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Sport & FreizeitKapitel 95Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hüpfburg: 9506.99.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hüpfburg (9506.99.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hüpfburg unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hüpfburg Produktbild

Eine Hüpfburg wird als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf angeboten, bestehend aus der aufblasbaren Spielburg, Reparaturflicken, Klebstoff und Befestigungsmaterial. Charakterbestimmend ist die Funktion als Freiluftspielgerät. Beachten Sie die Abgrenzung zu Ertüchtigungsgeräten: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hüpfburg beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
  • Unterposition: 9506 91 - andere
  • Unterposition: 9506 99 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Hüpfburg hängt entscheidend von ihrer Bauart ab. Ist ein gespanntes Sprungtuch charakterbestimmend, handelt es sich um ein Trampolin der Position 9506.91. Für die schnelle und verbindliche Klassifizierung Ihrer Ware nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hüpfburg

Der HS-Code für Hüpfburg lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.

Einreihung von Hüpfburg nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Bei der Ausfuhr von Hüpfburgen sind Beschränkungen und Genehmigungspflichten zu beachten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hüpfburg

Alternative Einreihung

9506.91.90.00.0 2,7 %

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik – andere

Alternative Einreihung

9506.62.00.00.0 2,7 %

Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle – aufblasbare Bälle

Alternative Einreihung

9503.00.00.00 2,7 %

Anderes Spielzeug

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hüpfburg (9506) ≠ Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik – andere (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hüpfburg bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hüpfburg (9506) ≠ Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle – aufblasbare Bälle (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hüpfburg bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hüpfburg (9506) ≠ Anderes Spielzeug (9503)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hüpfburg bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Andere mögliche Kapitel oder Positionen, die nicht unter Kapitel 95 fallen:

Alternative Einreihung

9506.91.90.00.0 2,7 %

Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik – andere

Alternative Einreihung

9506.62.00.00.0 2,7 %

Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle – aufblasbare Bälle

Alternative Einreihung

9503.00.00.00 2,7 %

Anderes Spielzeug

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hüpfburg ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hüpfburg (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9618/09-19506.99.90.00.0
Hüpfburg Bär, 178x178x180 cm, aus PVC, als Warenzusammenstellung mit Reparaturset
DE348/10-19506.99.90.00.0
Hüpfburg Modell Ritterhops, 4,80x7,50x4,50m, aus Kunststoffbahnen mit Rutsche
DE18867/16-19506.99.90.00.0
Aufblasbare Hüpfburg aus Kunststofffolien, 157x147x119 cm
DEBTI32496/21-19506.99.90.00.0
Hüpfburg FABI, aus Nylongewebe, 270x295x210 cm, mit Rutsche
DEBTI32532/21-19506.99.90.00.0
Hüpfburg VIVI, aufblasbare Rutsche mit Planschbecken, 400x300x225 cm
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze nach Herkunftsland

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Hüpfburg: Zollwert + Drittlandszoll (2,7 %) + Einfuhrumsatzsteuer (19 %).

Zolldaten werden geladen…

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hüpfburgen

Welche Zolltarifnummer hat eine Hüpfburg?

Die zolltarifliche Einreihung einer Hüpfburg als aufblasbares Freiluftspielgerät erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0. Diese Nummer gilt für Modelle aus PVC, Kunststofffolie oder Nylongewebe, die als Warenzusammenstellung mit Reparaturset und Befestigungsmaterial in Aufmachung für den Einzelverkauf angeboten werden.

Welchen HS-Code hat eine Hüpfburg?

Der HS-Code (6-stellig) für Hüpfburgen lautet 9506.99. Er fällt in das Kapitel 95 (Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte) und die Position 9506 für Freiluftspiele und Geräte für die allgemeine körperliche Ertüchtigung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Hüpfburg?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr einer Hüpfburg der Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert inklusive Zoll berechnet wird.

Wie unterscheidet sich eine Hüpfburg zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Hüpfburg zu anderen Produkten erfolgt über ihre Funktion als Freiluftspielgerät. Eine Alternative zur Position 9506.99.90.00.0 ist die Position 9506.91 für Ertüchtigungsgeräte, die jedoch nur bei Trampolinen mit gespanntem Sprungtuch anwendbar ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Hüpfburg verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen eine Nachverzollung mit Zollnacherhebung, Verzugszinsen und im Falle von Vorsatz oder Fahrlässigkeit bußgeldrechtliche Konsequenzen. Zudem kann die Warenabfertigung verzögert werden, wenn die Zollstelle die Nummer beanstandet.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hüpfburgen?

Ja, für die Einfuhr von Hüpfburgen besteht nach Maßnahmencode 745 eine Einfuhrkontrolle für Katzen- und Hundefelle, die jedoch für das Produkt selbst in der Regel nicht relevant ist. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Zollformalitäten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Hüpfburg?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Hüpfburg lautet 9506.99.90.00. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (9506.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (9506.99.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9506.99.90.00) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hüpfburgen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Für die Position 9506.99.90.00.0 ist jedoch seit mehreren Jahren keine Änderung eingetreten. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC der EU-Kommission.

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