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Metalle & HalbzeugeKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gold-barren: 7108.12.00.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gold-barren (7108.12.00.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Gold-barren Produktbild

Für Gold-barren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gold-barren beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Goldbarren ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7108 - Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  • Unterposition: 7108 11 - zu nicht monetären Zwecken
  • Unterposition: 7108 12 - in Rohform
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7108 1200 00 1 - Goldbarren, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gold-barren

Der HS-Code für Gold-barren lautet 7108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.12.00.00.1.

Einreihung von Gold-barren nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Goldbarren folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Wortlaut der Positionen. AV 3a gilt, wenn die Ware nach der speziellsten Beschreibung eingereiht wird. AV 6 überträgt die Einreihung auf die Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gold-barren

Alternative Einreihung

7108.13.10.00.1 0 %

Goldbarren und -plättchen, als Halbzeug (gewalzte/gestanzte Bleche), Feingold ≥995/1000

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.9 0 %

Gold in Rohform, andere (Rohgold <995/1000)

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 0 %

Goldschmiedewaren aus Gold

Alternative Einreihung

7115.90.00.00.0 0 %

Andere Waren aus Edelmetallen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Feingehalt ≥995/1000

Nur bei diesem Feingehalt und Herstellerangaben greift die Sonderposition 7108.12.00.00.1 (Anlagegold). Bei geringerem Feingehalt → 7108.12.00.00.9

Herstellungsverfahren

Gegossen = Rohform (7108.12); gewalzt/gestanzt (Bleche) = Halbzeug (7108.13). Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob der Barren durch Gießen (typisch) oder durch Walzen+Stanzen hergestellt wurde.

Verwendungszweck

Anlagegold vs. Rohgold zur Weiterverarbeitung vs. Goldschmiedewaren vs. Münzen. Entscheidend sind objektive Merkmale (Feingehalt, Herstellerangaben, Gewichtsangabe).

Monetärer Zweck

Goldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel fallen in Position 7118; Anlagegoldbarren sind nicht-monetär (7108).

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptposition 7108 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Anlagegoldbarren qualifiziert.

Alternative Einreihung

7108.13.10.00.1 0 %

Goldbarren und -plättchen, als Halbzeug (gewalzte/gestanzte Bleche), Feingold ≥995/1000

Alternative Einreihung

7114.19.00.00.0 0 %

Goldschmiedewaren aus Gold

Alternative Einreihung

7115.90.00.00.0 0 %

Andere Waren aus Edelmetallen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gold-barren ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gold-barren (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10009/14-17108.12.00.00.1
Gegossene Feingoldbarren 999/1000 bzw. 999,9/1000 als Anlagegold
DE1571/14-17108.12.00.00.1
Gegossene Feingoldbarren 995/1000 bzw. 999,9/1000 als Anlagegold
DE10395/11-17108.12.00.00.1
Gegossene Feingoldbarren 999,5/1000 bzw. 999,9/1000 als Anlagegold
DE1574/15-17108.13.10.00.1
Gewalzte/gestanzte Goldbleche als Barren (Halbzeug)
DEK/8117/09-17114.19.00.00.0
Goldplättchen mit Öse als Goldschmiedewaren
DEBTI20659/21-17115.90.00.00.0
Hauchdünne Goldfolienbarren als andere Waren
DEBTI33544/21-17108.12.00.00.9
Rohgoldbarren 900-960/1000
DEBTI50665/19-17108.12.00.00.9
Rohgold 80-90% in groben Barren
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Zollrechner für Goldbarren

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Goldbarren aus verschiedenen Ursprungsländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Goldbarren

Welche Zolltarifnummer hat Goldbarren?

Goldbarren aus Feingold mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 werden unter der Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1 eingereiht. Diese Position erfasst gegossene oder geprägte Barren mit Herstellerangabe, Feingehalt und Gewichtsangabe, die als Anlagegold gehandelt werden.

Welchen HS-Code hat Goldbarren?

Der HS-Code (6-stellig) für Goldbarren lautet 7108.12. Er umfasst Gold in Rohform zu nicht monetären Zwecken. Die Unterposition 7108.12 ist spezifisch für Gold in Rohform, wobei die nationale Erweiterung 7108.12.00.00.1 die Anlagegoldbarren mit Feingold ≥995/1000 abdeckt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Goldbarren?

Der Drittlandszollsatz für Goldbarren der Position 7108 beträgt 0 %. Gold unterliegt keinem Einfuhrzoll in die EU. Allerdings fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Zudem sind Einfuhrkontrollen gemäß Maßnahmencode 707 zu beachten.

Wie unterscheidet sich Goldbarren zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Goldbarren erfolgt anhand des Feingehalts, des Herstellungsverfahrens und der Zweckbestimmung. Eine Alternative zur Hauptposition 7108.12.00.00.1 ist die Einreihung als Halbzeug unter 7108.13.10.00.1, wenn der Barren gewalzt und gestanzt wurde. Bei Feingehalt unter 995/1000 greift die Position 7108.12.00.00.9.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Goldbarren verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Goldbarren?

Für Goldbarren besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 707). Darüber hinaus sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist jedoch stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Goldbarren?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Goldbarren lautet 7108.12.00.00.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (7108.12), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (7108.12.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7108.12.00.00) zusammen, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Goldbarren?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 7108 für Gold ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen.

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