Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung einer typischen Aluminium-Hundemarke erfolgt im Abschnitt XV (Unedle Metalle), Kapitel 76 (Aluminium), Position 7616 (Andere Waren aus Aluminium).
- Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
- Kapitel: 76 - ALUMINIUM UND WAREN DARAUS
- Position: 7616 - Andere Waren aus Aluminium
- Unterposition: 7616 91 - andere
- Unterposition: 7616 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7616 9990 - andere
TARIC: 7616 9990 15 - andere
TARIC: 7616 9990 91 - andere
Zolltarifnummer: 7616 9990 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die korrekte Zolltarifnummer hängt vom Material ab. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hundemarke
Der HS-Code für Hundemarke lautet 7616.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7616.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7616.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7616.99.90.99.0.
Einreihung von Hundemarke nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Hundemarken gelten die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Insbesondere AV 1 bestimmt die Position nach Wortlaut des Kapitels, AV 6 die Unterpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hundemarke
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren aus Stahl (für Edelstahl-Hundemarken) | 7326.90.98.90.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungandere Drucke (für Hundemarken aus bedrucktem Kunststoff) | 4911.99.00.00.0 | 6,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hundemarke (7616) ≠ andere Waren aus Stahl (für Edelstahl-Hundemarken) (7326) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundemarke bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hundemarke (7616) ≠ andere Drucke (für Hundemarken aus bedrucktem Kunststoff) (4911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundemarke bleibt die Zolltarifnummer 7616.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere zolltariflich relevante Positionen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Waren aus Stahl (für Edelstahl-Hundemarken) | 7326.90.98.90.0 | 6,0 % |
| Alternative Einreihungandere Drucke (für Hundemarken aus bedrucktem Kunststoff) | 4911.99.00.00.0 | 6,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hundemarke ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hundemarke (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI17414/22-1 | Aluminium-Zink-Hundemarke (zylinderförmig, mit Öse und Ring, Zettel für Tiername + Telefonnummer) | 7616.99.90.99.0 |
| DEBTI23031/20-1 | Runde Edelstahl-Hundemarke (3 cm, Gravur, mit Schlüsselring) | 7616.99.90.99.0 |
| DEBT13551/16-1 | Kunststoff-Hundemarke (bedruckte Karte mit Schlüsselring) | 7616.99.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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