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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hausschuh: 6405.20.91.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hausschuh (6405.20.91.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hausschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hausschuh Produktbild

Für Hausschuhe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hausschuh beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Hausschuhe gliedert sich in folgende Hierarchiestufen:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6405 - Andere Schuhe
  • Unterposition: 6405 20 - mit Oberteil aus Spinnstoffen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6405 2091 - mit Laufsohlen aus anderen Stoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6405 2091 00 0 - Pantoffeln und andere Hausschuhe

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Hausschuhen hängt maßgeblich vom Material der Laufsohle und des Oberteils ab. Bitte überprüfen Sie Ihre Ware genau. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hausschuh

Der HS-Code für Hausschuh lautet 6405.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6405.20.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6405.20.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6405.20.91.00.0.

Einreihung von Hausschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Hausschuhen in den Harmonisierten System erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung (AV). Maßgeblich ist die Beschaffenheit des Oberteils und der Laufsohle nach Position 6405 (andere Schuhe). Sofern das Oberteil aus Spinnstoffen besteht und die Laufsohle weder aus Kautschuk, Kunststoff noch Leder gefertigt ist (z. B. Filz, Textil, Kork), ist die Unterposition 6405.20.91.00.0 einschlägig.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hausschuh

Alternative Einreihung

6404.20.10.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 6404)

Alternative Einreihung

6404.19.10.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff (Position 6404)

Alternative Einreihung

6402.99.50.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Kunststoff (Position 6402)

Alternative Einreihung

6403.99.50.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Leder (Position 6403)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hausschuh (6405) ≠ Hausschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 6404) (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hausschuh bleibt die Zolltarifnummer 6405.20.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hausschuh (6405) ≠ Hausschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff (Position 6404) (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hausschuh bleibt die Zolltarifnummer 6405.20.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hausschuh (6405) ≠ Hausschuhe mit Oberteil aus Kunststoff (Position 6402) (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hausschuh bleibt die Zolltarifnummer 6405.20.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Hausschuhe mit abweichender Materialzusammensetzung kommen auch andere Kapitel oder Positionen in Betracht:

Alternative Einreihung

6404.20.10.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 6404)

Alternative Einreihung

6404.19.10.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff (Position 6404)

Alternative Einreihung

6402.99.50.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Kunststoff (Position 6402)

Alternative Einreihung

6403.99.50.00.0 4,0 %

Hausschuhe mit Oberteil aus Leder (Position 6403)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hausschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hausschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10209/16-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen
DE11094/16-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen
DE10217/16-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen
DE11096/16-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen
DE7639/13-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff, Oberteil aus Spinnstoffen
DE23389/16-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Home Boots) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoffnoppen, Oberteil aus Spinnstoffen
DE2276/13-16405.20.91.00.0
Pantoffeln mit Laufsohlen aus Spinnstoff, Oberteil aus Spinnstoff
DE12017/09-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffeln) mit Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoffstreifen
DEF/2667/04-16405.20.91.00.0
Hausschuhe (lt. Antrag: Pantoffel) mit Laufsohlen aus Spinnstoff, Oberteil aus Spinnstoff
DEF/4549/05-16405.20.91.00.0
Pantoffeln lt. Antrag: Hausschuh mit Laufsohlen aus Spinnstoffen und Kunststoffnoppen
DEBTI18252/24-16405.20.91.00.0
Pantoffeln, sog. Damen Hausschuhe, Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff
DEBTI17072/23-16405.20.91.00.0
Pantoffeln, sog. Hausschuhe, Laufsohlen aus Spinnstoff und Kunststoff
DEBTI11490/24-16405.20.91.00.0
Hausschuhe, sog. Pantoffeln, Laufsohlen aus Spinnstoff mit Kunststoffnoppen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

4,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,0 %

Drittlandszoll

USA4,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Hausschuh

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Hausschuh mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hausschuhe

Welche Zolltarifnummer hat Hausschuh?

Die Zolltarifnummer für Hausschuhe (Pantoffeln, Schlappen) lautet 6405.20.91.00.0. Diese Nummer gilt für Hausschuhe mit einem Oberteil aus Spinnstoffen und einer Laufsohle, die nicht aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder besteht, sondern beispielsweise aus Filz, Textil oder Kork.

Welchen HS-Code hat Hausschuh?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Hausschuhe ist 640520. Dieser sechsstellige Code ist die internationale Basis und wird durch die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC weiter untergliedert, sodass die vollständige Zolltarifnummer 6405.20.91.00.0 entsteht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hausschuh?

Der Drittlandszollsatz für Hausschuhe unter der Zolltarifnummer 6405.20.91.00.0 beträgt 4,0 % des Zollwertes. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, zum Beispiel aus China oder den USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Hausschuh zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Hausschuhen erfolgt primär nach dem Material der Laufsohle. Hausschuhe mit einer Sohle aus Filz oder Textil fallen unter 6405, während solche mit einer Sohle aus Kautschuk oder Kunststoff in die Position 6404 einzuordnen sind. Eine weitere Alternative ist die Einreihung unter 6402 bei einem Oberteil aus Kunststoff oder 6403 bei einem Oberteil aus Leder.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hausschuh verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Fehlern bei der Zollanmeldung führen, die möglicherweise eine Nachzahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen oder sogar Bußgelder zur Folge haben. Bei Unklarheiten empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Nutzung des Klassifizierungsassistenten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hausschuh?

Für Hausschuhe unter der Zolltarifnummer 6405.20.91.00.0 bestehen Einfuhrkontrollen nach CITES für Artikel aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten sowie eine Kontrolle von Robbenerzeugnissen. Sofern das Produkt keine geschützten Materialien enthält, sind diese Maßnahmen jedoch nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hausschuh?

Die Zolltarifnummer für Hausschuhe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6405.20.91.00.0. Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code, die siebte und achte Stelle die Kombinierte Nomenklatur, und die letzten drei Ziffern sind der TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hausschuh?

Zolltarifnummern werden in der Regel jährlich an die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC angepasst. Für Hausschuhe ist die Nummer 6405.20.91.00.0 seit Jahren stabil, aber es empfiehlt sich, vor einer Einfuhr die aktuelle TARIC-Datenbank zu prüfen.

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