Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 gliedert sich hierarchisch wie folgt in den Zolltarif ein:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- Unterposition: 9031 41 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
- Unterposition: 9031 49 - andere
Zolltarifnummer: 9031 4990 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung einer Inspektionsmaschine hängt von ihrer genauen technischen Ausführung ab. Optische Inspektionssysteme mit Kameras und Bildverarbeitung fallen unter Code 9031.49.90.00.0. Maschinen, die ausschließlich mechanische Eigenschaften prüfen, gehören in Kapitel 9024. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine sichere Bestimmung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Inspektionsmaschine
Der HS-Code für Inspektionsmaschine lautet 9031.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.49.90.00.0.
Einreihung von Inspektionsmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Der Drittlandszollsatz für Inspektionsmaschinen (Code 9031.49.90.00.0) beträgt 0 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Südkorea, Vietnam, Schweiz) kann eine Zollpräferenz in Anspruch genommen werden, sofern ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Inspektionsmaschine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungInstrumente zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – spezifischer für reine Geometriemessung, weniger für optische Fehlererkennung | 9031.80.20.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente zum Messen oder Prüfen – Auffangposition ohne optischen Bezug | 9031.80.80.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMaterialprüfmaschinen für Metalle – für mechanische Prüfungen (Härte, Zugfestigkeit), nicht für optische Inspektion | 9024.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Materialprüfmaschinen – für mechanische Prüfungen, nicht für optische Inspektion | 9024.80.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Inspektionsmaschine (9031) ≠ Instrumente zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – spezifischer für reine Geometriemessung, weniger für optische Fehlererkennung (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inspektionsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Inspektionsmaschine (9031) ≠ andere Instrumente zum Messen oder Prüfen – Auffangposition ohne optischen Bezug (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inspektionsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Inspektionsmaschine (9031) ≠ Materialprüfmaschinen für Metalle – für mechanische Prüfungen (Härte, Zugfestigkeit), nicht für optische Inspektion (9024) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Inspektionsmaschine bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen sind auch Einreihungen in andere Kapitel denkbar, wenn die Maschine eine andere Hauptfunktion hat:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungInstrumente zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – spezifischer für reine Geometriemessung, weniger für optische Fehlererkennung | 9031.80.20.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Instrumente zum Messen oder Prüfen – Auffangposition ohne optischen Bezug | 9031.80.80.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMaterialprüfmaschinen für Metalle – für mechanische Prüfungen (Härte, Zugfestigkeit), nicht für optische Inspektion | 9024.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Materialprüfmaschinen – für mechanische Prüfungen, nicht für optische Inspektion | 9024.80.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Inspektionsmaschine ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Inspektionsmaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI16687/23-1 | Inspektionsanlage zur automatischen Prüfung von Leiterplatten (optische Überprüfung des Siebdrucks) | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI14756/22-1 | Optisches Prüfsystem für Verpackungsmaschine | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI13744/19-1 | Inspektionsanlage zur automatischen Prüfung von Leiterplatten (i3D-Stereofotometrie) | 9031.49.90.00.0 |
| DEB/658/08-1 | Inspektionssystem Druckkontrolle NYSCAN | 9031.49.90.00.0 |
| DEB/1321/07-1 | Print Inspection System (optische Prüfung von CDs) | 9031.49.90.00.0 |
| DEB/2522/07-1 | Ident Code Reader und Print Inspektion (CD-Prüfung) | 9031.49.90.00.0 |
| DEB/6780/09-1 | Two Camera Line Scan Vision System (Druckindustrie) | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI18088/19-1 | Optisches Gerät zum Messen geometrischer Größen für Qualitätssicherung | 9031.49.90.00.0 |
| DE19422/09-1 | Optisches Inline Inspektionssystem für Wafer-Texturprüfung | 9031.49.90.00.0 |
| DEBTI16997/17-1 | Opto-elektronisches 4D-Messsystem für Laserprozess-Qualitätskontrolle | 9031.49.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Inspektionsmaschine mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Beschränkungen bei der Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
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