Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 gliedert sich in folgende hierarchische Ebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3903 - Polymere des Styrols, in Primärformen
- Unterposition: 3903 11 - Polystyrol
- Unterposition: 3903 19 - anderes
Zolltarifnummer: 3903 1900 90 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von GPPS in die Position 3903.19.00.90.0 setzt voraus, dass das Material nicht expandierbar ist (kein Treibmittel) und nicht unter die Spezifikationen für kristallines Polystyrol mit einem Schmelzpunkt von 268–272 °C fällt. Zur Prüfung Ihrer individuellen Ware nutzen Sie bitte unseren Klassifizierungsassistenten.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gpps
Der HS-Code für Gpps lautet 3903.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.19.00.90.0.
Einreihung von Gpps nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems verweist auf den Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. GPPS als nicht expandierbares Homopolymer fällt unter Position 3903, Unterposition 390319 (anderes). Die Anmerkung 6 zu Kapitel 39 definiert den Begriff der Primärform (Granulat, Pulver u. Ä.), womit GPPS in Granulatform eindeutig unter diese Position fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gpps
Alternative Einreihung
expandierbares Polystyrol (EPS)
Alternative Einreihung
kristallines Polystyrol mit Schmelzpunkt 268-272°C
Alternative Einreihung
Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gpps (3903) ≠ expandierbares Polystyrol (EPS) (3903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gpps bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gpps (3903) ≠ kristallines Polystyrol mit Schmelzpunkt 268-272°C (3903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gpps bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gpps (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gpps bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position kommt nur in Betracht, wenn GPPS nicht in Primärform vorliegt, z. B. als Formteil oder Halbzeug.
Alternative Einreihung
expandierbares Polystyrol (EPS)
Alternative Einreihung
Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gpps ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gpps (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern (Drittlandszoll)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für GPPS
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die anfallenden Importkosten (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für GPPS aus Ihrem Ursprungsland.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Kunststoffe und Gummi
Nachfolgend finden Sie verwandte Kunststoffprodukte mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern und Zollsätzen.
Masterbatch
3204.17.00.90.0 · 6,5 %
Teflon-Folie
3920.99.59.90.0 · 6,5 %
Polyolefin-Elastomer
3901.40.00.90.0 · 6,5 %
Polyolefin
3902.90.90.99.0 · 6,5 %
Viton
3904.69.20.00.0 · 6,5 %
Heißgewaschene Pet-Flocke
3907.61.00.00.0 · 6,5 %
Kautschukmischung
4005.10.00.00.0 · 0 %
Styropor
3921.11.00.90.0 · 6,5 %
Polybutylenterephthalat
3907.99.80.90.0 · 6,5 %
