Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Gummischnur wird im Zolltarif wie folgt eingeordnet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4007 - Fäden und Kordeln, aus vulkanisiertem Kautschuk
Zolltarifnummer: 4007 0000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit der Gummischnur ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummischnur
Der HS-Code für Gummischnur lautet 4007.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4007.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4007.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4007.00.00.90.0.
Einreihung von Gummischnur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Gummischnur erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b, wenn die Ware aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. Gummischnur mit textiler Umflechtung).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummischnur
Alternative Einreihung
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen – für Gummischnur mit Umflechtung/Überzug aus Textilgarnen
Alternative Einreihung
Geflechte in Streifen – für Gummischnur mit gewebter Textilummantelung
Alternative Einreihung
Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gummischnur (4007) ≠ Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen – für Gummischnur mit Umflechtung/Überzug aus Textilgarnen (5604)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummischnur bleibt die Zolltarifnummer 4007.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummischnur (4007) ≠ Geflechte in Streifen – für Gummischnur mit gewebter Textilummantelung (5808)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummischnur bleibt die Zolltarifnummer 4007.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gummischnur (4007) ≠ Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk (4006)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummischnur bleibt die Zolltarifnummer 4007.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Gummischnüren ohne textile Komponente nicht sachgerecht. Bei Zweifeln an der Materialzusammensetzung ist eine Prüfung erforderlich.
Alternative Einreihung
Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen – für Gummischnur mit Umflechtung/Überzug aus Textilgarnen
Alternative Einreihung
Geflechte in Streifen – für Gummischnur mit gewebter Textilummantelung
Alternative Einreihung
Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummischnur ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummischnur (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner für Gummischnur
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummischnur: Zollsatz (3 % Drittland) zzgl. Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.
Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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