Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7502.20.00.00.0 ist im Zolltarif in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelNICKEL UND WAREN DARAUS75
- PositionNickel in Rohform7502
- ZolltarifnummerNickellegierungen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Nickellegierung
Der HS-Code für Nickellegierung lautet 7502.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7502.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7502.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7502.20.00.00.0.
Einreihung von Nickellegierung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nickellegierungen sind Legierungen, bei denen Nickel gewichtsmäßig den höchsten Anteil hat. Sie werden in Rohform (Position 7502) als Blöcke, Barren, Körner oder Granalien eingeführt und anschließend zu Halbzeug oder Fertigteilen weiterverarbeitet. Maßgeblich für die Einreihung ist die Anmerkung 5 zu Abschnitt XV (Unedle Metalle) in Verbindung mit der Kapitel-Anmerkung 1 e) zu Kap. 74 (Kupfer) und Anmerkung 1 e) zu Kap. 72 (Eisen und Stahl). Danach gelten Legierungen als solche des Metalls, dessen Anteil gewichtsmäßig überwiegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Nickellegierung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungStangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen | 7505.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen, andere | 7506.20.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung C276 (EN 2.4819) | 7506.20.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung ASME SB-582 / UNS N06030 | 7506.20.00.20.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Nickel | 7508.90.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Nickellegierung (7502) ≠ Stangen (Stäbe) und Profile, aus Nickellegierungen (7505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickellegierung bleibt die Zolltarifnummer 7502.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nickellegierung (7502) ≠ Bleche, Bänder und Folien, aus Nickellegierungen, andere (7506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickellegierung bleibt die Zolltarifnummer 7502.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Nickellegierung (7502) ≠ Bleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung C276 (EN 2.4819) (7506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Nickellegierung bleibt die Zolltarifnummer 7502.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Nickellegierung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI9633/22-1 | Nickellegierung in Rohform (Alloy 625, Alloy 718 CTP) – Blöcke, gegossene Stäbe | 7502.20.00.00.0 |
| DEBTI18520/24-1 | Nickellegierung in Rohform – Granalien aus Filterstaub | 7502.20.00.00.0 |
| DEBTI3734/24-1 | Nickellegierung in Rohform – Körner (Ni-Cr-Fe) | 7502.20.00.00.0 |
| DE22899/15-1 | Raney Nickel Katalysator – Ni-Al-Legierung | 7502.20.00.00.0 |
| DEBTI5035/21-1 | Bleche und Folien aus Nickellegierung (80% Ni, 4% Mo, 16% Fe) | 7506.20.00.90.0 |
| DEBTI17101/24-1 | Bleche und Folien aus Nickellegierung (80% Ni, 4% Mo, 16% Fe) | 7506.20.00.90.0 |
| DEBTI21805/19-1 | Stangen (Stäbe) aus Nickelbasislegierung mit Zirkonoxid-Beschichtung | 7505.12.00.00.0 |
| DEBTI17423/22-1 | Mäanderfedern aus Nickellegierung (2.4819/MP35N) | 7508.90.00.00.0 |
| DEBTI17300/22-1 | Stützwendelfedern aus Nickellegierung (2.4819/MP35N) | 7508.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Nickellegierung inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer mit unserem interaktiven Rechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgende Produkte werden häufig zusammen mit Nickellegierungen eingeführt oder weisen eine verwandte stoffliche Beschaffenheit auf: