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Schmuck & AccessoiresKapitel 42Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gürtel: 4203.30.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gürtel (4203.30.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gürtel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gürtel Produktbild

Für Gürtel sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gürtel beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Gürteln folgt dieser Hierarchie im Zolltarif:

  • Abschnitt: VIII - Kap. 41 bis 43: Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; Waren aus Därmen
  • Kapitel: 42 - LEDERWAREN; SATTLERWAREN; REISEARTIKEL, HANDTASCHEN UND ÄHNLICHE BEHÄLTNISSE; WAREN AUS DÄRMEN
  • Position: 4203 - Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder rekonstituiertem Leder
  • Unterposition: 4203 30 - Gürtel, Koppel und Schulterriemen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4203 3000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Diese Einreihung gilt für Gürtel aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Handgearbeitete Ledergürtel und Gürtel aus Spinnstoffen werden anders eingereiht. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine sichere Ermittlung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gürtel

Der HS-Code für Gürtel lautet 4203.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4203.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4203.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4203.30.00.90.0.

Einreihung von Gürtel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Das AV-Verfahren ist für Gürtel aus Leder grundsätzlich möglich. Bei der aktiven Veredelung können Gürtel (Vormaterial) zollfrei eingeführt, veredelt und wieder ausgeführt werden – etwa für Veredelungsarbeiten wie Besticken oder Prägen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gürtel

Ledergürtel (Rind-, Büffel-, Velour- oder rekonstituiertes Leder), maschinell gefertigt

4203.30.00.90.0 5,0 %

Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – maschinell gefertigt

Ledergürtel mit nachgewiesener Handarbeit (geflochtene, geprägter Einzelanfertigung)

4203.30.00.10.0 5,0 %

Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – handgearbeitet

Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – d bestimmt den Charakter

6217.10.00.90.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gürtel (4203) ≠ Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder – handgearbeitet (4203)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Ledergürtel mit nachgewiesener Handarbeit (geflochtene, geprägter Einzelanfertigung). Für Gürtel bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gürtel (4203) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet (6217)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – d bestimmt den Charakter. Für Gürtel bleibt die Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb der Gürtel-Positionen ist denkbar, wenn das Produkt eine andere Hauptfunktion erfüllt:

Gürtel aus Textilgewebe (Baumwolle, Polyester etc.) – d bestimmt den Charakter

6217.10.00.90.0 12,0 %

Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel) aus Geweben – nicht handgearbeitet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gürtel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gürtel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/3072/06-14203.30.00.90.0
Gürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), - Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 103 cm und einer Breite von ca. 4,5 cm, -... Mehr anzeigen
DE8685/15-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Büffel-Ledergürtel, Art. V3502H900, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 cm mm breiten Streifen aus lt. Antrag Leder geflochten, - mit einer Lederschlaufe und einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 106 cm und einer Breite von 4... Mehr anzeigen
DEBTI27384/18-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder, sog. Gürtel aus Leder mit Stahlschnalle, Abbildung siehe Anlage, - aus rekonstituiertem Leder (auf der Grundlage von Lederfasern) hergestellt, - mit einem beidseitig aufgebrachten, dünnen Farbaufstrich (lt. Antrag in zwei Farben: schwarz oder braun) und mit Ziernähten versehen, -... Mehr anzeigen
DEF/1191/06-14203.30.00.90.0
Gürtel, Bekleidungszubehör, sog. Gürtel Modell Valeria 2053/6738, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - mit zwei aufklebten, runden Verzierungen in Art einer Brosche aus Leder mit einer Applikationsstickerei aus Spinnstoff auf der Schauseite, - mit einem Verschluss mittels einem Nippel aus unedlem Metall, - mit... Mehr anzeigen
DEF/4911/06-14203.30.00.90.0
Gürtel, Bekleidungszubehör, lt. Antrag "lea belt", Art.-Nr.: 80202, siehe Foto, - aus Leder, - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite weiß, Innenseite braun), - mit einem Verschluss in Form eines Stiftes aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 105 cm und einer Breite von ca. 2,5... Mehr anzeigen
DEF/424/07-14203.30.00.90.0
Gürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus ca. 3 mm dickem Leder, - mit einem Verschluss aus unedlem Metall, - mit aufgenieteten Verzierungen aus unedlen Metallen, - mit einer Länge von ca. 100 cm und einer Breite von ca. 4 cm, - mit 5 gestanzten Löchern, - augenscheinlich nicht handgearbeitet.
DE18835/17-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, sog. Gürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Länge (einschließlich Verschluss) von ca. 110 cm und einer Breite von ca. 3,5 cm, - aus einem ca. 3,0 mm dicken Band aus einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle mit einem auf die Außenseite aufgenähten, ca. 2,7 cm... Mehr anzeigen
DE2482/13-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Gummibandgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 2,3 cm und einer Länge von ca. 75 cm (einschließlich Verschluss), - aus elastischen Geweben aus Spinnstoffen; an beiden Enden mit angenähten Zuschnitten aus laut Antrag Leder, - an beiden Enden mit... Mehr anzeigen
DEBTI23482/17-14203.30.00.90.0
Gürtel, sog. BP® Ledergürtel, Art.-Nr. 1889 001 32, Abbildung siehe Anlage, - aus Leder, - mit gestanzten Löchern versehen, - mit einem Gürtelverschluss (Koppelverschluss) mit Prägung aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 132 cm (ohne Verschluss) und einer Breite von ca. 3,8 cm, - keine Hinweise auf... Mehr anzeigen
DEF/3072/06-14203.30.00.90.0
Gürtel, Bekleidungszubehör, siehe Photo, - aus Leder (lt. Antrag Rindleder), - bestehend aus zwei miteinander verklebten Lagen aus Leder (Schauseite rosafarben, Innenseite cremefarben), - Schnalle und Ösen der Gürtellöcher aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 103 cm und einer Breite von ca. 4,5 cm, -... Mehr anzeigen
DE8684/15-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffel-Ledergürtel, Art. TG1165H31, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag aus Leder, - mit einer Schlaufe und einem Gürtelverschluss (Schnalle) aus unedlem Metall, - mit einer Länge von ca. 98 cm und einer Breite von 4 cm, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Bekleidungszubehör... Mehr anzeigen
DE6060/09-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus rekonstituiertem Leder, Gürtel (Belt Fashion, Art.-Nr.: 600400), siehe Foto, - schwarz-grauer Gürtel in Lederoptik, doppelflechtähnlich (Doppelschlaufen die ineinander verhakt sind), - aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus (lt. wissenschaft- lichem Prüfbericht),... Mehr anzeigen
DE8681/15-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffellederrohling, Art. RO40-1937A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt. Antrag... Mehr anzeigen
DE8663/15-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Büffellederrohling, Art. RO39-2482B, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt.... Mehr anzeigen
DE8683/15-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Büffellederrohling, Art. RO39-2573A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (u. a. fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt.... Mehr anzeigen
DE8679/15-14203.30.00.90.0
Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Vollrind Lederrrohling, Art. RO39-2634A, Foto siehe Anlage, - in Form einer unfertigen (fehlende Gürtellöcher), unvollständigen (u. a. fehlende Gürtelschnalle), noch nicht zusammengesetzten Ware im Sinne der AV 2 a), die wie die fertige Ware einzureihen ist, - aus lt.... Mehr anzeigen
DEF/289/06-16217.10.00.90.0
Konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Stoffband-Gürtel, Art. 592-493, siehe Foto; - aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus lt. Antrag 74 % Viskose und 26% Polypro- pylen (beides Chemiefasern), mit einem Verschluss aus unedlem Metall; durch Zusammen- fügen konfektioniert, - etwa 110 cm lang;... Mehr anzeigen
DEBTI23024/21-16217.10.00.90.0
Gürtel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- mit einer Breite von ca. 3 cm und einer Länge von bis zu 130 cm, -- aus Geweben aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- mit einem Verschluss aus unedlem Metall, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, -... Mehr anzeigen
DE4450/15-16217.10.00.90.0
Gürtel, sog. Hosengürtel, Art. 22553, - laut Antrag: -- mit einer Länge von ca. 120 cm, -- aus ca. 3,5 cm breiten, festen Geweben aus 100 % Baumwolle, mit einem Verschluß aus unedlem Metall, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- ohne Hinweise auf Handarbeit, - die Gewebe sind im Hinblick auf den Umfang und in... Mehr anzeigen
DEBTI36068/22-16217.10.00.90.0
Gürtel, sog. Stretchgürtel, Foto siehe Anlage, - mit einer Breite von ca. 6 cm und einer Länge von ca. 63 cm (einschließlich Verschluss), - aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen, elastischen Geweben aus Spinnstoffen, - vorne an beiden Enden mit angenähten, ca. 2 cm breiten Zuschnitten aus einem Verbunderzeugnis   mit... Mehr anzeigen
DEF/1243/05-16217.10.00.90.0
Konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), siehe Foto, - aus 3 cm breiten, festen Geweben aus lt. Antrag Polyester (Chemiefasern), - an einem Ende mit zwei Verschlussringen aus Stahl, am anderen Ende mit einem Abschluss aus Stahl, - durch Zusammenfügen konfektioniert; etwa 115 cm lang, - nicht handgearbeitet, -... Mehr anzeigen
DE86/13-16217.10.00.90.0
Bekleidungszubehör, sog. Club Line Soft Gürtel, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in den Abmessungen 160 cm bis 280 cm lang und 4 cm breit; zur Veranschaulichung liegt ein Warenmuster mit der Länge von ca. 260 cm vor, - aus einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 %... Mehr anzeigen
DEF/4585/07-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), sog. Gürtel aus Textilband, siehe beigefügtes Foto, - aus 3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - mit einer Breite von ca. 4 cm und einer Länge, einschließlich der Schnalle, von ca. 108 cm, - an den Enden durch Zuschnitte aus Leder... Mehr anzeigen
DE9287/12-16217.10.00.90.0
Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör (Gürtel), Foto siehe Anlage, - in drei farblich verschiedenen Ausführungen, - mit einer Breite von etwa 2,3 cm und einer Länge von laut Antrag etwa 100 cm (ohne Gürtelschnalle), - aus einem dreilagigen, zum Teil in Flechttechnik verarbeiteten Flächerzeugnis; laut... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen und Beschränkungen

Einfuhrkontrolle – CITES

Für Gürtel aus Häuten geschützter Tierarten (z.B. Krokodil, Schlange, Eidechse) ist eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich.

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner für Gürtel

Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben und Importkosten für Ihren Gürtel aus Drittländern mit unserem Zollrechner.

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Zollsätze bei der Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen und Beschränkungen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Bei der Ausfuhr von Gürteln aus Häuten geschützter Tierarten ist ein CITES-Ausfuhrdokument erforderlich.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gürtel

Welche Zolltarifnummer hat ein Gürtel?

Die Zolltarifnummer für einen Gürtel aus Leder oder rekonstituiertem Leder (nicht handgearbeitet) lautet 4203.30.00.90.0. Für Gürtel aus Spinnstoffen (Textilien) gilt die Nummer 6217.10.00.90.0. Handgearbeitete Ledergürtel werden unter 4203.30.00.10.0 eingereiht, sofern die Handarbeit nachgewiesen wird.

Welchen HS-Code hat ein Gürtel?

Der HS-Code (6-stellig) für Gürtel aus Leder ist 420330. Dieser Code umfasst Gürtel, Koppel und Schulterriemen aus Leder oder rekonstituiertem Leder. Für Gürtel aus Spinnstoffen lautet der HS-Code 621710.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gürtel?

Der Drittlandszollsatz für Ledergürtel der Zolltarifnummer 4203.30.00.90.0 beträgt 5,0 %. Für Gürtel aus Spinnstoffen der Nummer 6217.10.00.90.0 beträgt der Drittlandszollsatz 6,3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Gürtel zolltechnisch von anderen Accessoires?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Gürtels erfolgt hauptsächlich über das Material: Leder (Kapitel 42) oder Spinnstoff (Kapitel 62). Eine Alternative zur Einreihung als Bekleidungszubehör ist die Einreihung als Hüftgurt/Miederhose (6212), wenn die Funktion formgebend ist. Technische Lederwaren wie Treibriemen fallen unter Position 4205.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Gürtel verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen und gegebenenfalls Bußgelder. Im Falle einer Betriebsprüfung kann die unrichtige Anmeldung als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die zuständige Zollbehörde kann die Waren beschlagnahmen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gürtel?

Ja. Für Gürtel aus Häuten geschützter Tierarten (z. B. Krokodil, Schlange, Eidechse) ist eine CITES-Einfuhrgenehmigung erforderlich. Der Import von Katzen- und Hundefellen sowie von Robbenerzeugnissen ist streng verboten. Zudem greifen die allgemeinen Ausfuhrkontrollen für Güter, die zur Folter verwendet werden könnten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Gürtel?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Gürtel lautet 4203.30.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (420330), der 8-stelligen KN-Nummer (42033000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4203300090) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gürtel?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC. Betroffen sind meist die 8. bis 11. Stelle. Die 6-stelligen HS-Codes bleiben in der Regel über mehrere Jahre stabil. Sie sollten vor jeder Einfuhr die gültige Fassung prüfen.

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