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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramiktopf: 6912.00.25.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramiktopf (6912.00.25.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramiktopf unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramiktopf Produktbild

Ob ein Keramiktopf als Küchengeschirr, Ziergegenstand oder Blumentopf eingereiht wird, hängt von Material, Funktion und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0025 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0025 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren Keramiktopf präzise einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramiktopf

Der HS-Code für Keramiktopf lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.25. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.25.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.25.10.0.

Einreihung von Keramiktopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Keramiktöpfen erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Für Keramiktopf als Küchengeschirr ist Position 6912 einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramiktopf

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton, andere (nicht handgearbeitet)6912.00.21.91.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steinzeug6912.00.23.10.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steingut/feinen Erden, andere6912.00.25.90.0 9,0 %
Alternative EinreihungKeramischer Ziergegenstand (Übertopf), aus gewöhnlichem Ton, ohne Loch im Boden6913.90.10.90.0 9,0 %
Alternative EinreihungAndere keramische Waren (Übertopf mit Loch im Boden)6914.90.00.90.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Keramiktopf (6912) ≠ Geschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton, andere (nicht handgearbeitet) (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramiktopf bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramiktopf (6912) ≠ Geschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steinzeug (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramiktopf bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramiktopf (6912) ≠ Geschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steingut/feinen Erden, andere (6912)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramiktopf bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann ein Keramiktopf auch in andere Kapitel fallen, wenn die Funktion oder das Material abweicht.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus gewöhnlichem Ton, andere (nicht handgearbeitet)6912.00.21.91.0 9,0 %
Alternative EinreihungGeschirr für Tisch-/Küchengebrauch, aus Steinzeug6912.00.23.10.0 9,0 %
Alternative EinreihungKeramischer Ziergegenstand (Übertopf), aus gewöhnlichem Ton, ohne Loch im Boden6913.90.10.90.0 9,0 %
Alternative EinreihungAndere keramische Waren (Übertopf mit Loch im Boden)6914.90.00.90.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramiktopf ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramiktopf (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI58502/18-1Keramischer Haushaltsartikel für den Küchengebrauch, Knoblauchtopf aus feinen Erden6912.00.25.10.0
DEBTI59078/18-1Keramischer Haushaltsartikel, Knoblauchtopf aus Steingut6912.00.25.10.0
DEBTI5355/24-1Anderer keramischer Haushaltsartikel, Grillstein (kastenförmiger Topf) aus Steingut6912.00.25.10.0
DEF/893/06-1Keramischer Ziergegenstand, Übertopf aus Ton, ohne Loch im Boden6913.90.10.90.0
DEBTI46902/22-1Andere keramische Waren, Übertopf mit Loch im Boden6914.90.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 % (bzw. ermäßigt 7 %)

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien9,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Endgültiger AntidumpingzollZusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Antidumping-/AusgleichszollstatistikErfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Kontrolle Antidumping- und AusgleichszollEs wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Keramiktopf

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Keramiktopf mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramiktöpfe

Welche Zolltarifnummer hat Keramiktopf?

Die Zolltarifnummer für einen Keramiktopf, der als Küchengeschirr aus Steingut oder feinen Erden verwendet wird, lautet 6912.00.25.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Geschirr und andere Artikel aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch. Abweichungen sind möglich, wenn der Topf aus gewöhnlichem Ton, Steinzeug oder als Ziergegenstand dient.

Welchen HS-Code hat Keramiktopf?

Der HS-Code (6-stellig) für Keramiktopf lautet 691200. Er umfasst anderes keramisches Geschirr, Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel. Die ersten vier Ziffern 6912 stehen für die Position, die fünfte und sechste Ziffer spezifizieren die Unterposition. Für die EU-weite Einreihung wird der Code auf 8 Stellen (KN) und 11 Stellen (Zolltarifnummer) erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramiktopf?

Der Drittlandszollsatz für Keramiktopf unter der Zolltarifnummer 6912.00.25.10.0 beträgt 9 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China, den USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Keramiktopf zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Keramiktopfs hängt von Material und Funktion ab. Ein Küchen-Keramiktopf aus Steingut fällt unter 6912.00.25.10.0. Eine Alternative ist der Topf aus gewöhnlichem Ton (6912.00.21.91.0) oder Steinzeug (6912.00.23.10.0). Dient der Topf als reiner Ziergegenstand ohne Küchenfunktion, kommt Position 6913 in Betracht. Bei einem Übertopf mit Ablaufloch ist Position 6914 zu prüfen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramiktopf verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine genaue Einreihung ist daher essenziell für die rechtssichere Abwicklung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramiktopf?

Ja, für Keramiktopf aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % (Code 552). Zudem unterliegt die Einfuhr von Abfällen (Code 755) einer Kontrolle. Bei der Ausfuhr können Beschränkungen für Kulturgüter (Code 735) greifen, wenn es sich um Antiquitäten handelt. Eine Ausfuhrgenehmigung (Code 473) kann erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramiktopf?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Keramiktopf lautet 6912.00.25.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (691200), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (69120025) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6912002510) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramiktopf?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Keramiktopf ist die Position 6912 seit Jahren stabil, aber Unterpositionen können angepasst werden. Es empfiehlt sich, die aktuellen Codes regelmäßig zu prüfen, z. B. über den TARIC der EU-Kommission.

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