Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionAnderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände6912
- Kombinierte NomenklaturGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch69120021
- Kombinierte Nomenklaturaus Steingut oder feinen Erden69120025
- ZolltarifnummerGeschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramiktopf
Der HS-Code für Keramiktopf lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.
Einreihung von Keramiktopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Keramiktöpfen erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Für Keramiktopf als Küchengeschirr ist Position 6912 einschlägig.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramiktopf
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton, andere (nicht handgearbeitet) | 6912.00.21.91.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steinzeug | 6912.00.23.10.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steingut/feinen Erden, andere | 6912.00.25.90.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungKeramischer Ziergegenstand (Übertopf), aus gewöhnlichem Ton, ohne Loch im Boden | 6913.90.10.90.0 | 9 % |
| Alternative EinreihungAndere keramische Waren (Übertopf mit Loch im Boden) | 6914.90.00.90.0 | 9 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Keramiktopf (6912) ≠ Geschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton, andere (nicht handgearbeitet) (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramiktopf bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramiktopf (6912) ≠ Geschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steinzeug (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramiktopf bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Keramiktopf (6912) ≠ Geschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steingut/feinen Erden, andere (6912) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramiktopf bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramiktopf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI58502/18-1 | Keramischer Haushaltsartikel für den Küchengebrauch, Knoblauchtopf aus feinen Erden | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI59078/18-1 | Keramischer Haushaltsartikel, Knoblauchtopf aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEBTI5355/24-1 | Anderer keramischer Haushaltsartikel, Grillstein (kastenförmiger Topf) aus Steingut | 6912.00.25.10.0 |
| DEF/893/06-1 | Keramischer Ziergegenstand, Übertopf aus Ton, ohne Loch im Boden | 6913.90.10.90.0 |
| DEBTI46902/22-1 | Andere keramische Waren, Übertopf mit Loch im Boden | 6914.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 % (bzw. ermäßigt 7 %)
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9 % | Drittlandszoll |
| USA | 9 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Keramiktopf
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
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