Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung einer Hüpfburg hängt entscheidend von ihrer Bauart ab. Ist ein gespanntes Sprungtuch charakterbestimmend, handelt es sich um ein Trampolin der Position 9506.91. Für die schnelle und verbindliche Klassifizierung Ihrer Ware nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hüpfburg
Der HS-Code für Hüpfburg lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Hüpfburg nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Ausfuhr von Hüpfburgen sind Beschränkungen und Genehmigungspflichten zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hüpfburg
Alternative Einreihung
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik – andere
Alternative Einreihung
Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle – aufblasbare Bälle
Alternative Einreihung
Anderes Spielzeug
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Hüpfburg (9506) ≠ Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik – andere (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hüpfburg bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hüpfburg (9506) ≠ Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle – aufblasbare Bälle (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hüpfburg bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hüpfburg (9506) ≠ Anderes Spielzeug (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hüpfburg bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Andere mögliche Kapitel oder Positionen, die nicht unter Kapitel 95 fallen:
Alternative Einreihung
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik – andere
Alternative Einreihung
Bälle, ausgenommen Golf- und Tischtennisbälle – aufblasbare Bälle
Alternative Einreihung
Anderes Spielzeug
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hüpfburg ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hüpfburg (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Hüpfburg: Zollwert + Drittlandszoll (2,7 %) + Einfuhrumsatzsteuer (19 %).
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Folgende Produkte haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung oder ein ähnliches Warenprofil:
Pfeife
9208.90.00.00.0 · 3,2 %
Shaker-Flasche
3923.30.10.00.0 · 6.5 %
Fahrradschloss
8301.40.90.00.0 · 2,7 %
Kletterausrüstung
9506.99.90.00.0 · 2,7 %
Gitarren-Effektpedal
8543.70.90.99.0 · 3,7 %
Schachbrett
9504.90.80.00.0 · 0 %
Fitnessgerät
9506.91.10.00.0 · 2,7 %
Acryl-Trophäe
3926.40.00.00.0 · 6,5 %
Zinklegierung-Medaille
7117.19.00.90.0 · 4 %
