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Schmuck & AccessoiresKapitel 42Stand April 2026

Zolltarifnummer für Gürtel

Die häufigste Zolltarifnummer für Gürtel ist 4203.30.00.90.0 (Ledergürtel, nicht handgearbeitet) – der Drittlandszollsatz beträgt 5,0 %. Die genaue Einreihung hängt von Material, Fertigungsart und Herkunft ab.

Ledergürtel (4203.30) und Textilgürtel (6217.10) haben unterschiedliche Zolltarifnummern und Zollsätze. Handgefertigte Ledergürtel (4203.30.00.10) werden separat von maschinell gefertigten (4203.30.00.90) eingereiht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Ledergürtel braun 4 cm breit, Stoffgürtel Baumwolle mit Schnalle ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Ledergürtel werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VIII, Kapitel 42 eingereiht. Die Position 4203.30 umfasst Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder oder rekonstituiertem Leder:

  • Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
  • Position: 4203 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  • Unterposition: 4203 30 - Gürtel, Koppel und Schulterriemen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4203 3000 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Gürtel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gürtel

Der HS-Code für Ledergürtel ist 4203.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4203.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4203.30.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4203.30.00.90.0 .

Einreihung von Gürtel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gürtel können je nach Material und Fertigungsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Ledergürtel oder Textilgürtel handelt – und ob er handgearbeitet ist oder nicht.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gürtel

Ledergürtel (Rind-, Büffel-, Velour- oder rekonstituiertes Leder), maschinell gefertigt

4203.30.00.90.0 5,0 %

Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – maschinell gefertigt

Ledergürtel mit nachgewiesener Handarbeit (geflochtene, geprägter Einzelanfertigung)

4203.30.00.10.0 5,0 %

Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – handgearbeitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ledergürtel (4203) ≠ Textilgürtel (6217)

Das charakterbestimmende Material entscheidet: Überwiegt Leder → 4203.30. Überwiegt Textilgewebe → 6217.10. Der Zollsatz unterscheidet sich erheblich (5 % vs. 12 %).

Gürtel (4203/6217) ≠ Hüftgürtel (6212)

Hüftgürtel sind Mieder-/Formwäsche und fallen unter Position 6212. Normale Hosen- und Taillengürtel fallen nicht unter 6212.

Maschinell gefertigter Gürtel (4203.30.00.90) ≠ handgearbeiteter Gürtel (4203.30.00.10)

Handgearbeitete Ledergürtel (z.B. geprägte Einzelanfertigungen) werden unter 4203.30.00.10 eingereiht. Der Zollsatz ist identisch.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Gürtel fallen unter Kapitel 42. Gürtel aus Textilgeweben werden in Kapitel 62 eingereiht und unterliegen einem deutlich höheren Zollsatz:

Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – das Gewebe bestimmt den Charakter

6217.10.00.90.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gürtel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Leder oder Textil), Fertigungsart (maschinell oder handgearbeitet) und Herkunft. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gürtel (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Gürteln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEF/3072/06-14203.30.00.90

Gürtel, Bekleidungszubehör – aus Leder (Rindleder), bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, Länge ca. 103 cm, Breite ca. 4,5 cm, augenscheinlich nicht handgearbeitet.

AV 1, Pos. 4203.30

DE8680/15-14203.30.00.90

Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), Vollrind Büffel Flechtlederrohling – in Form einer unfertigen, unvollständigen, noch nicht zusammengesetzten Ware (AV 2a), aus Leder, geflochtene Streifen ca. 7 mm breit, Länge ca. 107 cm, Breite ca. 4 cm, ohne Hinweise auf Handarbeit.

AV 1 und 2a, Pos. 4203.30

DE9289/12-14203.30.00.90

Bekleidungszubehör aus Leder, geflochtener Gürtel – aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware: Außenlage aus Leder ca. 1,3 mm, Mittellage aus geprägtem Zellkunststoff mit Spinnstofflage, Innenlage aus Geweben; das Leder bestimmt im Hinblick auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den Charakter; mit Gürtelverschluss aus unedlem Metall, Gesamtlänge 110 cm, Breite ca. 2,5 cm.

AV 1 und 3b, Pos. 4203.30

DE4450/15-16217.10.00.90

Gürtel, sog. Hosengürtel, Art. 22553 – Länge ca. 120 cm, aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus 100 % Baumwolle, mit einem Verschluss aus unedlem Metall, durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit; die Gewebe sind im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als Gürtel charakterbestimmend.

AV 1 und 3b, Pos. 6217.10

DEBTI45465/22-16217.10.00.90

Gürtel, sog. Gürtel für Damen – als Bindegürtel gearbeitet, Breite ca. 6 cm, Länge ca. 175 cm (einschließlich Fransen), aus einem buntgewebten Gewebe aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester, an den Schmalseiten mit Fransen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, individuelles Einzelstück als Ergänzung von Kleidung.

AV 1, Pos. 6217.10

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina5,0 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA5,0 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei5,0 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan1,5 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien5,0 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand5,0 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle – CITES

Für Gürtel aus Häuten geschützter Tierarten (z.B. Krokodil, Schlange, Eidechse) ist eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Bei der Ausfuhr von Gürteln aus Häuten geschützter Tierarten ist ein CITES-Ausfuhrdokument erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gürtel

Welche Zolltarifnummer hat ein Gürtel?

Die häufigste Zolltarifnummer für Gürtel ist 4203.30.00.90.0 (Ledergürtel, maschinell gefertigt). Handgefertigte Ledergürtel werden unter 4203.30.00.10.0 eingereiht. Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester) fallen hingegen unter 6217.10.00.90.0 – ein anderes Kapitel. Die korrekte Einreihung hängt vom Material und der Fertigungsart ab.

Welchen HS-Code hat ein Gürtel?

Der HS-Code für Ledergürtel ist 4203.30 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 4203.30.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 4203.30.00.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gürtel?

Der Drittlandszollsatz für Ledergürtel der Position 4203.30 beträgt 5,0 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Südkorea, Vietnam) sind Ledergürtel zollfrei; aus Japan gilt ein reduzierter Satz von 1,5 %. Textilgürtel der Position 6217.10 unterliegen einem höheren Zollsatz von 12,0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in jedem Fall 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Ledergürtel von einem Textilgürtel zolltechnisch?

Ein Ledergürtel (4203.30) fällt in Kapitel 42 (Lederwaren), ein Textilgürtel (6217.10) in Kapitel 62 (Bekleidungszubehör aus Geweben). Entscheidend ist der charakterbestimmende Stoff: Überwiegt das Leder – auch bei zusammengesetzten Waren – fällt der Gürtel unter 4203. Überwiegt das Textilgewebe im Hinblick auf Umfang und Verwendung, gilt 6217. Der Zollsatz für Textilgürtel ist mit 12,0 % deutlich höher als für Ledergürtel (5,0 %).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Gürtel verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Zolldifferenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Gerade bei Gürteln ist die Abgrenzung zwischen Leder- und Textilware kritisch, da der Zollsatz erheblich abweicht. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Gürtel?

Für Gürtel der Position 4203.30 gelten keine Antidumping-Zölle. Allerdings unterliegen Gürtel aus Häuten geschützter Tierarten (z.B. Krokodil, Python, Eidechse) einer CITES-Einfuhrkontrolle – für diese ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich. Bei Ausfuhr gelten entsprechende CITES-Ausfuhrkontrollen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gürtel?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (4203.30) oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 4203.30.00.90.0 für maschinell gefertigte Ledergürtel.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gürtel?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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