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Kunststoffe und GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gpps: 3903.19.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gpps (3903.19.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gpps unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gpps Produktbild

Für Gpps sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gpps beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 gliedert sich in folgende hierarchische Ebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3903 - Polymere des Styrols, in Primärformen
  • Unterposition: 3903 11 - Polystyrol
  • Unterposition: 3903 19 - anderes
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3903 1900 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von GPPS in die Position 3903.19.00.90.0 setzt voraus, dass das Material nicht expandierbar ist (kein Treibmittel) und nicht unter die Spezifikationen für kristallines Polystyrol mit einem Schmelzpunkt von 268–272 °C fällt. Zur Prüfung Ihrer individuellen Ware nutzen Sie bitte unseren Klassifizierungsassistenten.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gpps

Der HS-Code für Gpps lautet 3903.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3903.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3903.19.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3903.19.00.90.0.

Einreihung von Gpps nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung des Harmonisierten Systems verweist auf den Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. GPPS als nicht expandierbares Homopolymer fällt unter Position 3903, Unterposition 390319 (anderes). Die Anmerkung 6 zu Kapitel 39 definiert den Begriff der Primärform (Granulat, Pulver u. Ä.), womit GPPS in Granulatform eindeutig unter diese Position fällt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gpps

Alternative Einreihung

3903.11.00.00.0 6,5 %

expandierbares Polystyrol (EPS)

Alternative Einreihung

3903.19.00.40.0 6,5 %

kristallines Polystyrol mit Schmelzpunkt 268-272°C

Alternative Einreihung

3903.20.00.00.0 6,5 %

Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gpps (3903) ≠ expandierbares Polystyrol (EPS) (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gpps bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gpps (3903) ≠ kristallines Polystyrol mit Schmelzpunkt 268-272°C (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gpps bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gpps (3903) ≠ Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) (3903)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gpps bleibt die Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel oder eine andere Position kommt nur in Betracht, wenn GPPS nicht in Primärform vorliegt, z. B. als Formteil oder Halbzeug.

Alternative Einreihung

3903.11.00.00.0 6,5 %

expandierbares Polystyrol (EPS)

Alternative Einreihung

3903.20.00.00.0 6,5 %

Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gpps ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gpps (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2716/13-13903.19.00.90.0
Nicht expandierbares Polystyrol in Granulatform – bestätigt Code 3903.19.00.90.0
DE12569/17-13903.19.00.90.0
Polystyrol-Pulver in Primärform – bestätigt Code 3903.19.00.90.0
DE13005/12-13903.19.00.90.0
Polystyrol in Primärformen unter Position 3903 – bestätigt Code 3903.19.00.90.0
DE21132/14-13903.19.00.90.0
Abgrenzung: expandiertes Polystyrol (EPS) bestätigt ebenfalls Code 3903190090 (Auffangposition)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern (Drittlandszoll)

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für GPPS

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die anfallenden Importkosten (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für GPPS aus Ihrem Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gpps

Welche Zolltarifnummer hat Gpps?

Die zuständige Zolltarifnummer für GPPS (General Purpose Polystyrol) lautet 3903.19.00.90.0. GPPS ist ein nicht expandierbares, glasklares Polystyrol in Primärform (Granulat) und fällt unter den Auffangtatbestand der Position 3903.

Welchen HS-Code hat Gpps?

Der HS-Code (sechsstellig) für GPPS lautet 390319. Er umfasst nicht expandierbares Polystyrol in Primärformen, das weder unter die expandierbaren (390311) noch unter die hochkristallinen Spezialtypen (3903190040) fällt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gpps?

Der Drittlandszollsatz für GPPS unter der Zolltarifnummer 3903.19.00.90.0 beträgt 6,5 Prozent. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent, die auf den Zollwert inklusive Zoll erhoben wird.

Wie unterscheidet sich Gpps zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von GPPS erfolgt vor allem zu expandierbarem Polystyrol (EPS, Code 3903.11.00.00.0) und zu hochkristallinen Polystyroltypen (Code 3903.19.00.40.0). Eine Alternative ist Styrol-Acrylnitril (SAN, Code 3903.20.00.00.0), ein Copolymer, das nicht unter die Position für Homopolymere fällt. GPPS ist als nicht expandierbares Homopolymer eingestuft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gpps verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Auch die Anmeldung von Ausfuhren kann bei falschen Codes zu Compliance-Risiken führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gpps?

Ja, für GPPS gelten besondere Maßnahmen: die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die Kontrolle fluorierter Treibhausgase (Code 724) und die Einfuhrkontrolle von Abfällen (Code 755). Letztere betrifft vor allem die Einfuhr von GPPS-Rezyklaten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gpps?

Die vollständige, 11-stellige Zolltarifnummer für GPPS lautet 3903.19.00.90.0 und wird im Warenverkehr als 3903.19.00.90.0 angegeben. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (390319), der 8-stelligen KN (39031900) und der 10-stelligen TARIC (3903190090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gpps?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Für GPPS ist die Position 3903 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer prüfen, da Unterpositionen neu gefasst werden können.

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