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Bau & InstallationKapitel 68Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Steinfliese: 6802.93.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Steinfliese (6802.93.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Steinfliese unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Steinfliese Produktbild

Steinfliesen aus Naturstein wie Granit, Marmor, Kalkstein oder Quarzit werden als bearbeitete Werksteine eingereiht. Entscheidend für die korrekte Unterposition sind die Gesteinsart, die Art der Oberflächenbearbeitung und das Gewicht pro Stück. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Steinfliese beschreiben: Material (Granit, Marmor), Oberfläche (poliert, geschliffen, geflammt), Abmessungen, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 für Steinfliesen ist das Ergebnis einer mehrstufigen Gliederung des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 68 - WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
  • Position: 6802 - Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position|6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
  • Unterposition: 6802 91 - andere
  • Unterposition: 6802 93 - Granit
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6802 9390 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6802 9390 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Steinfliesen hängt entscheidend von der Gesteinsart, der Oberflächenbearbeitung und dem Gewicht ab. Eine Granitfliese mit polierter Oberfläche unter 10 kg wird anders eingereiht als eine lediglich gesägte Steinplatte oder eine schwere Granitplatte. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Absicherung Ihrer Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Steinfliese

Der HS-Code für Steinfliese lautet 6802.93 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6802.93.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6802.93.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6802.93.90.90.0.

Einreihung von Steinfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Ausfuhr von Steinfliesen aus der EU gelten keine spezifischen Ausfuhrbeschränkungen. Die Ausfuhrzollanmeldung ist in der Regel zollfrei. Bei Ausfuhren in Drittländer können jedoch abhängig vom Bestimmungsland besondere Dokumente erforderlich sein, die über den TARIC zu prüfen sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Steinfliese

Alternative Einreihung

6802.91.00.90 1,7 %

Marmor/Travertin/Alabaster - andere

Alternative Einreihung

6802.93.10.00.0 1,7 %

Granit poliert/verziert, ≥10 kg

Alternative Einreihung

6802.21.00.00.0 1,7 %

Lediglich gesägt/geschnitten, Granit

Alternative Einreihung

6802.10.00.00.0 1,7 %

Mosaikfliesen < 7 cm

Alternative Einreihung

6801.00.00.00.0 1,7 %

Pflastersteine, Randsteine

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Steinfliese (6802) ≠ Marmor/Travertin/Alabaster - andere (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinfliese bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Steinfliese (6802) ≠ Granit poliert/verziert, ≥10 kg (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinfliese bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Steinfliese (6802) ≠ Lediglich gesägt/geschnitten, Granit (6802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Steinfliese bleibt die Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 68 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

6802.91.00.90 1,7 %

Marmor/Travertin/Alabaster - andere

Alternative Einreihung

6802.93.10.00.0 1,7 %

Granit poliert/verziert, ≥10 kg

Alternative Einreihung

6802.21.00.00.0 1,7 %

Lediglich gesägt/geschnitten, Granit

Alternative Einreihung

6802.10.00.00.0 1,7 %

Mosaikfliesen < 7 cm

Alternative Einreihung

6801.00.00.00.0 1,7 %

Pflastersteine, Randsteine

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Steinfliese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Steinfliese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/3535/04-16802.93.90.90.0
Granitfliese hellgrau G 603, 30,5 × 30,5 × 1 cm, poliert, unter 10 kg, für Wand und Boden
DEF/3533/04-16802.93.90.90.0
Granitfliese rose-beige G 681, 30,5 × 30,5 × 1 cm, poliert, unter 10 kg
DEF/3534/04-16802.93.90.90.0
Granitfliese schwarz G 301 b, 30,5 × 30,5 × 1 cm, poliert, unter 10 kg
DE17365/17-16801.00.00.00.0
Pflasterplatten aus Granit, 30 × 20 × 6 cm; Einreihung in Position 6801 (Pflastersteine)
DE17359/17-16801.00.00.00.0
Pflasterplatten SOL EXACTA aus Granit; Einreihung in Position 6801
DEBTI2166/21-16802.93.90.90.0
Systempflastersteine aus Granit, geflammt; Einreihung in 6802.93.90.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Zollrechner für Steinfliesen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Steinfliesen: Zollsatz 1,7 % zzgl. 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert. Bei Einfuhren aus Präferenzabkommen-Ländern kann der Zollsatz 0 % betragen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Steinfliesen

Welche Zolltarifnummer hat eine Steinfliese?

Eine polierte, geschliffene oder geflammte Granitfliese mit einem Eigengewicht unter 10 kg wird unter der Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 eingereiht. Für Marmorfliesen gilt die Nummer 6802.91.00.90 und für lediglich gesägte Steinplatten die Position 6802.21.00.00 oder 6801.00.00.00.

Welchen HS-Code hat eine Steinfliese?

Der HS-Code, die ersten sechs Ziffern des Harmonisierten Systems, lautet für eine Granitfliese 680293. Dieser Code wird international für bearbeitete Werksteine aus Granit verwendet. Für Marmorfliesen lautet der HS-Code 680291.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Steinfliesen?

Der Drittlandszollsatz für Steinfliesen der Position 6802 beträgt 1,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Präferenzabkommen (z. B. Türkei, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich eine Steinfliese zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Gesteinsart, Bearbeitungsgrad und Gewicht. Eine Alternative zur Granitfliese 6802.93.90.90.0 ist die Marmorfliese unter 6802.91.00.90. Gegenüber Keramikfliesen (Kapitel 69) unterscheidet sich die Steinfliese durch das natürliche Gesteinsmaterial.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Steinfliese verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Berechnung der Zölle führen, was Nachzahlungen, Verzugszinsen oder sogar Bußgelder zur Folge haben kann. Zudem können Embargomaßnahmen oder Einfuhrverbote nicht korrekt erfasst werden. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Steinfliesen?

Ja, für Steinfliesen der Zolltarifnummer 6802.93.90.90.0 ist im TARIC die Maßnahme 475 (Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) hinterlegt. Das bedeutet, dass bestimmte Dokumente oder Prüfungen erforderlich sein können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Steinfliese?

Die vollständige, in Deutschland anzuwendende Zolltarifnummer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem HS-Code, der Kombinierten Nomenklatur und den TARIC-Codes aufgebaut ist. Für die Granitfliese lautet sie 6802.93.90.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Steinfliesen?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur jährlich ändern. Es ist daher wichtig, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen. Für die Steinfliese war die Nummer 6802.93.90.90.0 über mehrere Jahre stabil, eine jährliche Prüfung wird jedoch empfohlen.

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