Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Code 3926.90.97.90.0 ist wie folgt in die Zolltarifhierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Bei Unklarheiten nutzen Sie den automatischen Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kabelklemme
Der HS-Code für Kabelklemme lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Kabelklemme nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Warennummer 3926.90.97.90.0 setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kabelklemme
Alternative Einreihung
Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel
Alternative Einreihung
Teile, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Material
Kabelklemmen aus Kunststoff → 3926. Kabelklemmen aus Metall mit elektrischer Funktion → 8536.
Funktion
Reine Halte-/Befestigungsfunktion → 3926. Elektrische Verbindungsfunktion (Stromführung) → 8536.
Verwendung
Allgemeine Kabelhalter ohne Gerätebezug → 3926. Erkennbar ausschließlich für ein bestimmtes Gerät → 8538.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Kabelklemme kann in Ausnahmefällen auch einer anderen Position zugeordnet werden. Prüfen Sie die genaue Ausführung:
Alternative Einreihung
Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel
Alternative Einreihung
Teile, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kabelklemme ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kabelklemme (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Kabelklemme für einen Klingeltaster (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifisch geformten Kunststoffkörper mit Aussparungen und Haltevorrichtungen, - zur Verwendung als Fixierung und Befestigung eines von einem Klingeltaster (Schalter) abgehenden Kabels. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein elektrisches... Mehr anzeigenKabelklemme für einen Klingeltaster (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifisch geformten Kunststoffkörper mit Aussparungen und Haltevorrichtungen, - zur Verwendung als Fixierung und Befestigung eines von einem Klingeltaster (Schalter) abgehenden Kabels. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein elektrisches Gerät der Position 8536 bestimmt, nicht für Waferprober, keine zusammengesetzte elektronische Schaltung (Bau- gruppe), nicht für bestimmte Luftfahrzeuge -Kabelklemme für einen Klingeltaster" Weniger anzeigen
Durch Abbildung veranschaulichter Kabelhalter aus - gemäß Angaben der Antragstellerin - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Grundfläche auf der eine ringförmige Halterung mit Verschluss fest angebracht ist und einer selbstklebenden Unterseite. Das Erzeugnis wird zum... Mehr anzeigenDurch Abbildung veranschaulichter Kabelhalter aus - gemäß Angaben der Antragstellerin - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Grundfläche auf der eine ringförmige Halterung mit Verschluss fest angebracht ist und einer selbstklebenden Unterseite. Das Erzeugnis wird zum Bündeln und zur Befestigung von Kabeln mit rundem Querschnitt verwendet. Weniger anzeigen
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht... Mehr anzeigenBei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht aus. Die zu 10 Stück in einem Polybeutel mit Klebetikett aufgemachten Halter dienen der Befestigung von Kabeln an z. B. Schreibtischen, Wänden oder Geräten. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen so genannten Befestigungsbinder, bestehend aus: - u-förmig gearbeiteten Befestigungselement (ca. 1,4 x 1,5 x 0,9 cm) aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit integrierter Metallklammer, - einem am Befestigungselement angebrachten Kabelbinder (L: ca. 15 cm) aus... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen so genannten Befestigungsbinder, bestehend aus: - u-förmig gearbeiteten Befestigungselement (ca. 1,4 x 1,5 x 0,9 cm) aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit integrierter Metallklammer, - einem am Befestigungselement angebrachten Kabelbinder (L: ca. 15 cm) aus Kunststoff. Das Erzeugnis dient der Bündelung und Befestigung von Kabeln oder Leitungen in z. B. Kabelkanälen oder Schaltschränken. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Lüster-Klemmleiste, - bestehend aus zwölf Reihen gegenüberliegender Schraubklemmpaare in einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse, - für eine Spannung von unter 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Festklemmen von Kabeln oder Drähten. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden... Mehr anzeigenSog. Lüster-Klemmleiste, - bestehend aus zwölf Reihen gegenüberliegender Schraubklemmpaare in einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse, - für eine Spannung von unter 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Festklemmen von Kabeln oder Drähten. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, keine Steckvorrichtung, Verbindungs- und Kontaktelement für Drähte und Kabel" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen bügelartigen Befestigungsclip aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 x 6 x 10 mm große Ware ist an einer Schmalseite nach oben abgewinkelt geformt und an der Unterseite mit zwei Rastnasen zur Fixierung an einem Kabelhalter versehen. Derartige Erzeugnisse... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen bügelartigen Befestigungsclip aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 x 6 x 10 mm große Ware ist an einer Schmalseite nach oben abgewinkelt geformt und an der Unterseite mit zwei Rastnasen zur Fixierung an einem Kabelhalter versehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Klemme (Clip), Art.-Nr. BU-27, - bestehend aus spezifisch geformten Metallteilen aus verzinktem Stahl, - mit einem Klemmkontakt auf der einen Seite und einem Crimpanschluss auf der gegenüberliegen Seite, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch das... Mehr anzeigenSog. Klemme (Clip), Art.-Nr. BU-27, - bestehend aus spezifisch geformten Metallteilen aus verzinktem Stahl, - mit einem Klemmkontakt auf der einen Seite und einem Crimpanschluss auf der gegenüberliegen Seite, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch das Festklemmen an einem entsprechenden Gegenkontakt nach der Montage (Crimpen) von Drähten oder Kabeln. Die Ware wird als "elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger, keine Steckvorrichtung, Verbindungs- und Kontaktelement für Kabel und Drähte" eingereiht. Anlage: 1 Abbildung Weniger anzeigen
Bei den durch technische Zeichnung veranschaulichten, so genannten Sicherungsclips handelt es sich um vier auf einen Träger aufgebrachte spezifisch geformte Abstandshalter aus Kunststoff. Die Ware wird zwischen Schrumpfschlauch und einem Kabel angebracht. Damit handelt es sich bei dem Clip nicht um ein Teil einer Ware... Mehr anzeigenBei den durch technische Zeichnung veranschaulichten, so genannten Sicherungsclips handelt es sich um vier auf einen Träger aufgebrachte spezifisch geformte Abstandshalter aus Kunststoff. Die Ware wird zwischen Schrumpfschlauch und einem Kabel angebracht. Damit handelt es sich bei dem Clip nicht um ein Teil einer Ware des Abschnitts XVI. Die Ware ist als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 80 0 genannt" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PA). Das ca. 61 x 43 x 30 mm große, spangenartig gestaltete Formteil ist auf der Rückseite mit einer quadratischen Klemmvorrichtung versehen.... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PA). Das ca. 61 x 43 x 30 mm große, spangenartig gestaltete Formteil ist auf der Rückseite mit einer quadratischen Klemmvorrichtung versehen. Die Ware zeichnet sich weiterhin durch gewölbte Längsseiten aus, die am vorderen Ende über zwei rechteckige Aussparungen verfügen. Gemäß den Angaben der Antragstellerin wird der Halter mit der Rückseite an Leisten in Schaltschranksystemen (nicht Gegenstand der vZTA ) montiert und dient dort der Fixierung sowie Führung von Kabeln. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Produktinformationsblatt handelt es sich um sog. "Kabelhalter" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Produktinformationsblatt handelt es sich um sog. "Kabelhalter" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht aus. Die zu 10 Stück in einem Polybeutel mit Klebetikett aufgemachten Halter dienen der Befestigung von Kabeln an z. B. Schreibtischen, Wänden oder Geräten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt". Weniger anzeigen
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht... Mehr anzeigenBei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht aus. Die zu 10 Stück in einem Polybeutel mit Klebetikett aufgemachten Halter dienen der Befestigung von Kabeln an z. B. Schreibtischen, Wänden oder Geräten. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Durch Abbildung veranschaulichter Kabelhalter aus - gemäß Angaben der Antragstellerin - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Grundfläche auf der eine ringförmige Halterung mit Verschluss fest angebracht ist und einer selbstklebenden Unterseite. Das Erzeugnis wird zum... Mehr anzeigenDurch Abbildung veranschaulichter Kabelhalter aus - gemäß Angaben der Antragstellerin - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Grundfläche auf der eine ringförmige Halterung mit Verschluss fest angebracht ist und einer selbstklebenden Unterseite. Das Erzeugnis wird zum Bündeln und zur Befestigung von Kabeln mit rundem Querschnitt verwendet. Weniger anzeigen
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spiralartig gedrehte, elastische Ware (Ø ca. 0,8 cm, Länge ca. 8,7 cm) wird um einen losen Kabelstrang gewickelt und dient dort dem Zusammenhalten der Kabel (nicht... Mehr anzeigenBei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spiralartig gedrehte, elastische Ware (Ø ca. 0,8 cm, Länge ca. 8,7 cm) wird um einen losen Kabelstrang gewickelt und dient dort dem Zusammenhalten der Kabel (nicht Gegenstand der vZTA). Jeweils drei Kabelhalter sind in einer Kunststofffaltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 77 genannt" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Form eines sog. Kabel-Management-Sets, das zum Ordnen von Kabeln an Tischen, Leisten, Ecken u.ä.. verwendet wird. Das Set besteht aus: - 15 federbelasteten Kabelclips in unterschiedlichen Längen (von 2,5 cm - ca. 9 cm), -- jeweils mit einem Klebepad auf der Unterseite,... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Form eines sog. Kabel-Management-Sets, das zum Ordnen von Kabeln an Tischen, Leisten, Ecken u.ä.. verwendet wird. Das Set besteht aus: - 15 federbelasteten Kabelclips in unterschiedlichen Längen (von 2,5 cm - ca. 9 cm), -- jeweils mit einem Klebepad auf der Unterseite, mit Schutzfolie abgedeckt, - 12 Kabelbindern (ca. 12 cm lang), - 6 Kabelhaltern in Form von Klettbändern in unterschiedlichen Farben (Länge: ca. 12 cm) Die Kabelclips und Kabelbinder bestehen - laut Antrag - aus Polyamid und Polyethylen, Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Klettbänder (Kabelhalter) bestehen aus Spinnstoffen. Die Waren sind zusammen in einer Blisterverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung im Bezug auf die Verwendung bestimmen die Waren aus Kunststoffen den Charakter der Warenzusammenstellung. Weniger anzeigen
Bei der durch eine technische Zeichnung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine so genannte Kabelschlaufe aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Nylon 66 UL). Das speziell geformte Erzeugnis (Länge: 40,2 bzw. 49,4 mm, Dicke: 4,5 mm) ist am unteren Ende mit einer Rastnase ausgestattet und... Mehr anzeigenBei der durch eine technische Zeichnung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine so genannte Kabelschlaufe aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Nylon 66 UL). Das speziell geformte Erzeugnis (Länge: 40,2 bzw. 49,4 mm, Dicke: 4,5 mm) ist am unteren Ende mit einer Rastnase ausgestattet und dient der Befestigung von Kabeln oder Leitungen in z. B. Kabelkanälen. Eine Einreihung in die Position 3917 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um ein Formstück, Verschlussstück oder Verbindungsstück für Rohre oder Schläuche handelt. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen bügelartigen Befestigungsclip aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 x 6 x 10 mm große Ware ist an einer Schmalseite nach oben abgewinkelt geformt und an der Unterseite mit zwei Rastnasen zur Fixierung an einem Kabelhalter versehen. Derartige Erzeugnisse... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen bügelartigen Befestigungsclip aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 x 6 x 10 mm große Ware ist an einer Schmalseite nach oben abgewinkelt geformt und an der Unterseite mit zwei Rastnasen zur Fixierung an einem Kabelhalter versehen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9097 70 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Kabelklemmen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kabelklemme mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.
Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Kabel & Leitungen
Die folgenden Produkte werden häufig zusammen mit Kabelklemmen eingeführt oder verwendet. Prüfen Sie deren abweichende Zolltarifnummern.
Motorkabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
Glasfaserkabel
8544.70.00.10.0 · 0 %
22awg-Kabel
8544.49.91.00.0 · 3,7 %
Marine-Kabel
8544.49.91.00.0 · 3,7 %
Datenkabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
Hdmi-Kabel
8544.42.90.90.0 · 3,3 %
Flex-Kabel
8544.49.93.20.0 · 3,7 %
Rf-Kabel
8544.20.00.90.0 · 3,7 %
Kabelführung
3925.90.20.00.0 · 6,5 %
