Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung von Kletterausrüstung erfolgt in folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9506 - Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten (einschließlich Tischtennis) oder Freiluftspiele, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Schwimm- und Planschbecken
- Unterposition: 9506 91 - andere
- Unterposition: 9506 99 - andere
Zolltarifnummer: 9506 9990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 gilt für Kletterausrüstung als Sammelbegriff. Einzelne Komponenten (z. B. Seile aus Spinnstoffen) können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie zur exakten Prüfung unseren Klassifizierer und vergleichen Sie mit den vZTA-Entscheidungen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kletterausrüstung
Der HS-Code für Kletterausrüstung lautet 9506.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9506.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9506.99.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9506.99.90.00.0.
Einreihung von Kletterausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die zolltarifliche Einreihung von Kletterausrüstung sind folgende Allgemeine Vorschriften des Harmonisierten Systems maßgeblich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kletterausrüstung
Alternative Einreihung
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
Alternative Einreihung
Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kletterausrüstung (9506) ≠ Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kletterausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kletterausrüstung (9506) ≠ Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle (9506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kletterausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9506.99.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel des Zolltarifs kommt insbesondere bei spezifischen Einzelkomponenten in Betracht, die keine Sportgeräte im Sinne des Kapitels 95 darstellen.
Alternative Einreihung
Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine körperliche Ertüchtigung, Gymnastik oder Leicht- und Schwerathletik
Alternative Einreihung
Kricket- und Poloausrüstungen, ausgenommen Bälle
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kletterausrüstung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kletterausrüstung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Kletterausrüstung mit unserer interaktiven Kostenprognose.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Weitere Produkte aus Sport & Freizeit
Diese Produkte teilen die gleiche oder eine benachbarte Zolltarifnummer.
