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IndustriechemieKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Graphit-Pulver: 2504.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver (2504.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Graphit-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Graphit-Pulver Produktbild

Graphit-Pulver ist ein feines Kohlenstoffpulver, das als Schmiermittel, Rohstoff für Elektroden, Batterien und Dichtungen sowie in der chemischen Industrie verwendet wird. Die Einreihung hängt entscheidend vom Ursprung (natürlich oder künstlich) und einer möglichen Oberflächenbehandlung ab. Informieren Sie sich über Alle Möglichkeiten im Überblick.

Graphit-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver ist in die hierarchische Struktur des Harmonisierten Systems eingebettet. Nachfolgend der Pfad von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2504 - Natürlicher Grafit
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2504 1000 00 0 - in Pulverform oder in Flocken

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 gilt für natürliches Graphit-Pulver ohne Oberflächenbehandlung. Bei synthetischem oder behandeltem Graphit sind abweichende Codes möglich. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Graphit-Pulver

Der HS-Code für Graphit-Pulver lautet 2504.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2504.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2504.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2504.10.00.00.0.

Einreihung von Graphit-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind entscheidend. Graphit-Pulver ist als natürliches Mineral nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Position 2504 einzureihen. Die AV 3a kommt zur Anwendung, wenn die spezifischste Beschreibung (Pulverform in 2504.10) die allgemeinere Position 2504.90 verdrängt. Bei künstlichem Graphit greift AV 1 für Position 3801.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver

Alternative Einreihung

2504.10.00.00.0 0 %

Natürlicher Grafit in Pulverform oder in Flocken – Hauptcode

Alternative Einreihung

2504.90.00.00.0 0 %

Natürlicher Grafit, anderer (nicht in Pulverform/Flocken)

Alternative Einreihung

3801.10.00.85.0 0 %

Künstlicher Grafit, anderer – für synthetisches Graphitpulver

Alternative Einreihung

2803.00.00.00.0 0 %

Kohlenstoff (Ruß und andere Formen) – für oberflächenbehandelten/expandierten Graphit

Alternative Einreihung

3801.20.10.00.0 0 %

Kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Graphit-Pulver (2504) ≠ Natürlicher Grafit, anderer (nicht in Pulverform/Flocken) (2504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphit-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Graphit-Pulver (2504) ≠ Künstlicher Grafit, anderer – für synthetisches Graphitpulver (3801)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphit-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Graphit-Pulver (2504) ≠ Kohlenstoff (Ruß und andere Formen) – für oberflächenbehandelten/expandierten Graphit (2803)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Graphit-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nachfolgend eine Alternative außerhalb des Hauptkapitels 25, die bei bestimmten Graphit-Produkten in Betracht kommt.

Alternative Einreihung

2504.90.00.00.0 0 %

Natürlicher Grafit, anderer (nicht in Pulverform/Flocken)

Alternative Einreihung

3801.10.00.85.0 0 %

Künstlicher Grafit, anderer – für synthetisches Graphitpulver

Alternative Einreihung

2803.00.00.00.0 0 %

Kohlenstoff (Ruß und andere Formen) – für oberflächenbehandelten/expandierten Graphit

Alternative Einreihung

3801.20.10.00.0 0 %

Kolloider Grafit in öliger Suspension; halbkolloider Grafit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Graphit-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Graphit-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE2189/15-12504.10.00.00.0
Natürliches Graphit, mikrokristalline Partikel, feines anthrazitfarbenes Pulver als korrosionsbeständiger Werkstoff
DEBTI26068/17-12803.00.00.00.0
Pulverförmiger Graphit, mit amorphem Kohlenstoff oberflächenbehandelt, für Elektroden
DEBTI21816/17-12803.00.00.00.0
Leitfähiges Graphitpulver, expandiert und vermahlen
DEBTI38725/24-13801.10.00.85.0
Pulver von künstlichem Graphit (CAS 7782-42-5) zur Herstellung von Elektroden
DE27964/16-13801.90.00.01.0
Expandierbarer Grafit, schwarzer Feststoff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Einfuhrabgaben berechnen

Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Graphit-Pulver. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Graphit-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Graphit-Pulver?

Die Zolltarifnummer für natürliches Graphit-Pulver in Pulverform oder Flocken lautet 2504.10.00.00.0 (TARIC-Code 2504100000). Diese Nummer gilt für unbehandelten natürlichen Graphit. Bei synthetischem oder oberflächenbehandeltem Graphit kommen andere Codes in Betracht, z. B. 3801.10.00.85.0 für künstlichen Graphit.

Welchen HS-Code hat Graphit-Pulver?

Der HS-Code für natürliches Graphit-Pulver ist 250410. Er besteht aus den ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer. Auf internationaler Ebene (HS) wird zwischen natürlichem Graphit in Pulverform (2504.10) und anderem natürlichen Graphit (2504.90) unterschieden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Graphit-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Graphit-Pulver der Zolltarifnummer 2504.10.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Graphit-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Graphit-Pulver hängt primär von der Herkunft (natürlich vs. künstlich) ab. Natürlicher Graphit fällt unter Position 2504, künstlicher unter 3801. Eine Alternative bei oberflächenbehandeltem Graphit ist Position 2803. Die Abgrenzung zu anderen Graphit-Formen wie Stücken (2504.90) oder Suspensionen (3801.20) ist ebenfalls relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Graphit-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Zudem kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Graphit-Pulver?

Ja, für Graphit-Pulver der Zolltarifnummer 2504.10.0000 gelten besondere Maßnahmen. Eine Einfuhrkontrolle nach REACH (Code 761) ist zu beachten, da Graphit als chemischer Stoff gilt. Zudem besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755), falls das Material als Abfall eingestuft wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Graphit-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2504.10.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (250410), dem 8-stelligen KN-Code (25041000), dem 10-stelligen TARIC-Code (2504100000) und einer zusätzlichen 11. Stelle für die nationale Statistik zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Graphit-Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Graphit-Pulver war die Position 2504 in den letzten Jahren stabil, dennoch sollten Sie die aktuellen TARIC-Daten regelmäßig prüfen.

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