Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Pfad von Glitzer-Pulver im Zolltarif:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
Zolltarifnummer: 3926 4000 00 0 - Statuetten und andere Ziergegenstände
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Glitzer-Pulver als Ziergegenstand unter 3926.40.00.00.0 ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Bei Abweichungen in Material oder Verwendungszweck prüfen Sie Ihre Ware mit unserem Zolltarifnummer-Such-Tool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glitzer-Pulver
Der HS-Code für Glitzer-Pulver lautet 3926.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.40.00.00.0.
Einreihung von Glitzer-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glitzer-Pulver folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glitzer-Pulver
Alternative Einreihung
Andere Polyester in Primärformen — vZTA DEBTI4503/20-1 und DEBTI54957/19-1 reihen Glitter als Ausgangsmaterial (Kunststofffolie in Primärform) ein, wenn es sich um unverarbeitetes Granulat/Pulver für die weitere industrielle Verarbeitung handelt. Für fertiges Bastelglitzer-Pulver nicht anwendbar, da dieses bereits als Fertigerzeugnis (Ziergegenstand) vorliegt.
Alternative Einreihung
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken — vZTA DEBTI18115/23-1 und DEBTI2972/18-1 für Glitter-Glasgranulat aus Glas. Nur einschlägig bei Glitzer aus Glas, nicht Kunststoff.
Alternative Einreihung
Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen — vZTA DE26200/16-1 und DEBTI41294/20-1 für Glitter-Mischungen oder Schleimpulver mit Glitzer-Anteil. Für reines Glitzer-Pulver aus Kunststofffolie nicht einschlägig.
Alternative Einreihung
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid — vZTA DE16285/12-1 für Perlglanzpigmente auf Glasplättchenbasis für dekorative Kosmetik. Nicht einschlägig für Kunststoff-Glitzer.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glitzer-Pulver (3926) ≠ Andere Polyester in Primärformen — vZTA DEBTI4503/20-1 und DEBTI54957/19-1 reihen Glitter als Ausgangsmaterial (Kunststofffolie in Primärform) ein, wenn es sich um unverarbeitetes Granulat/Pulver für die weitere industrielle Verarbeitung handelt. Für fertiges Bastelglitzer-Pulver nicht anwendbar, da dieses bereits als Fertigerzeugnis (Ziergegenstand) vorliegt. (3907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glitzer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glitzer-Pulver (3926) ≠ Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken — vZTA DEBTI18115/23-1 und DEBTI2972/18-1 für Glitter-Glasgranulat aus Glas. Nur einschlägig bei Glitzer aus Glas, nicht Kunststoff. (3207)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glitzer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glitzer-Pulver (3926) ≠ Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen — vZTA DE26200/16-1 und DEBTI41294/20-1 für Glitter-Mischungen oder Schleimpulver mit Glitzer-Anteil. Für reines Glitzer-Pulver aus Kunststofffolie nicht einschlägig. (3824)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glitzer-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3926.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Mögliche Einreihungen außerhalb des Hauptcodes:
Alternative Einreihung
Andere Polyester in Primärformen — vZTA DEBTI4503/20-1 und DEBTI54957/19-1 reihen Glitter als Ausgangsmaterial (Kunststofffolie in Primärform) ein, wenn es sich um unverarbeitetes Granulat/Pulver für die weitere industrielle Verarbeitung handelt. Für fertiges Bastelglitzer-Pulver nicht anwendbar, da dieses bereits als Fertigerzeugnis (Ziergegenstand) vorliegt.
Alternative Einreihung
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken — vZTA DEBTI18115/23-1 und DEBTI2972/18-1 für Glitter-Glasgranulat aus Glas. Nur einschlägig bei Glitzer aus Glas, nicht Kunststoff.
Alternative Einreihung
Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen — vZTA DE26200/16-1 und DEBTI41294/20-1 für Glitter-Mischungen oder Schleimpulver mit Glitzer-Anteil. Für reines Glitzer-Pulver aus Kunststofffolie nicht einschlägig.
Alternative Einreihung
Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid — vZTA DE16285/12-1 für Perlglanzpigmente auf Glasplättchenbasis für dekorative Kosmetik. Nicht einschlägig für Kunststoff-Glitzer.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glitzer-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glitzer-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zölle bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Glitzer-Pulver
Mit unserem Zollrechner berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glitzer-Pulver aus allen Drittländern. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und die Anzahl der Einfuhren ein.
Zölle bei der Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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