Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver ist in die hierarchische Struktur des Harmonisierten Systems eingebettet. Nachfolgend der Pfad von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2504 - Natürlicher Grafit
Zolltarifnummer: 2504 1000 00 0 - in Pulverform oder in Flocken
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 gilt für natürliches Graphit-Pulver ohne Oberflächenbehandlung. Bei synthetischem oder behandeltem Graphit sind abweichende Codes möglich. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Graphit-Pulver
Der HS-Code für Graphit-Pulver lautet 2504.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2504.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2504.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2504.10.00.00.0.
Einreihung von Graphit-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind entscheidend. Graphit-Pulver ist als natürliches Mineral nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Position 2504 einzureihen. Die AV 3a kommt zur Anwendung, wenn die spezifischste Beschreibung (Pulverform in 2504.10) die allgemeinere Position 2504.90 verdrängt. Bei künstlichem Graphit greift AV 1 für Position 3801.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver
Alternative Einreihung
Natürlicher Grafit in Pulverform oder in Flocken – Hauptcode
Alternative Einreihung
Natürlicher Grafit, anderer (nicht in Pulverform/Flocken)
Alternative Einreihung
Künstlicher Grafit, anderer – für synthetisches Graphitpulver
Alternative Einreihung
Kohlenstoff (Ruß und andere Formen) – für oberflächenbehandelten/expandierten Graphit
Alternative Einreihung
Kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Graphit-Pulver (2504) ≠ Natürlicher Grafit, anderer (nicht in Pulverform/Flocken) (2504)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphit-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Graphit-Pulver (2504) ≠ Künstlicher Grafit, anderer – für synthetisches Graphitpulver (3801)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphit-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Graphit-Pulver (2504) ≠ Kohlenstoff (Ruß und andere Formen) – für oberflächenbehandelten/expandierten Graphit (2803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphit-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nachfolgend eine Alternative außerhalb des Hauptkapitels 25, die bei bestimmten Graphit-Produkten in Betracht kommt.
Alternative Einreihung
Natürlicher Grafit, anderer (nicht in Pulverform/Flocken)
Alternative Einreihung
Künstlicher Grafit, anderer – für synthetisches Graphitpulver
Alternative Einreihung
Kohlenstoff (Ruß und andere Formen) – für oberflächenbehandelten/expandierten Graphit
Alternative Einreihung
Kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Graphit-Pulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Graphit-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Einfuhrabgaben berechnen
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Graphit-Pulver. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Industriechemie mit deren Zolltarifnummern.
Propylencarbonat
2920.90.10.90.0 · 6,5 %
Diethylenglykol
2909.41.00.00.0 · 5,5 %
Fluorit
2529.22.00.00.0 · 0 %
Bisphenol-A
2907.23.00.00.0 · 5,5 %
Methylsalicylat
2918.23.00.00.0 · 6,5 %
Lösungsmittel
3814.00.90.99.0 · 6,5 %
Kaliumnitrat
2834.21.00.00.0 · 5,5 %
Schmierfett
3403.19.80.00.0 · 4,6 %
Roheisen
7201.10.30.90.0 · 1,7 %
