Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6217 - Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position|6212
- Unterposition: 6217 10 - Bekleidungszubehör
Zolltarifnummer: 6217 1000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit des Haargummis abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um die korrekte Nummer für Ihr Produkt zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Haargummi
Der HS-Code für Haargummi lautet 6217.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6217.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6217.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6217.10.00.90.0.
Einreihung von Haargummi nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Haargummis erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Das Produkt ist als konfektioniertes Bekleidungszubehör der Position 6217 zuzuweisen, da es aus Spinnstoffen besteht und die Funktion eines Haarbandes erfüllt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Haargummi
Alternative Einreihung
Bekleidungszubehör – handgearbeitet
Alternative Einreihung
Anderes Bekleidungszubehör aus Gewirken/Gestricken
Alternative Einreihung
Haarspangen aus Kunststoff oder Hartkautschuk
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Haargummi (6217) ≠ Bekleidungszubehör – handgearbeitet (6217)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Haargummi bleibt die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Haargummi (6217) ≠ Anderes Bekleidungszubehör aus Gewirken/Gestricken (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Haargummi bleibt die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Haargummi (6217) ≠ Haarspangen aus Kunststoff oder Hartkautschuk (9615)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Haargummi bleibt die Zolltarifnummer 6217.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur für Vorprodukte oder abweichende Warenbeschaffenheiten in Betracht:
Alternative Einreihung
Anderes Bekleidungszubehör aus Gewirken/Gestricken
Alternative Einreihung
Haarspangen aus Kunststoff oder Hartkautschuk
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Haargummi ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Haargummi (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollrechner
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben für Haargummi aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie einfach Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und die Gesamtbelastung zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
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