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Optik & FotoKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Spektrophotometer: 9027.30.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Spektrophotometer (9027.30.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Spektrophotometer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Spektrophotometer Produktbild

Spektrophotometer sind optische Messgeräte zur spektralen Analyse. Die genaue Einreihung hängt von Bauart und Funktion ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Spektrophotometer leitet sich aus der folgenden Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9027 - Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z.|B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); Mikrotome
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9027 3000 00 0 - Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarot-Strahlen) verwenden

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung kann je nach Ausführung variieren. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine präzise Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Spektrophotometer

Der HS-Code für Spektrophotometer lautet 9027.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9027.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9027.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9027.30.00.00.0.

Einreihung von Spektrophotometer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Spektrophotometern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Die Position 9027 erfasst Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen. Die Unterposition 9027.30 nennt ausdrücklich Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Spektrophotometer

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden9027.50.00.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte - Massenspektrometer9027.81.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungUntersuchungsgeräte für Gase oder Rauch9027.10.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Spektrophotometer (9027) ≠ andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden (9027)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spektrophotometer bleibt die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spektrophotometer (9027) ≠ andere Instrumente, Apparate und Geräte - Massenspektrometer (9027)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spektrophotometer bleibt die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Spektrophotometer (9027) ≠ Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch (9027)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Spektrophotometer bleibt die Zolltarifnummer 9027.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Hauptfunktion denkbar:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden9027.50.00.00.0 0 %
Alternative Einreihungandere Instrumente, Apparate und Geräte - Massenspektrometer9027.81.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungUntersuchungsgeräte für Gase oder Rauch9027.10.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Spektrophotometer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Spektrophotometer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE7629/12-1Spektrofotometer (Artikel-Nr. 206-25400-28) mit fotometrischem System, Halogen-/Deuteriumlampe, Silizium-Fotodiode9027.30.00.00.0
DE7580/12-1Spektrofotometer (Artikel-Nr. 206-94623) mit fotometrischem System, Halogen-/Deuteriumlampe, Silizium-Fotodiode9027.30.00.00.0
DE7610/12-1Spektrofotometer (Artikel-Nr. 206-25165-34) mit Doppelmonochromator, Fotomultiplier9027.30.00.00.0
DE7613/12-1Spektrofotometer (Artikel-Nr. 206-20600-38) mit drei Detektoren9027.30.00.00.0
DE7611/12-1Spektrofotometer (Artikel-Nr. 206-23000-38) mit Doppelmonochromator9027.30.00.00.0
DEBTI9901/22-1Spektrofluorofotometer mit Xenon-Lichtquelle, Photomultiplier9027.30.00.00.0
DE13284/15-1Spektroskopie-Modul mit Fotodetektor, Absorptionszelle9027.30.00.00.0
DEBTI27592/22-1Spektroskopie-Modul mit Fotodetektor, Absorptionszelle9027.30.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Luftfahrttauglichkeits-ZollaussetzungZollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Spektrophotometer.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Spektrophotometer

Welche Zolltarifnummer hat Spektrophotometer?

Die Zolltarifnummer für Spektrophotometer lautet 9027.30.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst Spektrometer, Spektrofotometer und Spektrografen, die optische Strahlen (UV, sichtbares Licht, Infrarot) verwenden. Die Einreihung erfolgt in die Position 9027 der Kombinierten Nomenklatur.

Welchen HS-Code hat Spektrophotometer?

Der HS-Code (Harmonized System) für Spektrophotometer ist 902730. Dieser 6-stellige Code wird weltweit für die zolltarifliche Einreihung von Spektrometern, Spektrofotometern und Spektrografen verwendet, die optische Strahlen nutzen. Er ist Grundlage für die weiteren nationalen Unterpositionen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Spektrophotometer?

Der Drittlandszollsatz für Spektrophotometer beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Spektrophotometer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen optischen Messgeräten erfolgt über die spezifische Funktion als Spektrometer/Spektrofotometer. Eine Alternative zur Position 9027.30 sind andere optische Instrumente unter 9027.50, die nicht spezifisch Spektrometer sind. Auch Massenspektrometer (9027.81) arbeiten mit einem anderen physikalischen Prinzip (Ionisation statt optischer Strahlen).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Spektrophotometer verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabwicklung und im schlimmsten Fall Bußgelder wegen falscher Zollanmeldung. Auch die Einfuhrumsatzsteuer kann falsch berechnet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essentiell für reibungslose Importe.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Spektrophotometer?

Ja, für Spektrophotometer gelten Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungspflichten, da sie als Dual-Use-Güter eingestuft werden können. Für die Ausfuhr ist eine Genehmigung des BAFA erforderlich. Zudem besteht eine Zollaussetzung für luftfahrttaugliche Teile (Code 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Spektrophotometer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Spektrophotometer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9027.30.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (902730), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90273000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9027300000) zusammen, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Spektrophotometer?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur ändern. Auch der HS-Code wird alle fünf Jahre überarbeitet. Für Spektrophotometer ist die Position 9027.30 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuelle Fassung prüfen.

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