Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif ist hierarchisch aufgebaut. Der Weg zur vollständigen Zolltarifnummer führt durch folgende Ebenen:
Abschnitt VI: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien (Kapitel 28–38)
Kapitel 34: Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, Schmiermittel, Wachse und ähnliche Erzeugnisse
Position 3402: Organische grenzflächenaktive Stoffe, ausgenommen Seifen
Unterposition 340241: Andere organische grenzflächenaktive Stoffe
Unterposition 340242: Nichtionische grenzflächenaktive Stoffe
Zolltarifnummer 3402420090: Andere nichtionische organische grenzflächenaktive Stoffe
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelSEIFEN, ORGANISCHE GRENZFLÄCHENAKTIVE STOFFE, ZUBEREITETE WASCHMITTEL, ZUBEREITETE SCHMIERMITTEL, KÜNSTLICHE WACHSE, ZUBEREITETE WACHSE, SCHUHCREME, SCHEUERPULVER UND DERGLEICHEN, KERZEN UND ÄHNLICHE ERZEUGNISSE, MODELLIERMASSEN, "DENTALWACHS" UND ZUBEREITUNGEN FÜR ZAHNÄRZTLICHE ZWECKE AUF DER GRUNDLAGE VON GIPS34
- PositionOrganische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 34013402
- Unterpositionandere organische grenzflächenaktive Stoffe, auch in Aufmachungen für den Einzelverkauf340241
- Unterpositionnichtionische340242
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Alkylpolyglucosid
Der HS-Code für Alkylpolyglucosid lautet 3402.42 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3402.42.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3402.42.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3402.42.00.90.0.
Einreihung von Alkylpolyglucosid nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Alkylpolyglucosid folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen. Kapitel 34 erfasst organische grenzflächenaktive Stoffe. Die Unterposition 340242 wird durch die AV 6 auf der gleichen Stufe verglichen – ausschlaggebend ist die nichtionische Natur (keine ionischen Gruppen). Die kombinierte Nomenklatur ergänzt dies um die 8-stellige Unterteilung, die TARIC um die 10. Stelle.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Alkylpolyglucosid
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggrenzflächenaktive Zubereitungen - andere | 3402.90.10.90.0 | 4 % |
| Alternative Einreihungandere Glykoside | 2938.90.90.90.0 | 4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Alkylpolyglucosid (3402) ≠ grenzflächenaktive Zubereitungen - andere (3402) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkylpolyglucosid bleibt die Zolltarifnummer 3402.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Alkylpolyglucosid (3402) ≠ andere Glykoside (2938) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Alkylpolyglucosid bleibt die Zolltarifnummer 3402.42.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch zu anderen Kapiteln ergeben sich fachlich begründete Abgrenzungen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Glykoside | 2938.90.90.90.0 | 4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Alkylpolyglucosid (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI51642/23-1 | Sunsoft Q-8H-C (MB), Polyglyceryl-6-Caprylate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI29618/24-1 | SunSoft M-12J(MB), Polyglyceryl-10-Laurate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI29637/24-1 | SUNSOFT SCP4-C(MB), Polyglyceryl-4-Diisostearate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI50133/23-1 | Sunsoft Q-14S-C(MB), Polyglyceryl-10-Myristate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI51890/23-1 | Sunsoft Q-14Y-C(MB), Polyglyceryl-10-Myristate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI51911/23-1 | Sunsoft Q-18Y-C(MB), Polyglyceryl-10-Stearate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI51945/23-1 | Sunsoft Q-19Y-C(MB), Polyglyceryl-10-Isostearate; nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
| DEBTI9562/25-1 | SUNSOFT Q-123Y-C(MB); O/W-Emulgator, nichtionisches Tensid | 3402.42.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4 % | Drittlandszoll |
| USA | 4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Alkylpolyglucosid aus China mit 4 % Drittlandszoll und 19 % EUSt.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese verwandten chemischen Erzeugnisse werden ebenfalls in Kapitel 34 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht: