Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4401 - Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
- Unterposition: 4401 21 - Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln
- Unterposition: 4401 21 - Nadelholz
Zolltarifnummer: 4401 2100 00 1 - Holzhackschnitzel, ausgenommen solche die auf Grund ihrer Aufmachung und Beschaffenheit nicht als Brennholz bestimmt sind
Hinweis zur Einreihung
Mit dem können Sie die exakte Zolltarifnummer für Ihre Holz-Hackschnitzel in Sekunden ermitteln.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Holz-hackschnitzel
Der HS-Code für Holz-hackschnitzel lautet 4401.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4401.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4401.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.21.00.00.1.
Einreihung von Holz-hackschnitzel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Warengruppe der Holz-Hackschnitzel gelten besondere Ausfuhrbeschränkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Holz-hackschnitzel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHolzhackschnitzel aus anderem Holz (Laubholz) – Anwendbar bei Hackschnitzeln aus Buchen-, Eichen- oder Mischholz | 4401.22.90.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungNadelholz-Plättchen/Schnitzel, die nicht als Brennholz bestimmt sind (z.B. für Spanplattenherstellung) | 4401.21.00.00.9 | 0 % |
| Alternative EinreihungHolzpellets – zu zylindrischen Pellets gepresste Sägespäne | 4401.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBrennholz (Rundlinge, Scheite) aus Nadelholz | 4401.11.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Holz-hackschnitzel (4401) ≠ Holzhackschnitzel aus anderem Holz (Laubholz) – Anwendbar bei Hackschnitzeln aus Buchen-, Eichen- oder Mischholz (4401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holz-hackschnitzel bleibt die Zolltarifnummer 4401.21.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Holz-hackschnitzel (4401) ≠ Nadelholz-Plättchen/Schnitzel, die nicht als Brennholz bestimmt sind (z.B. für Spanplattenherstellung) (4401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holz-hackschnitzel bleibt die Zolltarifnummer 4401.21.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Holz-hackschnitzel (4401) ≠ Holzpellets – zu zylindrischen Pellets gepresste Sägespäne (4401) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Holz-hackschnitzel bleibt die Zolltarifnummer 4401.21.00.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel des Zolltarifs kann relevant sein, wenn die Hackschnitzel chemisch behandelt oder veredelt wurden.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHolzhackschnitzel aus anderem Holz (Laubholz) – Anwendbar bei Hackschnitzeln aus Buchen-, Eichen- oder Mischholz | 4401.22.90.00.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungHolzpellets – zu zylindrischen Pellets gepresste Sägespäne | 4401.31.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBrennholz (Rundlinge, Scheite) aus Nadelholz | 4401.11.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Holz-hackschnitzel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Holz-hackschnitzel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI25256/18-1 | Schwedenfeuer Mikroblock (Abbildung s. Anlage), - rundes Stammstück mit einer Höhe von ca. 9 cm und einem Durchmesser von ca. 8,5 - 10,5 cm, mit Einschnitten auf der Ober- und Unterseite, ohne Rinde, aus Nadelholz (lt. Antragsteller), - in einer gemeinsamen Verkaufsaufmachung mit einem Anzünder (in den Einschnitt... Mehr anzeigenSchwedenfeuer Mikroblock (Abbildung s. Anlage), - rundes Stammstück mit einer Höhe von ca. 9 cm und einem Durchmesser von ca. 8,5 - 10,5 cm, mit Einschnitten auf der Ober- und Unterseite, ohne Rinde, aus Nadelholz (lt. Antragsteller), - in einer gemeinsamen Verkaufsaufmachung mit einem Anzünder (in den Einschnitt auf einer Seite des Stammstücks eingelegt und mit angehefteter Produktbeschreibung aus bedruckter Pappe fixiert), - zur Verwendung als aufrecht stehendes Brennholz, wobei die Einschnitte dem langsamen und gleichmäßigen Abbrennen von innen heraus dienen. Das Brennholz bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. "Brennholz, in Form von Rundlingen, in Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf mit nicht charakterbestimmendem Anzünder" Weniger anzeigen | 4401.11.00.00.0 |
| DE27509/16-1 | Holzpellets, - Sägespäne aus Nadelholz zu ca. 6 - 8 mm dicken und 5 -25 mm langen, zylindrischen Pellets gepresst, - in Beuteln / Säcken zu 14 kg verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Sägespäne, zu Pellets zusammengepresst" | 4401.31.00.00.0 |
| DEBTI45303/21-1 | Briketts aus Leinstroh (Abbildung siehe Anlage) - Flachsschäben (Nebenerzeugnisse der Textilindustrie, an- gefallen bei der Aufbereitung von Flachsfasern, holziger Stoff) zu einem quaderförmigen Klotz mit abgerundeten Ecken zusammengepresst, - mit den Abmessungen ca. 15 x 9 x 6 cm, - zur thermischen Verwendung... Mehr anzeigenBriketts aus Leinstroh (Abbildung siehe Anlage) - Flachsschäben (Nebenerzeugnisse der Textilindustrie, an- gefallen bei der Aufbereitung von Flachsfasern, holziger Stoff) zu einem quaderförmigen Klotz mit abgerundeten Ecken zusammengepresst, - mit den Abmessungen ca. 15 x 9 x 6 cm, - zur thermischen Verwendung bestimmt. "Holzabfälle und Holzausschuss zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst, weder Holzpellets noch Holzbriketts, sog. Briketts aus Leinstroh" Weniger anzeigen | 4401.39.00.00.0 |
| DEK/1270/06-1 | Bei dem beigefarbenen, pulverförmigen Erzeugnis handelt es sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen sehr kurz gemahlenen, mechanischen Halbstoff aus Holz (Nadelholz). Der Halbstoff soll als Eindickungsmittel, Stabilisator, Trägerstoff bzw. Strukturgeber in... Mehr anzeigenBei dem beigefarbenen, pulverförmigen Erzeugnis handelt es sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen sehr kurz gemahlenen, mechanischen Halbstoff aus Holz (Nadelholz). Der Halbstoff soll als Eindickungsmittel, Stabilisator, Trägerstoff bzw. Strukturgeber in verschiedenen Anwendungsgebieten (z.B. Herstellung von Farben und Lacken) eingesetzt werden. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere mechanische Halbstoffe aus Holz (Holzschliff)" zur Unterposition 4701 0090 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen | 4701.00.90.00.0 |
| DE12/10-1 | Bei dem beigefarbenen, pulverförmigen Erzeugnis handelt es sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen sehr kurz gemahlenen, mechanischen Halbstoff aus Holz. Der Halbstoff soll unter anderem als Verdickungsmittel, zur Armierung, als Absorptions- und Streckmittel... Mehr anzeigenBei dem beigefarbenen, pulverförmigen Erzeugnis handelt es sich nach dem Ergebnis der Untersuchung und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um einen sehr kurz gemahlenen, mechanischen Halbstoff aus Holz. Der Halbstoff soll unter anderem als Verdickungsmittel, zur Armierung, als Absorptions- und Streckmittel oder als Träger- und Füllstoff in den verschiedensten Anwendungsgebieten verwendet werden. Derartige Waren gehören als "andere mechanische Halbstoffe aus Holz (Holzschliff)" zur Unterposition 4701 0090 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen | 4701.00.90.00.0 |
| DE21598/09-1 | Bagasse Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bagasse (Zuckerrohrstroh), ohne Bindemittel oder sonstige Stoffe, für den Einsatz in Feuerungsanlagen, in Form von Pellets (4 x 4 cm). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: braune, ca. 4 x 4 cm große runde Pellets aus langfaserigen Pflanzenteilen, einer... Mehr anzeigenBagasse Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bagasse (Zuckerrohrstroh), ohne Bindemittel oder sonstige Stoffe, für den Einsatz in Feuerungsanlagen, in Form von Pellets (4 x 4 cm). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: braune, ca. 4 x 4 cm große runde Pellets aus langfaserigen Pflanzenteilen, einer pelletierten Bagasse (Zuckerrohrstroh) entsprechend. Die Pellets können von Hand zerkleinert werden. Bagasse Weniger anzeigen | 2303.20.90.00.0 |
| DEBTI25319/24-1 | Holzeinstreu (Abbildung siehe Anlage) - Sägespäne zu ca. 5 mm dicken, max. 18 mm langen zylindrischen Pellets gepresst, - in Säcken zu 4,4 kg verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Sägespäne, zu Pellets zusammengepresst" | 4401.31.00.00.0 |
| DE27319/16-1 | Holzeinstreu - Sägespäne zu ca. 5 mm dicken, max. 18 mm langen zylindrischen Pellets gepresst, - in Beuteln / Säcken zu 8 l bzw. 20 l verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. (Abbildungen siehe Anlage) "Sägespäne, zu Pellets zusammengepresst" | 4401.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Holz-Hackschnitzel
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Holz-Hackschnitzel basierend auf Zollwert, Ursprungsland und den geltenden Zollsätzen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Energie & Solar
Erkunden Sie weitere Zolltarifnummern aus dem Energie- und Solarbereich sowie verwandter Warengruppen.
Solarzelle
8541.42.00.00.0 · 0 %
Gasöl
2710.19.44.90.0 · 0 % (zollfrei)
Erdgas
2711.21.00.00.1 · 0 %
Hüttenkoks
2704.00.10.00.0 · 0 %
Hvo
3826.00.90.90.0 · 6,5 %
Lifepo4-Batterie
8507.60.00.90.0 · 2,7 %
Elektroauto-Ladestation
8537.10.91.99.0 · 2,1 %
Benzin-Generator
8502.20.20.90.0 · 2,7 %
Laderegler
8504.40.60.90.0 · 0 %
