Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8308.90.00.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur verankert:
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 83 - VERSCHIEDENE WAREN AUS UNEDLEN METALLEN
- Position: 8308 - Verschlüsse, Verschlussbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken, Ösen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Kleidung oder Bekleidungszubehör, Schuhe, Schmuck, Armbanduhren, Bücher, Planen, Lederwaren, Reiseartikel, Sattlerwaren oder andere konfektionierte Waren; Hohlniete und Zweispitzniete, aus unedlen Metallen; Perlen und zugeschnittener Flitter, aus unedlen Metallen
- Unterposition: 8308 90 - andere, einschließlich Teile
Zolltarifnummer: 8308 9000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung hängt maßgeblich vom Material der Uhrenschließe ab. Eine versehentliche Einreihung in eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Uhrenschließe
Der HS-Code für Uhrenschließe lautet 8308.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8308.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8308.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8308.90.00.90.0.
Einreihung von Uhrenschließe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 und 6 des Harmonisieren Systems sind Uhrenschließen als vollständige, bestimmungsgemäße Ware nach der Position 8308 einzureihen, sofern sie aus unedlen Metallen bestehen. Die Vorschrift 3a (spezifischste Beschreibung) führt zur Unterposition 8308.90.00. Edelmetall-Schließen fallen dagegen unter Position 7115 (AV 1).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Uhrenschließe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen – andere | 7115.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 7115.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 8308.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9113.90.00.19.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9113.90.00.99.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Uhrenschließe (8308) ≠ Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen – andere (7115) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Uhrenschließe bleibt die Zolltarifnummer 8308.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Uhrenschließe (8308) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (7115) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Uhrenschließe bleibt die Zolltarifnummer 8308.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Uhrenschließe (8308) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (8308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Uhrenschließe bleibt die Zolltarifnummer 8308.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Häufig wird fälschlich angenommen, Uhrenschließen seien Teile von Uhren und fielen in Kapitel 91. Dies ist zolltariflich unzutreffend, da es sich um Waren mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit handelt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen – andere | 7115.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 7115.90.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9113.90.00.19.0 | 2,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 9113.90.00.99.0 | 2,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Uhrenschließe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Uhrenschließe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI4939/23-1 | Dornschließen aus Edelmetallen (Rotgold, Gelbgold, Weißgold, Honiggold, Platin) für Uhrarmbänder – als 'andere Waren aus Edelmetallen' der Unterposition 7115 9000 zugeordnet. Stellt klar: nicht Kapitel 91 und nicht Position 8308. | 8308.90.00.90.0 |
| DEBTI34405/19-1 | Karabinerähnliche Verschlüsse aus unedlem Metall für Ketten und Armbänder – Codenummer 8308 90 00 90 0 | 8308.90.00.90.0 |
| DEBTI900/20-1 | Schnallen aus unedlem Metall für Gürtel – Codenummer 8308 90 00 90 0 | 8308.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Uhrenschließen
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die genauen Einfuhrabgaben für Ihre Uhrenschließe auf Basis des Warenwerts und des Ursprungslands.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Diese Produkte werden häufig gemeinsam mit Uhrenschließen betrachtet oder weisen Überschneidungen in der zolltariflichen Einreihung auf.
Goldnugget
7108.12.00.00.9 · 0 %
Charm
7117.19.00.90.0 · 4,0 %
Schmuck
7113.19.00.000 · 2,5 %
Armreif
7117.19.00.90.0 · 4 %
Diamantring
7113.19.00.00.0 · 2,5 %
Sonnenbrille
9004.10.91.00.0 · 2,9 %
Bernstein
7103.99.00.00.0 · 0 %
Stoff-Schlüsselanhänger
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Acryl-Schlüsselanhänger
3926.40.00.00.0 · 6,5 %
