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Haushalt & KücheKapitel 76Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hundemarke: 7616.99.90.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hundemarke (7616.99.90.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hundemarke unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hundemarke Produktbild

Für Hundemarke sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hundemarke beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung einer typischen Aluminium-Hundemarke erfolgt im Abschnitt XV (Unedle Metalle), Kapitel 76 (Aluminium), Position 7616 (Andere Waren aus Aluminium).

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
  • Position: 7616 - Andere Waren aus Aluminium
  • Unterposition: 7616 91 - andere
  • Unterposition: 7616 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7616 9990 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7616 9990 15 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 7616 9990 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7616 9990 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die korrekte Zolltarifnummer hängt vom Material ab. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hundemarke

Der HS-Code für Hundemarke lautet 7616.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7616.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7616.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7616.99.90.99.0.

Einreihung von Hundemarke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Hundemarken gelten die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Insbesondere AV 1 bestimmt die Position nach Wortlaut des Kapitels, AV 6 die Unterpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hundemarke

Alternative Einreihung

7326.90.98.90.0 6,0 %

andere Waren aus Stahl (für Edelstahl-Hundemarken)

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 6,0 %

andere Drucke (für Hundemarken aus bedrucktem Kunststoff)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hundemarke (7616) ≠ andere Waren aus Stahl (für Edelstahl-Hundemarken) (7326)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundemarke bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hundemarke (7616) ≠ andere Drucke (für Hundemarken aus bedrucktem Kunststoff) (4911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundemarke bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Weitere zolltariflich relevante Positionen:

Alternative Einreihung

7326.90.98.90.0 6,0 %

andere Waren aus Stahl (für Edelstahl-Hundemarken)

Alternative Einreihung

4911.99.00.00.0 6,0 %

andere Drucke (für Hundemarken aus bedrucktem Kunststoff)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hundemarke ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hundemarke (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17414/22-17616.99.90.99.0
Aluminium-Zink-Hundemarke (zylinderförmig, mit Öse und Ring, Zettel für Tiername + Telefonnummer)
DEBTI23031/20-17616.99.90.99.0
Runde Edelstahl-Hundemarke (3 cm, Gravur, mit Schlüsselring)
DEBT13551/16-17616.99.90.99.0
Kunststoff-Hundemarke (bedruckte Karte mit Schlüsselring)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Präferenzzollkontingent

Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Hundemarke mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hundemarken

Welche Zolltarifnummer hat eine Hundemarke?

Eine Hundemarke aus Aluminium wird unter der Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 eingereiht. Für Edelstahl-Hundemarken gilt die Nummer 7326.90.98.90.0, für bedruckte Kunststoff-Hundemarken die Nummer 4911.99.00.00.0. Die Einreihung richtet sich nach dem Material und der Herstellungsart.

Welchen HS-Code hat eine Hundemarke?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Aluminium-Hundemarke lautet 7616.99. Er fällt in das HS-Kapitel 76 (Aluminium und Waren daraus) und die Position 7616 (Andere Waren aus Aluminium). Bei Edelstahl-Hundemarken lautet der HS-Code 7326.89 oder 7326.90, bei Kunststoff-Varianten 4911.99.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Hundemarke?

Der Drittlandszollsatz für eine Aluminium-Hundemarke (Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0) beträgt 6 %. Für Edelstahl-Hundemarken (7326.90.98.90.0) liegt der Satz bei 2,7 %. Für bedruckte Kunststoff-Hundemarken (4911.99.00.00.0) ist der Drittlandszollsatz nicht ermittelt.

Wie unterscheidet sich eine Hundemarke zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt über das Material und den Verwendungszweck. Eine Aluminium-Hundemarke (7616.99.90.99.0) unterscheidet sich von einem Aushängeschild (8310) dadurch, dass sie am Halsband getragen wird und nicht stationär montiert ist. Als Alternative zu Aluminium kommen Edelstahl (7326.90.98.90.0) oder bedruckter Kunststoff (4911.99.00.00.0) in Frage.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Hundemarke verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und Strafen führen. Der Zoll kann die Einfuhr verzögern oder die Ware beschlagnahmen. Bei einer versehentlich zu niedrigen Zollanmeldung drohen zusätzliche Gebühren. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hundemarken?

Ja, für die Einfuhr von Hundemarken (7616.99.90.99.0) gelten eine Einfuhrkontrolle (Überwachung) sowie ein Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können. Zudem besteht eine CBAM-Berichtspflicht für CO₂-Emissionen. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung für Dual-Use-Waren erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Hundemarke?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für eine Aluminium-Hundemarke lautet 7616.99.90.99.0. Sie setzt sich aus dem 4-stelligen HS-Code (7616), der 2-stelligen HS-Unterposition (99), der 2-stelligen KN-Code (90), der 2-stelligen TARIC-Code (99) und der 1-stelligen Zusatzcode (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hundemarken?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Die letzte Anpassung für Aluminium-Hundemarken betraf die Unterposition 7616.99.90.99.0. Es ist ratsam, die aktuellen Tarifdaten vor jeder Zollanmeldung zu prüfen, um veraltete Nummern zu vermeiden.

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