Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Einreihungshierarchie führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
- Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 3824 91 - andere
- Unterposition: 3824 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3824 9996 - andere
Zolltarifnummer: 3824 9996 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Der Begriff "Inhibitor" beschreibt eine Funktion, kein definiertes Produkt. Die hier genannte Auffangposition gilt nur, wenn keine spezifischere Position (z. B. 3403 oder 3811) zutrifft. Prüfen Sie daher stets die genaue Zusammensetzung. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool für eine verbindliche Vorprüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Inhibitor
Der HS-Code für Inhibitor lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.
Einreihung von Inhibitor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die 11-stellige Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der KN-Unterposition (2 Stellen) und den TARIC-Code (2 Stellen) sowie der nationalen Codenummer (1 Stelle) zusammen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Inhibitor
Alternative Einreihung
Zubereitete Rost- oder Korrosionsschutzmittel auf Grundlage von Schmierstoffen, Erdöl enthaltend <70 GHT
Alternative Einreihung
Additive für Mineralöle; Antikorrosivadditive, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Inhibitor (3824) ≠ Zubereitete Rost- oder Korrosionsschutzmittel auf Grundlage von Schmierstoffen, Erdöl enthaltend <70 GHT (3403)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inhibitor bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Inhibitor (3824) ≠ Additive für Mineralöle; Antikorrosivadditive, andere (3811)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inhibitor bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Seltene Sonderkonstellationen können zu einer abweichenden Einreihung führen:
Alternative Einreihung
Zubereitete Rost- oder Korrosionsschutzmittel auf Grundlage von Schmierstoffen, Erdöl enthaltend <70 GHT
Alternative Einreihung
Additive für Mineralöle; Antikorrosivadditive, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Inhibitor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Inhibitor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihren Inhibitor mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgende Produkte sind ebenfalls in Kapitel 38 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht.
Ethylacetat
2915.31.00.00.0 · 5,5 %
Nickelroheisen
7201.50.90.00.0 · 1,7 %
Mono-Ethylenglykol
2905.31.00.10.0 · 5,5 %
Nickellegierung
7502.20.00.00.0 · 0 %
Stickstoff
2804.30.00.00.0 · 5,5 %
Terephthalsäure
2917.36.00.00.0 · 6,5 %
Diphenylkresylphosphat
2919.90.00.90.0 · 6,5 %
Acrylpolymer
3906.90.90.90.0 · 6,5 %
Antimon-Trioxid
2825.80.00.00.0 · 5,5 %
