Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 für Helmvisier gliedert sich im Zolltarif wie folgt ein:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionAndere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 39143926
- Unterpositionandere392690
- ZolltarifnummerGesichtsschutzschirme/Visiere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Helmvisier
Der HS-Code für Helmvisier lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.60.00.0.
Einreihung von Helmvisier nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Ein Helmvisier ist eine Ware, die aus einem einzigen Material (Polycarbonat) besteht. Für die Einreihung ist die AV 1 maßgeblich: Sie richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der beschreibenden Eigenschaft. Da der Kunststoff charakterbestimmend ist, wird das Visier als Kunststoffware der Position 3926 zugewiesen. Die spezifische Unterposition 3926.90.60.00.0 erfasst ausdrücklich „Gesichtsschutzschirme/Visiere". Eine Vermischung ist nicht gegeben.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Helmvisier
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Auffangposition 3926.90.97.90.0) | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSicherheitskopfbedeckungen aus Kunststoff | 6506.10.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder für Kopfbedeckungen | 6507.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchutzbrillen mit Brillengläsern aus Kunststoffen | 9004.90.10.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Helmvisier (3926) ≠ andere (Auffangposition 3926.90.97.90.0) (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Helmvisier bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Helmvisier (3926) ≠ Sicherheitskopfbedeckungen aus Kunststoff (6506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Helmvisier bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Helmvisier (3926) ≠ Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder für Kopfbedeckungen (6507) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Helmvisier bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt bei Kunststoffvisieren grundsätzlich nicht in Betracht. Der Vollständigkeit halber seien nachfolgende Alternativcodes genannt, die jedoch nicht zutreffen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSicherheitskopfbedeckungen aus Kunststoff | 6506.10.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle, Schirme und Kinnbänder für Kopfbedeckungen | 6507.00.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchutzbrillen mit Brillengläsern aus Kunststoffen | 9004.90.10.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Helmvisier (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI12592/22-1 | Ersatzvisier für Motorradhelme aus Polycarbonat | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI7652/21-1 | Visier für Motorradhelm aus Kunststoff | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI40586/23-1 | Visier für Helme aus Polycarbonat | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI21921/22-1 | Visier für Schutzhelme aus Polycarbonat/Acrylglas | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI32905/21-1 | Gesichtsschutzvisier mit Kopfhalterung | 3926.90.60.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Helmvisier
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Helmvisier basierend auf dem Warenwert und dem Ursprungsland.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmäßnahmen
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