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IndustriechemieKapitel 70Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Becherglas: 7017.20.00.00.0

Bechergläser aus Borosilikatglas für Laborzwecke werden unter der Zolltarifnummer 7017.20.00.00.0 eingereiht. Die Einreihung erfolgt in die Position 7017 (Glaswaren für Laboratorien) und erfordert die genaue Kenntnis des linearen Ausdehnungskoeffizienten des verwendeten Glases.

Becherglas Produktbild

Für Bechergläser sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z. B. Becherglas 250 ml, Duran

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige hierarchische Gliederung vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
  • Position: 7017 - Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7017 2000 00 0 - aus anderem Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5|!x!|10$-$6|oder weniger je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0|°C bis 300|°C

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Unterposition hängt vom linearen Ausdehnungskoeffizienten (α) des Glases ab. Handelsübliche Laborbechergläser bestehen aus Borosilikatglas 3.3 (α ≤ 3,3×10⁻⁶/K). Prüfen Sie dies im Zweifel durch ein Datenblatt des Herstellers. Unsichere Fälle können Sie mit unserem überprüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Becherglas

Der HS-Code für Becherglas lautet 7017.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7017.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7017.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7017.20.00.00.0.

Einreihung von Becherglas nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bechergläsern in die Position 7017 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) – die Position ist nach dem Wortlaut der Anmerkungen und des Warentextes eindeutig bestimmt. Die Unterposition 701720 wird über die Anmerkung 1 zu Kapitel 70 i. V. m. der stofflichen Beschaffenheit (Borosilikatglas mit α ≤ 5×10⁻⁶/K) begründet. Eine Verwendung als Küchenmessbecher schließt die Position 7017 aus (AV 3a – spezifischere Angabe, vgl. vZTA DEBTI45172/20-1 zu 7013.42.00.00).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Becherglas

Alternative Einreihung

7017.90.00.00.0 3,0 %

andere (Glaswaren für Laboratorien aus anderem Glas)

Alternative Einreihung

7013.42.00.00.0 3,0 %

Glaswaren zur Verwendung in der Küche (Messbecher)

Alternative Einreihung

7017.10.00.00.0 3,0 %

aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Becherglas (7017) ≠ andere (Glaswaren für Laboratorien aus anderem Glas) (7017)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Becherglas bleibt die Zolltarifnummer 7017.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Becherglas (7017) ≠ Glaswaren zur Verwendung in der Küche (Messbecher) (7013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Becherglas bleibt die Zolltarifnummer 7017.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Becherglas (7017) ≠ aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid (7017)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Becherglas bleibt die Zolltarifnummer 7017.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 7017 können auch folgende Kapitel oder Positionen in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

7017.90.00.00.0 3,0 %

andere (Glaswaren für Laboratorien aus anderem Glas)

Alternative Einreihung

7013.42.00.00.0 3,0 %

Glaswaren zur Verwendung in der Küche (Messbecher)

Alternative Einreihung

7017.10.00.00.0 3,0 %

aus geschmolzenem Quarz oder anderem geschmolzenen Siliciumdioxid

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Becherglas ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Becherglas (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8109/18-17017.20.00.00.0
Messzylinder aus Borosilikatglas für Laboratorien
DEF/5433/07-17017.20.00.00.0
Messkolben aus Borosilikatglas für Laboratorien
DEBTI33985/24-17017.20.00.00.0
Messzylinder aus Borosilikatglas, hohe Form, roh
DEBTI21567/21-17017.20.00.00.0
Messzylinder aus Borosilikatglas, hohe Form, roh
DE7199/09-17017.20.00.00.0
Violen aus Borosilikatglas für Laboratorien
DEF/4936/06-17017.20.00.00.0
Probenröhrchen aus Borosilikatglas für Laboratorien
DEBTI29998/19-17017.20.00.00.0
Probenröhrchen aus Borosilikatglas
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import / Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Becherglas

Mit unserem Zollrechner berechnen Sie die gesamten Einfuhrabgaben – Drittlandszoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollpräferenzen – für Ihr Becherglas aus beliebigen Ursprungsländern.

Zolldaten werden geladen…

Export / Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bechergläser

Welche Zolltarifnummer hat ein Becherglas?

Ein Becherglas aus Borosilikatglas (lineare Ausdehnungskoeffizient ≤ 5×10⁻⁶/K) wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 7017.20.00.00.0 eingereiht. Diese entspricht der Position 7017 für Glaswaren für Laboratorien und der Unterposition für Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten. Abweichungen ergeben sich bei abweichender Glaszusammensetzung.

Welchen HS-Code hat ein Becherglas?

Der HS-Code (Harmonisiertes System, 6-stellig) für ein Becherglas aus Borosilikatglas lautet 701720. Er erfasst Glaswaren für Laboratorien aus Glas mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von 5×10⁻⁶ oder weniger je Kelvin. Die darauf aufbauende Kombinierte Nomenklatur (KN) ist 70172000 (8-stellig) und der TARIC-Code lautet 7017200000 (10-stellig).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Becherglas?

Der Drittlandszollsatz (Normalzoll) für Bechergläser der Zolltarifnummer 7017.20.00.00.0 beträgt 3 % des Warenwertes. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Becherglas zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Becherglases erfolgt hauptsächlich anhand der Glaszusammensetzung und des Verwendungszwecks. Die Alternative 7017.90.00.00.0 ist für Bechergläser aus Kalk-Natron-Glas mit höherem Ausdehnungskoeffizienten vorgesehen. Die Alternative 7017.10.00.00.0 betrifft Spezialbechergläser aus Quarzglas. Gegenüber Küchenmessbechern (Position 7013) besteht keine Abgrenzung durch das Material, sondern durch den objektiven Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Becherglas verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen, die vom Zoll beanstandet wird. Mögliche Folgen sind eine Nachverzollung mit höheren Abgaben, Verspätungszuschläge, Bußgelder bis hin zur Einleitung eines Strafverfahrens bei Vorsatz. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder einen Zollberater hinzuziehen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bechergläser?

Für Bechergläser der Position 7017 sind derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen im TARIC vermerkt. Es gelten die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen. Da Bechergläser aus Glas bestehen, sind sie nicht von der Verordnung zur Bekämpfung des Handels mit bestimmten Gütern (Dual-Use) betroffen. Für Laborbedarf können jedoch produktspezifische Kennzeichnungsvorschriften (z. B. CE-Kennzeichnung) gelten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Becherglas?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Becherglas ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die im deutschen Zolltarif für die Anmeldung verwendet wird. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (701720), der 8-stelligen KN-Unterposition (70172000), dem 10-stelligen TARIC-Code (7017200000) und einer weiteren Unterteilung für deutsche Besonderheiten. Die lesbare Darstellung ist 7017.20.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bechergläser?

Die Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für die Position 7017 gab es in den letzten Jahren keine wesentlichen Änderungen. Die Aktualisierung erfolgt jährlich zum 1. Januar. Prüfen Sie daher regelmäßig die aktuelle Fassung des Elektronischen Zolltarifs (EZT).

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