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WerkzeugmaschinenKapitel 40Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gummischnur: 4007.00.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gummischnur (4007.00.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gummischnur unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gummischnur Produktbild

Ob eine Gummischnur in Position 4007 fällt oder in eine andere Position (z. B. 5604 oder 5808), hängt entscheidend von Material, Umflechtung und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gummischnur beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Gummischnur wird im Zolltarif wie folgt eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
  • Position: 4007 - Fäden und Kordeln, aus vulkanisiertem Kautschuk
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4007 0000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit der Gummischnur ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware sicher einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gummischnur

Der HS-Code für Gummischnur lautet 4007.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4007.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4007.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4007.00.00.90.0.

Einreihung von Gummischnur nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Gummischnur erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b, wenn die Ware aus mehreren Bestandteilen besteht (z. B. Gummischnur mit textiler Umflechtung).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gummischnur

Alternative Einreihung

5604.10.00.00.0 3,0 %

Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen – für Gummischnur mit Umflechtung/Überzug aus Textilgarnen

Alternative Einreihung

5808.10.00.00.0 3,0 %

Geflechte in Streifen – für Gummischnur mit gewebter Textilummantelung

Alternative Einreihung

4006.90.00.00.0 3,0 %

Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gummischnur (4007) ≠ Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen – für Gummischnur mit Umflechtung/Überzug aus Textilgarnen (5604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummischnur bleibt die Zolltarifnummer 4007.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummischnur (4007) ≠ Geflechte in Streifen – für Gummischnur mit gewebter Textilummantelung (5808)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummischnur bleibt die Zolltarifnummer 4007.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gummischnur (4007) ≠ Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk (4006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gummischnur bleibt die Zolltarifnummer 4007.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Gummischnüren ohne textile Komponente nicht sachgerecht. Bei Zweifeln an der Materialzusammensetzung ist eine Prüfung erforderlich.

Alternative Einreihung

5604.10.00.00.0 3,0 %

Fäden und Schnüre aus Kautschuk, mit einem Überzug aus Spinnstoffen – für Gummischnur mit Umflechtung/Überzug aus Textilgarnen

Alternative Einreihung

5808.10.00.00.0 3,0 %

Geflechte in Streifen – für Gummischnur mit gewebter Textilummantelung

Alternative Einreihung

4006.90.00.00.0 3,0 %

Andere Formen aus nicht vulkanisiertem Kautschuk

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gummischnur ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gummischnur (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI30488/18-14007.00.00.90.0
Gummischnur (3 m Länge) aus schwarzem Neoprenkautschuk, Durchmesser ca. 1,7 mm. Befund: Anderer Faden oder Schnur aus vulkanisiertem Kautschuk der Position 4007.
DEBTI29073/20-14007.00.00.90.0
Profibügel-Ersatzgummi-Set – Gummischnur aus Weichkautschuk, als Schnur der Position 4007 eingereiht.
DEBTI10674/21-14007.00.00.90.0
Reparatur-Set mit Schnüren aus vulkanisiertem Kautschuk, der Position 4007 zugeordnet.
DEBTI62975/17-15604.10.00.00.0
Gummiseile/Spannungsgummiseile – Kautschukschnur mit Spinnstoffumflechtung, Position 5604.
DE2204/12-15604.10.00.00.0
Elastikband – Kautschukfaden mit Umflechtung aus Spinnstoffen, Position 5604.
DE14742/17-15808.10.00.00.0
Geflecht 'Gummischnur/band' mit gewebtem Stoff ummantelt, Position 5808.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Gummischnur

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gummischnur: Zollsatz (3 % Drittland) zzgl. Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gummischnüre

Welche Zolltarifnummer hat Gummischnur?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine Gummischnur aus vulkanisiertem Kautschuk ohne textile Umflechtung lautet 4007.00.00.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Fäden und Kordeln aus vulkanisiertem Kautschuk, die nicht anderweitig genannt sind. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. mit Umflechtung) können andere Nummern wie 5604.10.00.00.0 oder 5808.10.00.00.0 in Betracht kommen.

Welchen HS-Code hat Gummischnur?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Gummischnur lautet 4007. Er umfasst Fäden und Kordeln aus vulkanisiertem Kautschuk. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer sind international einheitlich. Die nationale Erweiterung auf acht (KN-Code 4007 00 00) und elf Stellen (4007.00.00.90.0) erfolgt auf EU-Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gummischnur?

Der Drittlandszollsatz für Gummischnur der Position 4007 beträgt 3 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die Präferenzregeln eingehalten werden.

Wie unterscheidet sich Gummischnur zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Verarbeitung. Eine reine Gummischnur aus vulkanisiertem Kautschuk fällt unter Position 4007. Eine Alternative mit textiler Umflechtung wird unter 5604 eingereiht. Bei gewebter Textilummantelung kommt Position 5808 in Betracht. Nicht vulkanisierte Kautschukschnüre gehören zu Position 4006.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gummischnur verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im Rahmen einer Zollprüfung werden falsche Einreihungen aufgedeckt. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gummischnur?

Für Gummischnur der Position 4007 bestehen keine generellen Einfuhrbeschränkungen. Es gibt jedoch Zollaussetzungen für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind (0 % Zoll) sowie eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (0 % Zoll) bei entsprechender Verwendung. Die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % fällt stets an.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gummischnur?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gummischnur ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4007.00.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (4007), dem 8-stelligen KN-Code (4007 00 00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4007 00 00 90) zusammen. Die elfte Stelle ist eine nationale Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gummischnur?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 4007 ist seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, insbesondere bei Änderungen der nationalen Unterpositionen.

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