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Optik & FotoKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kamera-Stativ: 9006.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kamera-Stativ (9006.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kamera-Stativ unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kamera-Stativ Produktbild

Kamera-Stative werden als Zubehör zu Fotoapparaten in die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 eingereiht. Die ständige Einreihungspraxis der Zollverwaltungen (acht verbindliche Zolltarifauskünfte) bestätigt diese Zuordnung. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kamera-Stativ ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9006 - Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position|8539)
  • Unterposition: 9006 91 - Teile und Zubehör
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9006 9100 00 0 - für Fotoapparate

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Kamera-Stativen erfordert eine genaue Prüfung der Beschaffenheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kamera-Stativ

Der HS-Code für Kamera-Stativ lautet 9006.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9006.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9006.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9006.91.00.00.0.

Einreihung von Kamera-Stativ nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kamera-Stativen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. AV 3a besagt, dass die speziellere Position (9006 als Zubehör für Fotoapparate) der allgemeineren (9620 als Stative) vorgeht. AV 4 erlaubt die Einreihung nach der am meisten ähnlichen Ware, falls keine spezifische Position existiert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kamera-Stativ

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungEin-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren - von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art9620.00.10.00.0 3,7 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitEin-, Zwei-, Dreibeinstative - von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras verwendeten Art9620.00.10.00.0 3,7 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Kamera-Stativ (9006) ≠ Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren - von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art (9620)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Stativ bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kamera-Stativ (9006) ≠ Ein-, Zwei-, Dreibeinstative - von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras verwendeten Art (9620)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kamera-Stativ bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist theoretisch möglich, aber fachlich nicht zutreffend:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungEin-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren - von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras, Filmkameras und Filmvorführapparate verwendeten Art; von der für andere Geräte des Kapitels 90 verwendeten Art9620.00.10.00.0 3,7 %
Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitEin-, Zwei-, Dreibeinstative - von der für Digitalkameras, Fotoapparate oder Videokameras verwendeten Art9620.00.10.00.0 3,7 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kamera-Stativ ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kamera-Stativ (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE21928/15-1Fotostativ Alu, Art. 17145 - Dreibeinstativ aus Aluminium mit abnehmbarem Stativkopf9006.91.00.00.0
DE21948/15-1Fotostativ Carbon, Art. 17995 - Dreibeinstativ aus Carbon mit Kugelkopf9006.91.00.00.0
DE21950/15-1Fotostativ Carbon, Art. 18864 - Dreibeinstativ aus Carbon mit Kugelkopf9006.91.00.00.0
DE21923/15-1Fotostativ Alu, Art. 12171 - Dreibeinstativ mit 3D-Neiger9006.91.00.00.0
DE19270/14-1StabiLux II Pan - Dreibeinstativ mit Kugel-Stativkopf9006.91.00.00.0
DE21924/15-1Fotostativ Alu, Art. 12521 - Dreibeinstativ aus Aluminium9006.91.00.00.0
DE2845/14-1Dreibeinige Stative (145/160/180 cm) mit Kugel-Stativkopf9006.91.00.00.0
DE21930/15-1Fotostativ Alu, Art. 18564 - ausziehbares Stativ aus Aluminium9006.91.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,7 %Drittlandszoll
USA3,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,7 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kamera-Stativ

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Kamera-Stativ. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kamera-Stative

Welche Zolltarifnummer hat Kamera-Stativ?

Die Zolltarifnummer für Kamera-Stativ lautet 9006.91.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Dreibeinstative, die erkennbar hauptsächlich für Fotoapparate bestimmt sind. Die Einreihung erfolgt als Zubehör zu Fotoapparaten in Position 9006, nicht als allgemeines Stativ in Position 9620.

Welchen HS-Code hat Kamera-Stativ?

Der HS-Code für Kamera-Stativ ist 900691. Er umfasst Teile und Zubehör für Fotoapparate. Auf dieser 6-stelligen Ebene wird das Stativ als spezifisches Zubehör für fotografische Geräte eingestuft, was durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt wird.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kamera-Stativ?

Der Drittlandszollsatz für Kamera-Stativ (9006.91.00.00.0) beträgt 3,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China oder die USA. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Kamera-Stativ zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Kamera-Stativ erfolgt gegenüber der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative). Während 9620 Stative als eigenständige Waren erfasst, werden Kamera-Stative als Zubehör zu Fotoapparaten in 9006.91 eingereiht. Eine Alternative wäre die Einreihung als allgemeines Stativ, die jedoch durch die spezifische Zweckbestimmung ausgeschlossen wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kamera-Stativ verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Kamera-Stativ drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Zollabfertigung verzögert werden oder eine Betriebsprüfung eingeleitet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kamera-Stativ?

Für Kamera-Stativ gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings ist eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (0 % Zoll) möglich, wenn das Stativ für Luftfahrzeuge bestimmt ist. Bei der Ausfuhr sind Dual-Use-Bestimmungen zu beachten, die eine Genehmigung erfordern können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kamera-Stativ?

Die Zolltarifnummer für Kamera-Stativ ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9006.91.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (900691), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90069100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9006910000) sowie einer weiteren Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kamera-Stativ?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Kamera-Stativ ist die Nummer 9006.91.00.00.0 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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