfen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinfliese
Alternative Einreihung
Marmor/Travertin/Alabaster - andere
Alternative Einreihung
Granit poliert/verziert, ≥10 kg
Alternative Einreihung
Lediglich gesägt/geschnitten, Granit
Alternative Einreihung
Mosaikfliesen < 7 cm
Alternative Einreihung
Pflastersteine, Randsteine
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Steinfliese (6802) ≠ Marmor/Travertin/Alabaster - andere (6802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinfliese bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steinfliese (6802) ≠ Granit poliert/verziert, ≥10 kg (6802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinfliese bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Steinfliese (6802) ≠ Lediglich gesägt/geschnitten, Granit (6802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinfliese bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 68 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Marmor/Travertin/Alabaster - andere
Alternative Einreihung
Granit poliert/verziert, ≥10 kg
Alternative Einreihung
Lediglich gesägt/geschnitten, Granit
Alternative Einreihung
Mosaikfliesen < 7 cm
Alternative Einreihung
Pflastersteine, Randsteine
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steinfliese ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinfliese (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Zollrechner für Steinfliesen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Steinfliesen: Zollsatz 1,7 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert. Bei Einfuhren aus Präferenzabkommen-Ländern kann der Zollsatz 0 % betragen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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