Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung erfolgt im Abschnitt XI (Spinnstoffe), Kapitel 62 (Bekleidung und Bekleidungszubehör, nicht gewirkt/gestrickt), Position 6214 (Schals, Umschlagtücher, Kopftücher, Schleier) und Unterposition 6214.30 (aus synthetischen Chemiefasern).
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 62 - KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- Position: 6214 - Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren
- Unterposition: 6214 30 - aus synthetischen Chemiefasern
Zolltarifnummer: 6214 3000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann abweichen, wenn der Hijab aus einem anderen Material besteht (z. B. Baumwolle, Viskose) oder als vorgeformte Kopfbedeckung ausgeführt ist. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hijab
Der HS-Code für Hijab lautet 6214.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6214.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6214.30.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6214.30.00.90.0.
Einreihung von Hijab nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Besteht ein Hijab aus mehreren Spinnstoffen (z. B. Mischgewebe), erfolgt die Einreihung nach dem Material, das der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht. Bei synthetischen Chemiefasern ist dies die Unterposition 6214.30, bei Naturfasern eine andere Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hijab
Alternative Einreihung
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) – relevant für gestrickte/gewirkte Hijabs
Alternative Einreihung
Schals, Kopftücher, Schleier aus Baumwolle, andere (nicht handgearbeitet) – für Baumwoll-Hijabs
Alternative Einreihung
Schals, Kopftücher, Schleier aus anderen Spinnstoffen (Viskose, Modal etc.), andere – für Viskose-Hijabs
Alternative Einreihung
Kopfbedeckungen, gewirkt/gestrickt oder aus Spinnstofferzeugnissen, andere – nur wenn der Hijab der Kopfform angepasst/kapuzenartig geformt ist
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Hijab (6214) ≠ Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) – relevant für gestrickte/gewirkte Hijabs (6117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hijab bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hijab (6214) ≠ Schals, Kopftücher, Schleier aus Baumwolle, andere (nicht handgearbeitet) – für Baumwoll-Hijabs (6214)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hijab bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hijab (6214) ≠ Schals, Kopftücher, Schleier aus anderen Spinnstoffen (Viskose, Modal etc.), andere – für Viskose-Hijabs (6214)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hijab bleibt die Zolltarifnummer 6214.30.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 62 kommt nur in seltenen Sonderfällen in Betracht:
Alternative Einreihung
Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken (Kapitel 61) – relevant für gestrickte/gewirkte Hijabs
Alternative Einreihung
Schals, Kopftücher, Schleier aus Baumwolle, andere (nicht handgearbeitet) – für Baumwoll-Hijabs
Alternative Einreihung
Schals, Kopftücher, Schleier aus anderen Spinnstoffen (Viskose, Modal etc.), andere – für Viskose-Hijabs
Alternative Einreihung
Kopfbedeckungen, gewirkt/gestrickt oder aus Spinnstofferzeugnissen, andere – nur wenn der Hijab der Kopfform angepasst/kapuzenartig geformt ist
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hijab ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hijab (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Zollrechner für Hijab
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Hijab anhand der Zolltarifnummer, des Warenwerts und des Ursprungslands.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgende Produkte werden häufig zusammen mit Hijab eingeführt oder haben vergleichbare Zolltarifnummern.
