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Kabel & LeitungenKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kabelklemme: 3926.90.97.90.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Kabelklemme erfolgt unter der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0. Dieses Ergebnis ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Kabelklemme Produktbild

Kabelklemmen dienen der Fixierung, Führung oder Bündelung von Kabeln an Wänden, in Schaltschränken oder an Geräten. Entscheidend für die Einreihung ist, dass die Kabelklemme keine elektrische Verbindungsfunktion übernimmt. Je nach Ausführung kann eine abweichende Einreihung in Betracht kommen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kabelklemme beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Code 3926.90.97.90.0 ist wie folgt in die Zolltarifhierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
  • Unterposition: 3926 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von den genauen Produkteigenschaften ab. Bei Unklarheiten nutzen Sie den automatischen Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kabelklemme

Der HS-Code für Kabelklemme lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.

Einreihung von Kabelklemme nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Warennummer 3926.90.97.90.0 setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kabelklemme

Alternative Einreihung

8536.90.10.00.0 6,5 %

Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel

Alternative Einreihung

8538.90.99.99.0 6,5 %

Teile, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Material

Kabelklemmen aus Kunststoff → 3926. Kabelklemmen aus Metall mit elektrischer Funktion → 8536.

Funktion

Reine Halte-/Befestigungsfunktion → 3926. Elektrische Verbindungsfunktion (Stromführung) → 8536.

Verwendung

Allgemeine Kabelhalter ohne Gerätebezug → 3926. Erkennbar ausschließlich für ein bestimmtes Gerät → 8538.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Kabelklemme kann in Ausnahmefällen auch einer anderen Position zugeordnet werden. Prüfen Sie die genaue Ausführung:

Alternative Einreihung

8536.90.10.00.0 6,5 %

Verbindungs- und Kontaktelemente für Drähte und Kabel

Alternative Einreihung

8538.90.99.99.0 6,5 %

Teile, erkennbar ausschließlich für elektrische Geräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kabelklemme ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kabelklemme (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4080/10-18538.90.99.99.0
Kabelklemme für einen Klingeltaster (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifisch geformten Kunststoffkörper mit Aussparungen und Haltevorrichtungen, - zur Verwendung als Fixierung und Befestigung eines von einem Klingeltaster (Schalter) abgehenden Kabels. "Teil, erkennbar ausschließlich für ein elektrisches... Mehr anzeigen
DEHH/198/07-13926.90.97.90.0
Durch Abbildung veranschaulichter Kabelhalter aus - gemäß Angaben der Antragstellerin - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Grundfläche auf der eine ringförmige Halterung mit Verschluss fest angebracht ist und einer selbstklebenden Unterseite. Das Erzeugnis wird zum... Mehr anzeigen
DEBTI46323/19-13926.90.97.90.0
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht... Mehr anzeigen
DE21889/11-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um einen so genannten Befestigungsbinder, bestehend aus: - u-förmig gearbeiteten Befestigungselement (ca. 1,4 x 1,5 x 0,9 cm) aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 mit integrierter Metallklammer, - einem am Befestigungselement angebrachten Kabelbinder (L: ca. 15 cm) aus... Mehr anzeigen
DE7947/16-18536.90.10.00.0
Sog. Lüster-Klemmleiste, - bestehend aus zwölf Reihen gegenüberliegender Schraubklemmpaare in einem spezifisch geformten Kunststoffgehäuse, - für eine Spannung von unter 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch Festklemmen von Kabeln oder Drähten. Die Ware ist als "elektrisches Gerät zum Verbinden... Mehr anzeigen
DE5518/17-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um einen bügelartigen Befestigungsclip aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 x 6 x 10 mm große Ware ist an einer Schmalseite nach oben abgewinkelt geformt und an der Unterseite mit zwei Rastnasen zur Fixierung an einem Kabelhalter versehen. Derartige Erzeugnisse... Mehr anzeigen
DE19170/15-18536.90.10.00.0
Sog. Klemme (Clip), Art.-Nr. BU-27, - bestehend aus spezifisch geformten Metallteilen aus verzinktem Stahl, - mit einem Klemmkontakt auf der einen Seite und einem Crimpanschluss auf der gegenüberliegen Seite, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - zum Herstellen einer elektrischen Verbindung durch das... Mehr anzeigen
DE7084/13-13926.90.97.90.0
Bei den durch technische Zeichnung veranschaulichten, so genannten Sicherungsclips handelt es sich um vier auf einen Träger aufgebrachte spezifisch geformte Abstandshalter aus Kunststoff. Die Ware wird zwischen Schrumpfschlauch und einem Kabel angebracht. Damit handelt es sich bei dem Clip nicht um ein Teil einer Ware... Mehr anzeigen
DE3273/17-13926.90.97.90.0
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antrag aus PA). Das ca. 61 x 43 x 30 mm große, spangenartig gestaltete Formteil ist auf der Rückseite mit einer quadratischen Klemmvorrichtung versehen.... Mehr anzeigen
DEBTI36967/22-13926.90.97.90.0
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Produktinformationsblatt handelt es sich um sog. "Kabelhalter" aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine... Mehr anzeigen
DEBTI46323/19-13926.90.97.90.0
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die ca. 9 x 18 mm großen Waren sind auf der spitz zulaufenden Oberseite mit einer Kerbe versehen und zeichnen sich an der Unterseite durch eine abgedeckte Selbstklebeschicht... Mehr anzeigen
DEHH/198/07-13926.90.97.90.0
Durch Abbildung veranschaulichter Kabelhalter aus - gemäß Angaben der Antragstellerin - PVC, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Grundfläche auf der eine ringförmige Halterung mit Verschluss fest angebracht ist und einer selbstklebenden Unterseite. Das Erzeugnis wird zum... Mehr anzeigen
DEBTI11501/18-13926.90.97.90.0
Bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Kabelhalter aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die spiralartig gedrehte, elastische Ware (Ø ca. 0,8 cm, Länge ca. 8,7 cm) wird um einen losen Kabelstrang gewickelt und dient dort dem Zusammenhalten der Kabel (nicht... Mehr anzeigen
DEBTI328/18-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Form eines sog. Kabel-Management-Sets, das zum Ordnen von Kabeln an Tischen, Leisten, Ecken u.ä.. verwendet wird. Das Set besteht aus: - 15 federbelasteten Kabelclips in unterschiedlichen Längen (von 2,5 cm - ca. 9 cm), -- jeweils mit einem Klebepad auf der Unterseite,... Mehr anzeigen
DEHH/6926/09-13926.90.97.90.0
Bei der durch eine technische Zeichnung veranschaulichten Ware handelt es sich um eine so genannte Kabelschlaufe aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (Nylon 66 UL). Das speziell geformte Erzeugnis (Länge: 40,2 bzw. 49,4 mm, Dicke: 4,5 mm) ist am unteren Ende mit einer Rastnase ausgestattet und... Mehr anzeigen
DE5518/17-13926.90.97.90.0
Es handelt sich um einen bügelartigen Befestigungsclip aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 25 x 6 x 10 mm große Ware ist an einer Schmalseite nach oben abgewinkelt geformt und an der Unterseite mit zwei Rastnasen zur Fixierung an einem Kabelhalter versehen. Derartige Erzeugnisse... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Kabelklemmen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kabelklemme mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kabelklemmen

Welche Zolltarifnummer hat eine Kabelklemme?

Die zolltarifliche Einreihung einer Kabelklemme aus Kunststoff erfolgt unter der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0. Dies ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt, die Kabelhalter, Kabelclips und ähnliche Befestigungselemente aus Kunststoff in diesen Code einreihen.

Welchen HS-Code hat eine Kabelklemme?

Der HS-Code (6-stellig) für Kabelklemmen aus Kunststoff lautet 392690. Der vollständige internationale Code umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kabelklemmen?

Der Drittlandszollsatz für Kabelklemmen der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen oder Zollunion kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich eine Kabelklemme zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt über die Funktion: Eine Kabelklemme hält und fixiert das Kabel mechanisch, ohne Strom zu führen. Sobald die Klemme einen elektrischen Kontakt herstellt (z. B. Lüsterklemme), ist Position 8536 einschlägig. Eine Alternative ist die Einreihung als Teil eines elektrischen Geräts (8538) bei erkennbarem Gerätebezug.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Kabelklemme verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und gegebenenfalls zu Bußgeldern oder Verzögerungen in der Zollabwicklung führen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kabelklemmen?

Für Kabelklemmen unter der Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 gelten verschiedene Maßnahmen. Dazu zählen das Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, sowie die Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen. Auch luftfahrttauglichkeitsbezogene Zollaussetzungen können relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Kabelklemme?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Kabelklemme hat 11 Stellen: 3926.90.97.90.0. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code, die 8. Stelle die Kombinierte Nomenklatur, die 10. Stelle den TARIC-Code und die 11. Stelle die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kabelklemmen?

Ja, Zolltarifnummern können sich aufgrund von Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Solche Änderungen treten in der Regel jährlich oder im Rahmen von HS-Revisionen (alle 5 Jahre) auf. Aktuelle Änderungen sollten regelmäßig geprüft werden.

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