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Kosmetik und KörperpflegeKapitel 14Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Henna-Pulver: 1404.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Henna-Pulver (1404.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Henna-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Henna-Pulver Produktbild

Henna-Pulver fällt als reines Pflanzenpulver in die Position 1404 für anderweit nicht genannte pflanzliche Erzeugnisse. Die vZTA DEBTI36654/22-1 bestätigt diese Einreihung. Abhängig von Verarbeitungsgrad und Zusammensetzung können jedoch andere Zolltarifnummern infrage kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Henna-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1404.90.00.90.0 lässt sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur gliedern:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 14 - FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  • Position: 1404 - Pflanzliche Erzeugnisse, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1404 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1404 9000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Beschaffenheit und Zusammensetzung Ihres Henna-Pulvers ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine schnelle Ersteinschätzung zu erhalten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Henna-Pulver

Der HS-Code für Henna-Pulver lautet 1404.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1404.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1404.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1404.90.00.90.0.

Einreihung von Henna-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Henna-Pulver in Kapitel 14 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1), wonach die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitelanmerkungen zu erfolgen hat. Position 1404 erfasst pflanzliche Erzeugnisse, die nicht anderweit genannt sind. Da Henna-Pulver als getrocknetes und gemahlenes Pflanzenmaterial weder unter Position 3203 (Farbstoffauszüge) noch unter 3305 (Haarbehandlungsmittel) fällt, bleibt Position 1404 maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Henna-Pulver

Alternative Einreihung

3203.00.10.00.0 0 %

pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Alternative Einreihung

3305.90.00.00.0 0 %

zubereitete Haarbehandlungsmittel

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Henna-Pulver (1404) ≠ pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel (3203)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Henna-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1404.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Henna-Pulver (1404) ≠ zubereitete Haarbehandlungsmittel (3305)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Henna-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1404.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine mögliche Alternative außerhalb der genannten Positionen ist eine Einreihung in Kapitel 32. Dies kommt jedoch nur in Betracht, wenn das Henna-Pulver als Farbmittelzubereitung formuliert ist.

Alternative Einreihung

3203.00.10.00.0 0 %

pflanzliche Farbmittel und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel

Alternative Einreihung

3305.90.00.00.0 0 %

zubereitete Haarbehandlungsmittel

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Henna-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Henna-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI36654/22-11404.90.00.90.0
Pflanzliches, grünes Pulver aus fein gemahlenen, getrockneten Blättern von Henna (Lawsonia inermis, Lythraceae), ohne weitere Zusatzstoffe; wird im kosmetischen Bereich zum Färben verwendet
DE14667/15-11404.90.00.90.0
Getrocknete, zerkleinerte Blütenteile der Färberdistel (Carthamus tinctorius) zum Färben
DEBTI9996/21-11404.90.00.90.0
Farbpulver, gewonnen aus Pflanzen, zum Färben kosmetischer Produkte; Zubereitung auf der Grundlage eines pflanzlichen Farbmittels
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 % (WTO-Gebundener Zollsatz, zollfrei)

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Importkosten berechnen

Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Henna-Pulver zu kalkulieren.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Henna-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Henna-Pulver?

Die zolltarifliche Einreihung von Henna-Pulver erfolgt unter der Zolltarifnummer 1404.90.00.90.0. Dies ist durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI36654/22-1 belegt. Die Nummer besteht aus 11 Stellen und ist in Kapitel 14 des Harmonisierten Systems verortet.

Welchen HS-Code hat Henna-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Henna-Pulver ist 140490. Er umfasst die ersten 6 Stellen der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung pflanzlicher Erzeugnisse verwendet, die anderweit nicht genannt sind.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Henna-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Henna-Pulver beträgt 0,0 %. Diese zollfreie Einfuhr ergibt sich aus dem WTO-Gebundenen Zollsatz für Kapitel 14. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Henna-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Henna-Pulver erfolgt vor allem zu konzentrierten Farbstoffauszügen (Position 3203) und zubereiteten Haarbehandlungsmitteln (Position 3305). Eine Alternative wie die Position 1211 für pharmazeutische Pflanzen ist nicht einschlägig, da Henna primär kosmetisch verwendet wird. Die Abgrenzung zu Position 3305 ist besonders relevant, da Henna-Pulver kein zubereitetes Mittel im Sinne der Nomenklatur ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Henna-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Steuern sowie zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen wegen Zollhinterziehung. Eine korrekte Einreihung ist daher entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Henna-Pulver?

Für Henna-Pulver unter der Zolltarifnummer 1404.90.00.90.0 gelten besondere Einfuhrmaßnahmen wie die Einfuhrkontrolle REACH (Code 761) und die Einfuhrkontrolle CITES (Code 710). Auch die Einfuhr von Abfällen (Code 755) ist kontrollpflichtig. Diese Maßnahmen sind produktspezifisch zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Henna-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Henna-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Diese setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (140490), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (14049000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1404900090) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Henna-Pulver?

Zolltarifnummern können sich aufgrund von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Henna-Pulver ist Kapitel 14 jedoch weitgehend stabil. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Einreihung weiterhin korrekt ist.

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