Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung von Gürteln folgt dieser Hierarchie im Zolltarif:
- Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
- Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
- Position: 4203 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
- Unterposition: 4203 30 - Gürtel, Koppel und Schulterriemen
Zolltarifnummer: 4203 3000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Diese Einreihung gilt für Gürtel aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Handgearbeitete Ledergürtel und Gürtel aus Spinnstoffen werden anders eingereiht. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine sichere Ermittlung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gürtel
Der HS-Code für Gürtel lautet 4203.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4203.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4203.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4203.30.00.90.0.
Einreihung von Gürtel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Das AV-Verfahren ist für Gürtel aus Leder grundsätzlich möglich. Bei der aktiven Veredelung können Gürtel (Vormaterial) zollfrei eingeführt, veredelt und wieder ausgeführt werden – etwa für Veredelungsarbeiten wie Besticken oder Prägen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gürtel
Ledergürtel (Rind-, Büffel-, Velour- oder rekonstituiertes Leder), maschinell gefertigt
Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – maschinell gefertigt
Ledergürtel mit nachgewiesener Handarbeit (geflochtene, geprägter Einzelanfertigung)
Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – handgearbeitet
Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – d bestimmt den Charakter
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gürtel (4203) ≠ Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – handgearbeitet (4203)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Ledergürtel mit nachgewiesener Handarbeit (geflochtene, geprägter Einzelanfertigung). Für Gürtel bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gürtel (4203) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet (6217)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – d bestimmt den Charakter. Für Gürtel bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb der Gürtel-Positionen ist denkbar, wenn das Produkt eine andere Hauptfunktion erfüllt:
Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – d bestimmt den Charakter
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gürtel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gürtel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Gürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), - Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 103 cm und einer Breite von ca. 4,5 cm, -... Mehr anzeigenGürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), - Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 103 cm und einer Breite von ca. 4,5 cm, - augenscheinlich nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Büffel-Ledergürtel, Art. V3502H900, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 cm mm breiten Streifen aus lt. Antrag Leder geflochten, - mit einer Lederschlaufe und einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 106 cm und einer Breite von 4... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Büffel-Ledergürtel, Art. V3502H900, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 cm mm breiten Streifen aus lt. Antrag Leder geflochten, - mit einer Lederschlaufe und einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 106 cm und einer Breite von 4 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Gürtel aus Leder mit Stahlschnalle, Abbildung siehe Anlage, - aus rekonstituiertem Leder (auf der Grundlage von Lederfasern) hergestellt, - mit einem beidseitig aufgebrachten, dünnen Farbaufstrich (lt. Antrag in zwei Farben: schwarz oder braun) und mit Ziernähten versehen, -... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder, sog. Gürtel aus Leder mit Stahlschnalle, Abbildung siehe Anlage, - aus rekonstituiertem Leder (auf der Grundlage von Lederfasern) hergestellt, - mit einem beidseitig aufgebrachten, dünnen Farbaufstrich (lt. Antrag in zwei Farben: schwarz oder braun) und mit Ziernähten versehen, - mit einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - in verschiedenen Längen, einer Breite von ca. 4,8 cm und mit einer Gesamtdicke von ca. 3,5 mm, - mit doppelt ausgestanzten Gürtellöchern, - keine Hinweise auf Handarbeit, - verpackt in einem Karton. "Bekleidungszubehör (Gürtel) aus rekonstituiertem Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Gürtel, Bekleidungszubehör, sog. Gürtel Modell Valeria 2053/6738, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - mit zwei aufklebten, runden Verzierungen in Art einer Brosche aus Leder mit einer Applikationsstickerei aus Spinnstoff auf der Schauseite, - mit einem Verschluss mittels einem Nippel aus unedlem Metall, - mit... Mehr anzeigenGürtel, Bekleidungszubehör, sog. Gürtel Modell Valeria 2053/6738, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - mit zwei aufklebten, runden Verzierungen in Art einer Brosche aus Leder mit einer Applikationsstickerei aus Spinnstoff auf der Schauseite, - mit einem Verschluss mittels einem Nippel aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 104 cm und einer Breite von ca. 4 cm, - nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Gürtel, Bekleidungszubehör, lt. Antrag "lea belt", Art.-Nr.: 80202, siehe Foto, - aus Leder, - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite weiß, Innenseite braun), - mit einem Verschluss in Form eines Stiftes aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 105 cm und einer Breite von ca. 2,5... Mehr anzeigenGürtel, Bekleidungszubehör, lt. Antrag "lea belt", Art.-Nr.: 80202, siehe Foto, - aus Leder, - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite weiß, Innenseite braun), - mit einem Verschluss in Form eines Stiftes aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 105 cm und einer Breite von ca. 2,5 cm, mit 5 gestanzten Löchern, - augenscheinlich nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Gürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge (einschließlich Verschluss) von ca. 110 cm und einer Breite von ca. 3,5 cm, - aus einem ca. 3,0 mm dicken Band aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle mit einem auf die Außenseite aufgenähten, ca. 2,7 cm... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Gürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge (einschließlich Verschluss) von ca. 110 cm und einer Breite von ca. 3,5 cm, - aus einem ca. 3,0 mm dicken Band aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle mit einem auf die Außenseite aufgenähten, ca. 2,7 cm breiten und ca. 1,5 mm dicken Streifen aus laut Antrag Leder, - an dem einen Ende mit einem angenähten Schließteil aus laut Antrag Leder und einem Verschluss aus unedlem Metall; an dem anderen Ende mit einer Kappe aus lt. Antrag Leder und Verschlussösen aus unedlem Metall, - durch Zusammennähen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Dicke verleiht das Gewebe der Ware den wesentlichen Charakter. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Gummibandgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 2,3 cm und einer Länge von ca. 75 cm (einschließlich Verschluss), - aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen; an beiden Enden mit angenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - an beiden Enden mit... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Gummibandgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 2,3 cm und einer Länge von ca. 75 cm (einschließlich Verschluss), - aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen; an beiden Enden mit angenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - an beiden Enden mit einer sog. Greifverschlussschnalle aus unedlem Metall, - durch Zusammenfügen konfektioniert; nicht handgearbeitet. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Gürtel, sog. BP® Ledergürtel, Art.-Nr. 1889 001 32, Abbildung siehe Anlage, - aus Leder, - mit gestanzten Löchern versehen, - mit einem Gürtelverschluss (Koppelverschluss) mit Prägung aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 132 cm (ohne Verschluss) und einer Breite von ca. 3,8 cm, - keine Hinweise auf... Mehr anzeigenGürtel, sog. BP® Ledergürtel, Art.-Nr. 1889 001 32, Abbildung siehe Anlage, - aus Leder, - mit gestanzten Löchern versehen, - mit einem Gürtelverschluss (Koppelverschluss) mit Prägung aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 132 cm (ohne Verschluss) und einer Breite von ca. 3,8 cm, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Gürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), - Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 103 cm und einer Breite von ca. 4,5 cm, -... Mehr anzeigenGürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), - Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 103 cm und einer Breite von ca. 4,5 cm, - augenscheinlich nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffel-Ledergürtel, Art. TG1165H31, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag aus Leder, - mit einer Schlaufe und einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 98 cm und einer Breite von 4 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffel-Ledergürtel, Art. TG1165H31, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag aus Leder, - mit einer Schlaufe und einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 98 cm und einer Breite von 4 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus rekonstituiertem Leder, Gürtel (Belt Fashion, Art.-Nr.: 600400), siehe Foto, - schwarz-grauer Gürtel in Lederoptik, doppelflechtähnlich (Doppelschlaufen die ineinander verhakt sind), - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus (lt. wissenschaft- lichem Prüfbericht),... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus rekonstituiertem Leder, Gürtel (Belt Fashion, Art.-Nr.: 600400), siehe Foto, - schwarz-grauer Gürtel in Lederoptik, doppelflechtähnlich (Doppelschlaufen die ineinander verhakt sind), - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus (lt. wissenschaft- lichem Prüfbericht), - - einer ca. 1,5 mm dicken Mittellage aus rekonstituiertem Leder, - - einer ca. 0,7 mm dicken Außenlage/Schauseite aus überwiegend geprägtem Zellkunst- stoff aufgebracht auf einem Gewebe aus Polyester mit Baumwollanteil, - - einer ca. 0,3 mm dicken Innenlage aus Spinnstoffen (Vlies/Gewebe), - mit einer Gesamtdicke von ca. 2,4 mm, - das rekonstituierte Leder bestimmt im Hinblick auf die Verwendung (Zugfestigkeit) und den Umfang (Dicke) den Charakter der zusammengesetzten Ware, - mit einem Gürtelverschluss aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 98 cm (ohne Verschluss) und einer Breite von ca. 3,5 cm, - augenscheinlich nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffellederrohling, Art. RO40-1937A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt. Antrag... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffellederrohling, Art. RO40-1937A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt. Antrag Leder, - bestehend aus: - - einem ca. 104 cm langen und ca. 4 cm breiten Streifen; an einem Ende lediglich gerade abgeschnitten, am anderen Ende spitz zulaufend; erkennbar zur Herstellung von Gürteln bestimmt, - - einer Lederschlaufe (durch die das Gürtelende geführt wird) aus einem ca. 1,2 cm breiten Streifen, der an den Enden durch drei Klammern aus unedlem Metall verbunden ist, - - einem sog. Kapplochteil mit abgerundeten Enden (an dem die Gürtelschnalle befestigt wird) mit einer Länge von ca. 11,5 cm und einer Breite von ca. 4 cm; mit zwei gestanzten Löchern und einem gestanzten Schlitz, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Büffellederrohling, Art. RO39-2482B, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt.... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Büffellederrohling, Art. RO39-2482B, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt. Antrag Leder, - bestehend aus: - - einem ca. 128 cm langen und ca. 4 cm breiten Streifen; an einem Ende lediglich gerade abgeschnitten, am anderen Ende spitz zulaufend; erkennbar zur Herstellung von Gürteln bestimmt, - - einer Lederschlaufe (durch die das Gürtelende geführt wird) aus einem ca. 1,5 cm breiten Streifen, der an den Enden durch eine Klammer aus unedlem Metall verbunden ist, - - einem sog. Kapplochteil mit abgerundeten Enden (an dem die Gürtelschnalle befestigt wird) mit einer Länge von ca. 10 cm und einer Breite von ca. 4 cm; mit zwei gestanzten Löchern und einem gestanzten Schlitz, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffellederrohling, Art. RO39-2573A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (u. a. fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt.... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffellederrohling, Art. RO39-2573A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (u. a. fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt. Antrag Leder, - bestehend aus: - - einem ca. 107 cm langen und ca. 4 cm breiten Streifen; an einem Ende lediglich gerade abgeschnitten, am anderen Ende spitz zulaufend; erkennbar zur Herstellung von Gürteln bestimmt, - - einer Lederschlaufe (durch die das Gürtelende geführt wird) aus einem ca. 1,4 cm breiten Streifen, der an den Enden durch drei Klammern aus unedlem Metall verbunden ist, - - einem sog. Kapplochteil mit abgerundeten Enden (an dem die Gürtelschnalle befestigt wird) mit einer Länge von ca. 13 cm und einer Breite von ca. 4 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Lederrrohling, Art. RO39-2634A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt.... Mehr anzeigenBekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Lederrrohling, Art. RO39-2634A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt. Antrag Leder, - bestehend aus: - - einem ca. 110 cm langen und ca. 4 cm breiten Streifen; an einem Ende lediglich gerade abgeschnitten, am anderen Ende spitz zulaufend; erkennbar zur Herstellung von Gürteln bestimmt, - - einer Lederschlaufe (durch die das Gürtelende geführt wird) aus einem ca. 1,2 cm breiten Streifen, der an den Enden durch zwei Klammern aus unedlem Metall verbunden ist, - - einem sog. Kapplochteil mit abgerundeten Enden (an dem die Gürtelschnalle befestigt wird) mit einer Länge von ca. 11,5 cm und einer Breite von ca. 4 cm; mit zwei gestanzten Löchern und einem gestanzten Schlitz, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Leder, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Stoffband-Gürtel, Art. 592-493, siehe Foto; - aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus lt. Antrag 74 % Viskose und 26% Polypro- pylen (beides Chemiefasern), mit einem Verschluss aus unedlem Metall; durch Zusammen- fügen konfektioniert, - etwa 110 cm lang;... Mehr anzeigenKonfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Stoffband-Gürtel, Art. 592-493, siehe Foto; - aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus lt. Antrag 74 % Viskose und 26% Polypro- pylen (beides Chemiefasern), mit einem Verschluss aus unedlem Metall; durch Zusammen- fügen konfektioniert, - etwa 110 cm lang; nicht handgearbeitet, - die Gewebe sind im Hinblick auf ihren Umfang und in Bezug auf die Verwendung als Gürtel als charakterbestimmend anzusehen. Weniger anzeigen
Gürtel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Breite von ca. 3 cm und einer Länge von bis zu 130 cm, -- aus Geweben aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Verschluss aus unedlem Metall, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -... Mehr anzeigenGürtel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Breite von ca. 3 cm und einer Länge von bis zu 130 cm, -- aus Geweben aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Verschluss aus unedlem Metall, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeit" Weniger anzeigen
Gürtel, sog. Hosengürtel, Art. 22553, - laut Antrag: -- mit einer Länge von ca. 120 cm, -- aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus 100 % Baumwolle, mit einem Verschluß aus unedlem Metall, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Gewebe sind im Hinblick auf den Umfang und in... Mehr anzeigenGürtel, sog. Hosengürtel, Art. 22553, - laut Antrag: -- mit einer Länge von ca. 120 cm, -- aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus 100 % Baumwolle, mit einem Verschluß aus unedlem Metall, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Gewebe sind im Hinblick auf den Umfang und in Bezug auf die Verwendung als Gürtel charakterbestimmend. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeit" Weniger anzeigen
Gürtel, sog. Stretchgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 6 cm und einer Länge von ca. 63 cm (einschließlich Verschluss), - aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen, elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - vorne an beiden Enden mit angenähten, ca. 2 cm breiten Zuschnitten aus einem Verbunderzeugnis mit... Mehr anzeigenGürtel, sog. Stretchgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 6 cm und einer Länge von ca. 63 cm (einschließlich Verschluss), - aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen, elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - vorne an beiden Enden mit angenähten, ca. 2 cm breiten Zuschnitten aus einem Verbunderzeugnis mit einer oberen Lage aus mit Kunststoff (laut Antrag Polyurethan) überzogenem Gewebe und einer unteren Lage aus rekonstituiertem Leder; mit einem daran angebrachten Verschluss aus augen- scheinlich unedlem Metall, - hinten mit einer weiteren Öffnung, die mit zwei Druckknöpfen zu schließen ist, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - individuelles (selbstständiges) Einzelstück, das eine Ergänzung von Kleidung darstellt. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Spinnstoffen, aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), siehe Foto, - aus 3 cm breiten, festen Geweben aus lt. Antrag Polyester (Chemiefasern), - an einem Ende mit zwei Verschlussringen aus Stahl, am anderen Ende mit einem Abschluss aus Stahl, - durch Zusammenfügen konfektioniert; etwa 115 cm lang, - nicht handgearbeitet, -... Mehr anzeigenKonfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), siehe Foto, - aus 3 cm breiten, festen Geweben aus lt. Antrag Polyester (Chemiefasern), - an einem Ende mit zwei Verschlussringen aus Stahl, am anderen Ende mit einem Abschluss aus Stahl, - durch Zusammenfügen konfektioniert; etwa 115 cm lang, - nicht handgearbeitet, - die Gewebe sind im Hinblick auf ihren Umfang und in Bezug auf die Verwendung als Gürtel als charakterbestimmend anzusehen. Weniger anzeigen
Bekleidungszubehör, sog. Club Line Soft Gürtel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Abmessungen 160 cm bis 280 cm lang und 4 cm breit; zur Veranschaulichung liegt ein Warenmuster mit der Länge von ca. 260 cm vor, - aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 %... Mehr anzeigenBekleidungszubehör, sog. Club Line Soft Gürtel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Abmessungen 160 cm bis 280 cm lang und 4 cm breit; zur Veranschaulichung liegt ein Warenmuster mit der Länge von ca. 260 cm vor, - aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - mit einer Einlage aus augenscheinlich Vliesstoffen und Geweben aus Spinnstoffen, - durch Nähen zusammengefügt, somit konfektioniert; augenscheinlich nicht handgearbeitet, - an einem Ende mit einem Aufnäher ausgestattet, - wird als Bindegürtel zu Kampfsportjacken/-anzügen verwendet. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Gürtel aus Textilband, siehe beigefügtes Foto, - aus 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - mit einer Breite von ca. 4 cm und einer Länge, einschließlich der Schnalle, von ca. 108 cm, - an den Enden durch Zuschnitte aus Leder... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Gürtel aus Textilband, siehe beigefügtes Foto, - aus 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - mit einer Breite von ca. 4 cm und einer Länge, einschließlich der Schnalle, von ca. 108 cm, - an den Enden durch Zuschnitte aus Leder eingefasst, - an einem Ende mit einer sog. Doppelringschließe aus unedlem Metall ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - nicht handgearbeitet. Weniger anzeigen
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), Foto siehe Anlage, - in drei farblich verschiedenen Ausführungen, - mit einer Breite von etwa 2,3 cm und einer Länge von laut Antrag etwa 100 cm (ohne Gürtelschnalle), - aus einem dreilagigen, zum Teil in Flechttechnik verarbeiteten Flächerzeugnis; laut... Mehr anzeigenAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), Foto siehe Anlage, - in drei farblich verschiedenen Ausführungen, - mit einer Breite von etwa 2,3 cm und einer Länge von laut Antrag etwa 100 cm (ohne Gürtelschnalle), - aus einem dreilagigen, zum Teil in Flechttechnik verarbeiteten Flächerzeugnis; laut Untersuchungsergebnis mit folgendem Aufbau: -- Außenlage (Dicke 0,6 mm): --- Gewebe der Position 5903, das auf der Außenseite mit Zellkunststoff aus Polyurethan überzogen ist; das Gewebe ist dicht, geraut und dicker als der Überzug aus Zellkunststoff (dient damit nicht nur der Verstärkung, somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), -- Zwischenlage (Dicke: 1,2 mm): --- aus rekonstituiertem Leder, -- Innenlage (Dicke 0,7 mm): --- Gewebe der Position 5903, das auf der Außenseite mit Zellkunststoff aus Polyurethan überzogen ist; das Gewebe ist dicht, geraut und dicker als der Überzug aus Zellkunststoff (dient damit nicht nur der Verstärkung, somit kein Flächenerzeugnis des Kapitels 39), - mit einer Gürtelschnalle und verzierenden Nieten aus unedlem Metall, - durch Zusammenfügen konfektioniert; laut Antrag nicht handgearbeitet, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Zugfestigkeit des Gürtels bestimmen die Gewebe gegenüber dem rekonstituierten Leder und dem unedlem Metall den Charakter der Ware. "Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und Beschränkungen
Für Gürtel aus Häuten geschützter Tierarten (z.B. Krokodil, Schlange, Eidechse) ist eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner für Gürtel
Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben und Importkosten für Ihren Gürtel aus Drittländern mit unserem Zollrechner.
Zollsätze bei der Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen und Beschränkungen
Bei der Ausfuhr von Gürteln aus Häuten geschützter Tierarten ist ein CITES-Ausfuhrdokument erforderlich.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Diese verwandten Produkte aus dem Bereich Accessoires haben ebenfalls eigene Zolltarifnummern:
Diamantring
7113.19.00.00.0 · 2,5 %
Kunststoff-Schlüsselanhänger
3926.90.97.90.0 · 6,5 %
Silber-Halskette
7113.11.00.00.0 · 2,5 %
Schuhtasche
4202.92.98.90.0 · 2,7 %
Taschengurt
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Halbedelstein
7103.99.00.00.0 · 0 %
Edelstahl-Armband
7117.19.00.90.0 · 4,0 %
Acryl-Schlüsselanhänger
3926.40.00.00.0 · 6,5 %
Uhrenschließe
8308.90.00.90.0 · 2,7 %
