Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif für Gummi-Membranen gliedert sich in Abschnitte, Kapitel, Positionen und Unterpositionen. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 4016.99.97.90.0.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKAUTSCHUK UND WAREN DARAUS40
- PositionAndere Waren aus Weichkautschuk4016
- Unterpositionandere401691
- Unterpositionandere401699
- Kombinierte Nomenklaturandere40169991
- Kombinierte Nomenklaturandere40169997
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummi-Membran
Der HS-Code für Gummi-Membran lautet 4016.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4016.99.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4016.99.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4016.99.97.90.0.
Einreihung von Gummi-Membran nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 erfolgt die Einreihung einer Gummi-Membran nach dem Wortlaut der Positionen und Abschnitte. Die Position 4016 (andere Waren aus Weichkautschuk) erfasst die Membran als Formteil aus Elastomer. Eine Einreihung in Kapitel 84 als Maschinenteil scheidet aufgrund der AV 3b und 1 aus, weil die Ware als solche aus Kautschuk in Position 4016 fällt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummi-Membran
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDichtungen aus Weichkautschuk – ausgeschlossen: vZTA stellt bei Membranen explizit fest 'Eine Verwendung als Dichtung ist nicht erkennbar' | 4016.93.00.00.0 | 2,5 % |
| Alternative EinreihungHeizbalg für die Vulkanisation von Reifen – nicht zutreffend | 4016.99.97.30.0 | 2,5 % |
| Alternative EinreihungWaren des technischen Bedarfs für zivile Luftfahrzeuge – nur bei entsprechender Verwendung | 4016.99.97.10.0 | 2,5 % |
| Alternative EinreihungGummi-Metall-Teile – nicht zutreffend, kein Metallanteil | 4016.99.91.00.0 | 2,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gummi-Membran (4016) ≠ Dichtungen aus Weichkautschuk – ausgeschlossen: vZTA stellt bei Membranen explizit fest 'Eine Verwendung als Dichtung ist nicht erkennbar' (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Membran bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Membran (4016) ≠ Heizbalg für die Vulkanisation von Reifen – nicht zutreffend (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Membran bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gummi-Membran (4016) ≠ Waren des technischen Bedarfs für zivile Luftfahrzeuge – nur bei entsprechender Verwendung (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummi-Membran bleibt die Zolltarifnummer 4016.99.97.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummi-Membran (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21640/10-1 | Pumpenmembran aus EPDM-Kautschuk in der Position 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DE7197/15-1 | Membran aus Hydrierter Nitril-Kautschuk (HNBR), eingereiht in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DE3335/09-1 | Membranen mit Faserverstärkung, jedoch ohne Metall – Einreihung in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI28450/23-1 | EPDM-Membran für Membrankessel in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI28449/23-1 | Membran aus EPDM-Kautschuk in der Ausführung ohne Faserverstärkung, in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI29561/23-1 | Butylkautschuk-Membran für Druckkessel in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI29566/23-1 | Ersatzmembran aus EPDM für große Membrankessel in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DEBTI28451/23-1 | Naturkautschuk-Membran für Membrankessel in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
| DE12033/13-1 | Abgrenzungsentscheidung: Die Membran wird nicht als Dichtung eingereiht, sondern als andere Ware aus Weichkautschuk in 4016.99.97.90.0. | 4016.99.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
2,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gummi-Membranen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummi-Membran. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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