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Metalle & HalbzeugeKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gold-barren: 7108.12.00.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gold-barren (7108.12.00.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Gold-barren Produktbild

Für Gold-barren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Goldbarren ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7108 - Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  • Unterposition: 7108 11 - zu nicht monetären Zwecken
  • Unterposition: 7108 12 - in Rohform
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7108 1200 00 1 - Goldbarren, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gold-barren

Der HS-Code für Gold-barren lautet 7108.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.12.00.00.1.

Einreihung von Gold-barren nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Goldbarren folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Wortlaut der Positionen. AV 3a gilt, wenn die Ware nach der speziellsten Beschreibung eingereiht wird. AV 6 überträgt die Einreihung auf die Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gold-barren

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGoldbarren und -plättchen, als Halbzeug (gewalzte/gestanzte Bleche), Feingold ≥995/10007108.13.10.00.1 0 %
Alternative EinreihungGold in Rohform, andere (Rohgold <995/1000)7108.12.00.00.9 0 %
Alternative EinreihungGoldschmiedewaren aus Gold7114.19.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAndere Waren aus Edelmetallen7115.90.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Feingehalt ≥995/1000Nur bei diesem Feingehalt und Herstellerangaben greift die Sonderposition 7108.12.00.00.1 (Anlagegold). Bei geringerem Feingehalt → 7108.12.00.00.9
HerstellungsverfahrenGegossen = Rohform (7108.12); gewalzt/gestanzt (Bleche) = Halbzeug (7108.13). Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob der Barren durch Gießen (typisch) oder durch Walzen+Stanzen hergestellt wurde.
VerwendungszweckAnlagegold vs. Rohgold zur Weiterverarbeitung vs. Goldschmiedewaren vs. Münzen. Entscheidend sind objektive Merkmale (Feingehalt, Herstellerangaben, Gewichtsangabe).
Monetärer ZweckGoldmünzen als gesetzliches Zahlungsmittel fallen in Position 7118; Anlagegoldbarren sind nicht-monetär (7108).

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptposition 7108 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Anlagegoldbarren qualifiziert.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungGoldbarren und -plättchen, als Halbzeug (gewalzte/gestanzte Bleche), Feingold ≥995/10007108.13.10.00.1 0 %
Alternative EinreihungGoldschmiedewaren aus Gold7114.19.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungAndere Waren aus Edelmetallen7115.90.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gold-barren ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gold-barren (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE10009/14-1Gegossene Feingoldbarren 999/1000 bzw. 999,9/1000 als Anlagegold7108.12.00.00.1
DE1571/14-1Gegossene Feingoldbarren 995/1000 bzw. 999,9/1000 als Anlagegold7108.12.00.00.1
DE10395/11-1Gegossene Feingoldbarren 999,5/1000 bzw. 999,9/1000 als Anlagegold7108.12.00.00.1
DE1574/15-1Gewalzte/gestanzte Goldbleche als Barren (Halbzeug)7108.13.10.00.1
DEK/8117/09-1Goldplättchen mit Öse als Goldschmiedewaren7114.19.00.00.0
DEBTI20659/21-1Hauchdünne Goldfolienbarren als andere Waren7115.90.00.00.0
DEBTI33544/21-1Rohgoldbarren 900-960/10007108.12.00.00.9
DEBTI50665/19-1Rohgold 80-90% in groben Barren7108.12.00.00.9
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
EinfuhrkontrolleAllgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Zollrechner für Goldbarren

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Goldbarren aus verschiedenen Ursprungsländern.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Goldbarren

Welche Zolltarifnummer hat Goldbarren?

Goldbarren aus Feingold mit einem Feingehalt von mindestens 995/1000 werden unter der Zolltarifnummer 7108.12.00.00.1 eingereiht. Diese Position erfasst gegossene oder geprägte Barren mit Herstellerangabe, Feingehalt und Gewichtsangabe, die als Anlagegold gehandelt werden.

Welchen HS-Code hat Goldbarren?

Der HS-Code (6-stellig) für Goldbarren lautet 7108.12. Er umfasst Gold in Rohform zu nicht monetären Zwecken. Die Unterposition 7108.12 ist spezifisch für Gold in Rohform, wobei die nationale Erweiterung 7108.12.00.00.1 die Anlagegoldbarren mit Feingold ≥995/1000 abdeckt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Goldbarren?

Der Drittlandszollsatz für Goldbarren der Position 7108 beträgt 0 %. Gold unterliegt keinem Einfuhrzoll in die EU. Allerdings fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Zudem sind Einfuhrkontrollen gemäß Maßnahmencode 707 zu beachten.

Wie unterscheidet sich Goldbarren zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Goldbarren erfolgt anhand des Feingehalts, des Herstellungsverfahrens und der Zweckbestimmung. Eine Alternative zur Hauptposition 7108.12.00.00.1 ist die Einreihung als Halbzeug unter 7108.13.10.00.1, wenn der Barren gewalzt und gestanzt wurde. Bei Feingehalt unter 995/1000 greift die Position 7108.12.00.00.9.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Goldbarren verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Unstimmigkeiten sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Goldbarren?

Für Goldbarren besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 707). Darüber hinaus sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen bekannt. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % ist jedoch stets zu entrichten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Goldbarren?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Goldbarren lautet 7108.12.00.00.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (7108.12), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (7108.12.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7108.12.00.00) zusammen, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Goldbarren?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 7108 für Gold ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen.

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