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Bau & InstallationKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag: 4008.21.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag (4008.21.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummi-Bodenbelag unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummi-Bodenbelag Produktbild

Gummi-Bodenbelag aus Vollkautschuk wird als Platten, Blätter oder Streifen (Rollenware) angeboten und dient als Bodenbelag oder Fußmatte. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummi-Bodenbelag beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Hierarchie für Gummi-Bodenbelag führt vom Abschnitt VII über Kapitel 40 bis zur spezifischen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4008 - Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus Weichkautschuk
  • Unterposition: 4008 21 - aus Vollkautschuk
  • Unterposition: 4008 21 - Platten, Blätter und Streifen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4008 2110 00 0 - Bodenbelag und Fußmatten

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer ist abhängig von der genauen Beschaffenheit Ihres Produkts. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine individuelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag

Der HS-Code für Gummi-Bodenbelag lautet 4008.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4008.21.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4008.21.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4008.21.10.00.0.

Einreihung von Gummi-Bodenbelag nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Gummi-Bodenbelag erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 4008 (Platten, Blätter, Streifen aus Weichkautschuk). AV 6 führt zur Unterposition 400821 (Vollkautschuk) und zur 11-stelligen Nummer 4008.21.10.00.0 (Bodenbelag und Fußmatten).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag

Alternative Einreihung

4016.91.00.00.0 3,0 %

Bodenbeläge und Fußmatten (andere Waren aus Weichkautschuk)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4016.91.00.00.0 3,0 %

Bodenbeläge und Fußmatten - andere Waren aus Weichkautschuk

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummi-Bodenbelag (4008) ≠ Bodenbeläge und Fußmatten (andere Waren aus Weichkautschuk) (4016)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummi-Bodenbelag (4008) ≠ Bodenbeläge und Fußmatten - andere Waren aus Weichkautschuk (4016)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Gummi-Bodenbelag bleibt die Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware aus Zellkautschuk besteht:

Alternative Einreihung

4016.91.00.00.0 3,0 %

Bodenbeläge und Fußmatten (andere Waren aus Weichkautschuk)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

4016.91.00.00.0 3,0 %

Bodenbeläge und Fußmatten - andere Waren aus Weichkautschuk

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Bodenbelag (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI31878/21-14008.21.10.00.0
Gummimatte aus Vollkautschuk, Bodenbelag im rechteckigen Zuschnitt
DEBTI14875/18-14008.21.10.00.0
Gummimatten aus Vollkautschuk, Bodenbeläge aus Weichkautschuk
DEHH/568/05-14008.21.10.00.0
Bodenbelag in Bahnenzuschnitten aus Vollkautschuk
DE7871/13-14008.21.10.00.0
Rollenware mit Kautschuklage (Vollkautschuk) als Bodenbelag
DEBTI15042/18-14008.21.10.00.0
Bodenmatte mit Oberseite aus Vollkautschuk, Antirutsch-Bodenbelag
DEBTI6340/22-14008.21.10.00.0
Gummiplatten aus Weichkautschuk, Bodenbelag und Fußmatten
DEHH/834/04-24008.21.10.00.0
Gummimatte (Feinriefenmatte) aus Weichkautschuk, Rollenware
DEBTI7959/25-14008.21.10.00.0
Rollenware aus Weichkautschuk für Fußmatten
DEBTI14879/18-14008.21.10.00.0
Fußmatte aus Weichkautschuk mit Kokosfaserstegen
DE24458/11-14008.21.10.00.0
Gummi-Fußmatten-Satz, speziell geformt
DEHH/834/04-14008.21.10.00.0
Gummimatte (Leistenmatte) mit Steg und Profilstreifen
DE3864/12-14008.21.10.00.0
Alu-Look Gummimatten-Set, speziell zugeschnitten
DE11286/11-14008.21.10.00.0
Weichgummifußmatte mit extra hohem Seitenrand
DE22596/10-14008.21.10.00.0
Gummi-Fußmatten-Satz mit genoppter Unterseite
DEHH/463/08-14008.21.10.00.0
Wabenmatte aus Gummi, abgerundete Ecken
DEHH/1167/04-14008.21.10.00.0
Anti-Rutschmatte mit ausgestanztem Blumenmuster
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiznicht ermittelt

nicht ermittelt

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Gummi-Bodenbelag

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Gummi-Bodenbelag. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbeläge

Welche Zolltarifnummer hat Gummi-Bodenbelag?

Gummi-Bodenbelag aus Vollkautschuk in Platten-, Blatt- oder Streifenform wird unter der Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer erfasst spezifisch Bodenbeläge und Fußmatten aus Weichkautschuk. Die Einreihung setzt voraus, dass die Ware als rechteckiger Zuschnitt oder Rollenware vorliegt und nicht weiter bearbeitet ist.

Welchen HS-Code hat Gummi-Bodenbelag?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Gummi-Bodenbelag aus Vollkautschuk lautet 400821. Er umfasst Platten, Blätter und Streifen aus Weichkautschuk. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 entsprechen diesem internationalen Code, der weltweit für die Zollabfertigung verwendet wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummi-Bodenbelag?

Der Drittlandszollsatz für Gummi-Bodenbelag der Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 beträgt 3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, wie China, USA, Indien oder Thailand. Bei Vorliegen eines Präferenzabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Gummi-Bodenbelag zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gummi-Bodenbelag erfolgt hauptsächlich zur Alternative 4016.91.00.00.0. Während die Position 4008 einfache Platten und Streifen aus Vollkautschuk erfasst, fallen weiter bearbeitete Bodenbeläge mit Stegen, speziellen Konturen oder zusätzlichen Materialien wie Kokosfasern unter 4016.91. Auch Zellkautschuk (4008.11) ist abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unser Klassifizierungstool nutzen, um die korrekte 11-stellige Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummi-Bodenbelag?

Für Gummi-Bodenbelag der Zolltarifnummer 4008.21.10.00.0 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die bei Verwendung in Luftfahrzeugen eine Zollbefreiung ermöglicht. Zudem gibt es eine Aussetzung für Wasserfahrzeuge (0 %). Darüber hinaus sind keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen bekannt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gummi-Bodenbelag ist 11-stellig: 4008.21.10.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (400821), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (40082110) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4008211000) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummi-Bodenbelag?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Gummi-Bodenbelag ist die Position 4008 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Zollsätze verschieben. Wir empfehlen, die aktuelle Nummer regelmäßig zu prüfen, z. B. über unser Tool oder die offizielle TARIC-Datenbank.

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