Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer zeigt die systematische Einordnung von Baustahl im Zolltarif.
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelEISEN UND STAHL72
- PositionStabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmiedet, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden7214
- Unterpositionmit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen oder nach dem Walzen verwunden721420
- TARICanderer7214200020
- ZolltarifnummerBetonstabstahl
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baustahl
Der HS-Code für Baustahl lautet 7214.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7214.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7214.20.00.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7214.20.00.20.0.
Einreihung von Baustahl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems ist für die Einreihung der Wortlaut der Positionen und der Abschnitte oder Kapitel maßgebend. Position 7214 erfasst Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, der lediglich warmgewalzt ist. Betonstabstahl mit vom Walzen herrührenden Einschnitten und Rippen (Wülsten) ist in Unterposition 7214.20 einzureihen. Nach AV 6 ist auf der Ebene der Unterpositionen und des TARIC der Wortlaut der jeweiligen Unterposition maßgebend. Der TARIC-Code 7214200020 erfasst den anderen Betonstabstahl als Auffangcode.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baustahl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunghochdauerfester Betonstabstahl | 7214.20.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungH-Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, warmgewalzt, Höhe > 180 mm | 7216.33.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Baustahl (7214) ≠ hochdauerfester Betonstabstahl (7214) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baustahl bleibt die Zolltarifnummer 7214.20.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Baustahl (7214) ≠ H-Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, warmgewalzt, Höhe > 180 mm (7216) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baustahl bleibt die Zolltarifnummer 7214.20.00.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Baustahl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2123/17-1 | Betonrippenstahl B500B, warmgewalzt, mit Rippen, Durchmesser 12 mm, nach DIN 488 | 7214.20.00.20.0 |
| DEK/1168/06-1 | Stahlträger HEA 200-320, warmgewalztes H-Profil, Höhe > 180 mm | 7216.33.90.00.0 |
| DEK/1168/06-2 | Stahlträger HEB 240-360, warmgewalztes H-Profil, Höhe > 180 mm | 7216.33.90.00.0 |
| DEK/1168/06-3 | Stahlträger HEM 280-300, warmgewalztes H-Profil, Höhe > 180 mm | 7216.33.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Zusatzzölle (Schutz) | Ein zusätzlicher Zoll, der als Schutzmaßnahme erhoben wird (z. B. als Reaktion auf unfaire Handelspraktiken oder sprunghafte Importanstiege). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Baustahl: Neben dem Drittlandszollsatz von 0 % fallen 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert sowie ein Zusatzzoll (Safeguard) von 25 % an. Zudem besteht eine CBAM-Berichtspflicht für CO₂-Emissionen.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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