Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2909.41.00.00.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingegliedert:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionEther, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2909
- UnterpositionEtheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate290941
- Zolltarifnummer2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Diethylenglykol
Der HS-Code für Diethylenglykol lautet 2909.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2909.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2909.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2909.41.00.00.0.
Einreihung von Diethylenglykol nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Diethylenglykol wird in der deutschen Zolltarifnummer 2909.41.00.00.0 eingereiht. Grundlage ist die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Diethylenglykol
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMonoethylenglykol – chemisch und funktionell ähnlicher zweiwertiger Alkohol, jedoch kein Etheralkohol; Position 2905 vs. 2909 | 2905.31.10.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungPropylenglykol – chemisch verwandter zweiwertiger Alkohol; Position 2905 vs. 2909 | 2905.32.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative EinreihungMonobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols – Etheralkohol-Derivat, aber derivatisiert (Monobutylether) | 2909.43.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative Einreihungandere Monoalkylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols – ebenfalls derivatisierte Etheralkohole | 2909.44.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Diethylenglykol (2909) ≠ Monoethylenglykol – chemisch und funktionell ähnlicher zweiwertiger Alkohol, jedoch kein Etheralkohol; Position 2905 vs. 2909 (2905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Diethylenglykol bleibt die Zolltarifnummer 2909.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Diethylenglykol (2909) ≠ Propylenglykol – chemisch verwandter zweiwertiger Alkohol; Position 2905 vs. 2909 (2905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Diethylenglykol bleibt die Zolltarifnummer 2909.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Diethylenglykol (2909) ≠ Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols – Etheralkohol-Derivat, aber derivatisiert (Monobutylether) (2909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Diethylenglykol bleibt die Zolltarifnummer 2909.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Diethylenglykol (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2205/15-1 | Etheralkohol; 2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol). Wässrige Lösung von Diethylenglycol. Eingereiht in Unterposition 2909 4100. | 2909.41.00.00.0 |
| DEK/1735/07-1 | Nebelfluid – wässrige Lösung von chemisch einheitlichem 2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglycol, CAS 111-46-6). Eingereiht in Position 2909. | 2909.41.00.00.0 |
| DEK/281/09-1 | Wässrige Lösung von Diethylenglycol (CAS 111-46-6). Eingereiht in Unterposition 2909 4100. | 2909.41.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Diethylenglykol
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Diethylenglykol.
Ausfuhr in Drittländer
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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