Hierarchie der Zolltarifnummer
Ledergürtel werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VIII, Kapitel 42 eingereiht. Die Position 4203.30 umfasst Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder oder rekonstituiertem Leder:
- Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
- Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
- Position: 4203 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- Unterposition: 4203 30 - Gürtel, Koppel und Schulterriemen
Zolltarifnummer: 4203 3000 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Gürtel kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gürtel
Der HS-Code für Ledergürtel ist 4203.30 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4203.30.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4203.30.00.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4203.30.00.90.0 .
Einreihung von Gürtel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gürtel können je nach Material und Fertigungsart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Ledergürtel oder Textilgürtel handelt – und ob er handgearbeitet ist oder nicht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gürtel
Ledergürtel (Rind-, Büffel-, Velour- oder rekonstituiertes Leder), maschinell gefertigt
Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – maschinell gefertigt
Ledergürtel mit nachgewiesener Handarbeit (geflochtene, geprägter Einzelanfertigung)
Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ledergürtel (4203) ≠ Textilgürtel (6217)
Das charakterbestimmende Material entscheidet: Überwiegt Leder → 4203.30. Überwiegt Textilgewebe → 6217.10. Der Zollsatz unterscheidet sich erheblich (5 % vs. 12 %).
Gürtel (4203/6217) ≠ Hüftgürtel (6212)
Hüftgürtel sind Mieder-/Formwäsche und fallen unter Position 6212. Normale Hosen- und Taillengürtel fallen nicht unter 6212.
Maschinell gefertigter Gürtel (4203.30.00.90) ≠ handgearbeiteter Gürtel (4203.30.00.10)
Handgearbeitete Ledergürtel (z.B. geprägte Einzelanfertigungen) werden unter 4203.30.00.10 eingereiht. Der Zollsatz ist identisch.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Gürtel fallen unter Kapitel 42. Gürtel aus Textilgeweben werden in Kapitel 62 eingereiht und unterliegen einem deutlich höheren Zollsatz:
Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – das Gewebe bestimmt den Charakter
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gürtel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material (Leder oder Textil), Fertigungsart (maschinell oder handgearbeitet) und Herkunft. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gürtel (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Gürteln entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Gürtel, Bekleidungszubehör – aus Leder (Rindleder), bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, Länge ca. 103 cm, Breite ca. 4,5 cm, augenscheinlich nicht handgearbeitet.
AV 1, Pos. 4203.30
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), Vollrind Büffel Flechtlederrohling – in Form einer unfertigen, unvollständigen, noch nicht zusammengesetzten Ware (AV 2a), aus Leder, geflochtene Streifen ca. 7 mm breit, Länge ca. 107 cm, Breite ca. 4 cm, ohne Hinweise auf Handarbeit.
AV 1 und 2a, Pos. 4203.30
Bekleidungszubehör aus Leder, geflochtener Gürtel – aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware: Außenlage aus Leder ca. 1,3 mm, Mittellage aus geprägtem Zellkunststoff mit Spinnstofflage, Innenlage aus Geweben; das Leder bestimmt im Hinblick auf die Verwendung (Zugfestigkeit) den Charakter; mit Gürtelverschluss aus unedlem Metall, Gesamtlänge 110 cm, Breite ca. 2,5 cm.
AV 1 und 3b, Pos. 4203.30
Gürtel, sog. Hosengürtel, Art. 22553 – Länge ca. 120 cm, aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus 100 % Baumwolle, mit einem Verschluss aus unedlem Metall, durch Zusammenfügen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit; die Gewebe sind im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als Gürtel charakterbestimmend.
AV 1 und 3b, Pos. 6217.10
Gürtel, sog. Gürtel für Damen – als Bindegürtel gearbeitet, Breite ca. 6 cm, Länge ca. 175 cm (einschließlich Fransen), aus einem buntgewebten Gewebe aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester, an den Schmalseiten mit Fransen konfektioniert, ohne Hinweise auf Handarbeit, individuelles Einzelstück als Ergänzung von Kleidung.
AV 1, Pos. 6217.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China5,0 %Drittlandszoll
USA5,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei5,0 %Drittlandszoll
Japan1,5 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand5,0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Gürtel aus Häuten geschützter Tierarten (z.B. Krokodil, Schlange, Eidechse) ist eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Bei der Ausfuhr von Gürteln aus Häuten geschützter Tierarten ist ein CITES-Ausfuhrdokument erforderlich.
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