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Kosmetik & PflegeKapitel 67Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Haarverlängerung: 6704.19.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Haarverlängerung (6704.19.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Haarverlängerung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Haarverlängerung Produktbild

Bei der Einreihung einer Haarverlängerung kommt es auf das Material und die Bauform an. Handelsübliche Kunsthaar-Extensions fallen unter 6704.19.00.00.0. Für Produkte aus Menschenhaar gilt eine eigene Nummer. Eine fachliche Abgrenzung sowie alternative Codes finden Sie im Abschnitt Alle Möglichkeiten im Überblick →

Haarverlängerung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Haarverlängerungen ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisieren Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingereiht.

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 67 - ZUGERICHTETE FEDERN UND DAUNEN UND WAREN AUS FEDERN ODER DAUNEN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN
  • Position: 6704 - Perücken, Bärte, Augenbrauen, Augenwimpern, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; Waren aus Menschenhaaren, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 6704 11 - aus synthetischen Spinnstoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6704 1900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Haarverlängerung hängt entscheidend vom Material ab. Die hier angegebene Nummer gilt für Kunsthaar. Bei Echthaar-Extensions ist die Position 6704.20.00.00.0 zu prüfen. Verwenden Sie das Klassifizierungstool für eine schnelle Einzelfallprüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Haarverlängerung

Der HS-Code für Haarverlängerung lautet 6704.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6704.19.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6704.19.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6704.19.00.00.0.

Einreihung von Haarverlängerung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Haarverlängerungen sind gebrauchsfertige Haarteile zur partiellen Verlängerung oder Verdichtung des Eigenhaars. Sie werden mechanisch (Clips, Kämme) oder durch Kleben/Einschmelzen befestigt. Die Einreihung in Position 6704 erfolgt unabhängig von der Befestigungsart.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Haarverlängerung

Alternative Einreihung

6704.11.00.00.0 2,2 %

aus synthetischen Spinnstoffen - vollständige Perücken

Alternative Einreihung

6704.20.00.00.0 2,2 %

aus Menschenhaaren

Alternative Einreihung

6704.90.00.00.0 2,2 %

aus anderen Stoffen

Alternative Einreihung

9615.11.00.00.0 2,2 %

Frisierkämme, Haarspangen aus Kunststoff

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Haarverlängerung (6704) ≠ aus synthetischen Spinnstoffen - vollständige Perücken (6704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Haarverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Haarverlängerung (6704) ≠ aus Menschenhaaren (6704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Haarverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Haarverlängerung (6704) ≠ aus anderen Stoffen (6704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Haarverlängerung bleibt die Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Zolltarifnummern aus anderen Kapiteln kommen in Betracht, wenn die Ware kein Haarteil, sondern ein reines Accessoire ist.

Alternative Einreihung

6704.11.00.00.0 2,2 %

aus synthetischen Spinnstoffen - vollständige Perücken

Alternative Einreihung

6704.20.00.00.0 2,2 %

aus Menschenhaaren

Alternative Einreihung

6704.90.00.00.0 2,2 %

aus anderen Stoffen

Alternative Einreihung

9615.11.00.00.0 2,2 %

Frisierkämme, Haarspangen aus Kunststoff

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Haarverlängerung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Haarverlängerung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13595/14-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil (Haarverlängerung), sog. Fakehair, aus gefärbten synthetischen Spinnstoffen, mit Netz und Kämmen, gebrauchsfertig
DE2175/13-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil, sog. Haarverlängerung Synthetik, 3-teiliges Set, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Clip
DE9696/11-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil, sog. Haarverlängerung, Extension, 4er Set, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Clip
DE14867/12-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil (Extension), sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Clip
DE14868/12-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil, sog. Haarsträhne, Extension, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Clip
DE14866/12-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil (Extension), sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Clip
DE14865/12-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil (Extension), sog. Haarsträhne, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Clip
DEF/428/08-16704.19.00.00.0
Kunsthaarteil, Bratz Hair Style Hair Extensions, aus synthetischen Spinnstoffen, mit Kunststoffclip
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,2 %

Drittlandszoll

USA2,2 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,2 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollkostenrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Haarverlängerung (Kunsthaar) aus Nicht-EU-Ländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Versandart an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Haarverlängerungen

Welche Zolltarifnummer hat eine Haarverlängerung?

Eine Haarverlängerung aus synthetischen Spinnstoffen (Kunsthaar) wird unter der Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 eingereiht. Das bestätigen mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollverwaltung, zum Beispiel DE13595/14-1 und DE2175/13-1. Bei Extensions aus Menschenhaar ist abweichend die Nummer 6704.20.00.00.0 zu prüfen.

Welchen HS-Code hat eine Haarverlängerung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Haarverlängerungen aus Kunsthaar lautet 670419. Er umfasst die Position 6704 (Perücken und dergleichen) und die Unterposition für andere Erzeugnisse aus synthetischen Spinnstoffen. Der Code ist international gültig und wird von der WTO verwaltet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Haarverlängerung?

Der Drittlandszollsatz für Haarverlängerungen der Zolltarifnummer 6704.19.00.00.0 beträgt 2,2 Prozent des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen, zum Beispiel aus China oder den USA. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent.

Wie unterscheidet sich eine Haarverlängerung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Haarverlängerung erfolgt entlang des Materials und der Vollständigkeit. Kunsthaar-Extensions fallen unter 6704.19, Echthaar-Produkte unter 6704.20. Eine Alternative wäre eine vollständige Perücke unter 6704.11. Entscheidend ist, dass die Verlängerung das Eigenhaar nur ergänzt, nicht vollständig ersetzt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Haarverlängerung verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzugszinsen sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im Extremfall kann die Ware beschlagnahmt werden. Besonders kritisch ist die Verwechslung von Kunsthaar und Echthaar, da unterschiedliche Zollsätze und Einfuhrdokumente gelten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Haarverlängerungen?

Für Haarverlängerungen aus synthetischen Spinnstoffen bestehen derzeit keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen oder mengenmäßigen Handelsbeschränkungen innerhalb der EU. Es gelten die allgemeinen Zollvorschriften. Bei Extensions aus Menschenhaar können hygienerechtliche Auflagen oder Herkunftsnachweise erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Haarverlängerung?

Die vollständige, 11-stellige Zolltarifnummer für Haarverlängerungen lautet 6704.19.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 670419, der 8-stelligen KN-Nummer 67041900 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6704190000. Die 11. Stelle ist die nationale Codenummer Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Haarverlängerungen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Für Haarverlängerungen der Position 6704 gab es in den letzten Jahren jedoch keine wesentlichen Änderungen. Dennoch sollten Importeure die aktuellen Fassungen der EU-Verordnungen prüfen.

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