Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Zolltarifnummer: 2106 9092 40 0 - Proteinhydrolysate, Hefeautolysate
Hinweis zur Einreihung
Hefeextrakt wird zolltariflich als Hefeautolysat eingereiht. Abweichende Deklarationen, insbesondere die fälschliche Einreihung als Hefe der Position 2102, können zu Nacherhebung von Einfuhrabgaben und Verspätungszuschlägen führen. Zur Absicherung der Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungs-Assistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hefeextrakt
Der HS-Code für Hefeextrakt lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.40. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.40.0.
Einreihung von Hefeextrakt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Hefeextrakt folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Hefeextrakt ist ein Hefeautolysat, das als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 zugeordnet wird, da Hefe der Position 2102 intakte Zellen voraussetzt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hefeextrakt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend - andere | 2102.20.90.00 | 12,8 % |
| Alternative Einreihungandere (Erythrit in Gemischen...) | 2106.90.92.65 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hefeextrakt (2106) ≠ Hefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend - andere (2102) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hefeextrakt bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hefeextrakt (2106) ≠ andere (Erythrit in Gemischen...) (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hefeextrakt bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.40.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Folgende Code liegt außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition 21069092, ist aber als Ware anderer Beschaffenheit denkbar:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHefen, nicht lebend; andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend - andere | 2102.20.90.00 | 12,8 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hefeextrakt ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hefeextrakt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE272/15-1 | Hefe-Extrakt, gelbes bis beige-braunes Pulver für die Verwendung in der Lebensmittelindustrie; Hefeautolysat; kein Erzeugnis der Position 2102 | 2106.90.92.40.0 |
| DEM/6950/07-1 | Hefeextrakt; hellbeiges Pulver; Hefeautolysat; Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen | 2106.90.92.40.0 |
| DE23853/16-1 | Hefeextrakt, als Pulver; ockerfarben; Hefeautolysat | 2106.90.92.40.0 |
| DE23852/16-1 | Hefeextrakt, als Pulver; gelb-beige; Hefeautolysat | 2106.90.92.40.0 |
| DE23851/16-1 | Hefeextrakt, als Pulver; gelb-beige; Hefeautolysat | 2106.90.92.40.0 |
| DE23850/16-1 | Hefeextrakt, als Pulver; ockerfarben; Hefeautolysat | 2106.90.92.40.0 |
| DE25251/14-1 | Hefe-Extrakt, Pulver; Hefeautolysat | 2106.90.92.40.0 |
| DE25250/14-1 | Hefe-Extrakt, Pulver; Hefeautolysat | 2106.90.92.40.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Hefeextrakt
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Hefeextrakt basierend auf dem Drittlandszollsatz von 12,8 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 7 %.
Export aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren Zolltarifnummern.
