Zolltarifnummern für Energie & Solar
Energieprodukte verteilen sich auf die Kapitel 44 (Holzpellets), 85 (Wechselrichter und Solarmodule) und 84 (Generatoren). Solarmodule und Wechselrichter sind zollfrei. Holzpellets als Biomasse-Brennstoff ebenfalls.
Einreihung von Energie & Solar im Zolltarif
Die Einreihung von Produkten aus dem Bereich Zolltarifnummer für Energie & Solar verteilt sich auf mehrere Kapitel des Zolltarifs. Welche Position gilt, hängt von Bauart, Material und Funktion ab.
Solarmodule und Wechselrichter: Kapitel 85
Solarmodule (8541, 0 %) und Wechselrichter (8504, 0 %) sind nach dem ITA-Abkommen zollfrei. Die Einreihung von Solarmodulen hat sich 2022 geändert: Sie fallen jetzt unter 8541 (Halbleiterbauelemente), nicht mehr unter 8501 (Generatoren). Wechselrichter werden als Stromrichter unter 8504 eingereiht.
Biomasse: Kapitel 44
Holzpellets (4401.31, 0 %) sind als Brennstoff zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt nur 7 % (ermäßigt). Holzpellets unterliegen Importkontrollen für Abfallstoffe und CITES-Bestimmungen für geschützte Holzarten.
FAQ zu Zolltarifnummern für Energie & Solar
Sind Solarmodule zollfrei?
Ja, Solarmodule fallen unter Position 8541 mit 0 % Drittlandszollsatz. Das gilt für monokristalline, polykristalline und Dünnschichtmodule. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.
Unter welche Position fallen Wechselrichter?
Wechselrichter für Solaranlagen werden als Stromrichter unter Position 8504 (Kapitel 85) eingereiht und sind mit 0 % zollfrei. Die Leistung und der Typ (String, Mikro, Hybrid) beeinflussen die Unterposition.
Welchen Zollsatz haben Holzpellets?
Holzpellets (Position 4401.31) haben 0 % Drittlandszollsatz. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 % (ermäßigt für Biomasse-Brennstoffe). Für den Import gelten Kontrollen hinsichtlich Abfallrecht und Holzartenverordnung.
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