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Fahrzeug- und MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Katalysator: 8708.92.35.00.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Katalysators für Kraftfahrzeuge erfolgt unter der Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0. Diese Position umfasst Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre – und damit auch Katalysatoren, die als Teil der Auspuffanlage verbaut sind.

Katalysator Produktbild

Ob ein Katalysator tatsächlich unter 8708.92.35.00.0 fällt, hängt von seiner konkreten Beschaffenheit ab: Entscheidend sind Gehäuse, Rohranschlüsse und die erkennbare Zweckbestimmung als Fahrzeugteil. Fehlen diese Merkmale, kommen andere Codes in Betracht – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Katalysator beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8708 - Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701|bis 8705
  • Unterposition: 8708 91 - andere Teile und anderes Zubehör
  • Unterposition: 8708 92 - Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8708 9235 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8708 9235 00 0 - Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Katalysator

Der HS-Code für Katalysator lautet 8708.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.92.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.92.35.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.92.35.00.0.

Einreihung von Katalysator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Katalysator

Alternative Einreihung

8708.99.79.00.0 4,5 %

Katalysator mit Abgasrohr als sonstiges Teil für Kfz (vZTA DEBTI47013/23-1) – Abgrenzung: Wenn der Katalysator nicht als Auspuffrohr, sondern als sonstiges Teil eingestuft wird

Alternative Einreihung

8409.91.00.90.0 4,5 %

Katalysator mit Abgaskrümmer für Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (vZTA DEBTI5424/18-1)

Alternative Einreihung

3815.12.00.90.0 4,5 %

Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall (vZTA DE24266/11-1, DEBTI15721/24-1)

Alternative Einreihung

3815.19.90.90.0 4,5 %

Partikelfilter-Katalysator auf Trägern fixiert, ohne Edelmetall (vZTA DEBTI30041/24-1)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Katalysator (8708) ≠ Katalysator mit Abgasrohr als sonstiges Teil für Kfz (vZTA DEBTI47013/23-1) – Abgrenzung: Wenn der Katalysator nicht als Auspuffrohr, sondern als sonstiges Teil eingestuft wird (8708)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katalysator bleibt die Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Katalysator (8708) ≠ Katalysator mit Abgaskrümmer für Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (vZTA DEBTI5424/18-1) (8409)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katalysator bleibt die Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Katalysator (8708) ≠ Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall (vZTA DE24266/11-1, DEBTI15721/24-1) (3815)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katalysator bleibt die Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

8708.99.79.00.0 4,5 %

Katalysator mit Abgasrohr als sonstiges Teil für Kfz (vZTA DEBTI47013/23-1) – Abgrenzung: Wenn der Katalysator nicht als Auspuffrohr, sondern als sonstiges Teil eingestuft wird

Alternative Einreihung

8409.91.00.90.0 4,5 %

Katalysator mit Abgaskrümmer für Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (vZTA DEBTI5424/18-1)

Alternative Einreihung

3815.12.00.90.0 4,5 %

Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall (vZTA DE24266/11-1, DEBTI15721/24-1)

Alternative Einreihung

3815.19.90.90.0 4,5 %

Partikelfilter-Katalysator auf Trägern fixiert, ohne Edelmetall (vZTA DEBTI30041/24-1)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Katalysator ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Katalysator (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI36259/24-18708.92.35.00.0
Auspuffrohr, sog. Katalysator mit Abgasrohr, für PKW (Diesel)
DEBTI5422/18-18708.92.35.00.0
Auspuffrohr mit Katalysator (Flexrohr), für PKW (VW Polo)
DEBTI47013/23-18708.99.79.00.0
Katalysator mit Abgasrohr, als Teil für Kfz, andere Teile
DEBTI5424/18-18409.91.00.90.0
Katalysator mit Abgaskrümmer, für Fremdzündungsmotor
DE24266/11-13815.12.00.90.0
Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse
DEBTI30036/24-13815.12.00.90.0
Keramisches Substrat (SCRF-Partikelfilter-Katalysator)
DEBTI15721/24-13815.12.00.90.0
Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse
DEBTI3094/21-13815.12.00.90.0
Keramischer Wabenkatalysator zur Abgasreinigung
DEBTI30041/24-13815.19.90.90.0
Keramisches Substrat (SCRF), ohne Edelmetall
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

4,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,5 %

Drittlandszoll

USA4,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Katalysator

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Katalysator: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Katalysatoren

Welche Zolltarifnummer hat Katalysator?

Die zolltarifliche Einreihung eines Katalysators für Kraftfahrzeuge erfolgt unter der Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0. Diese Position umfasst Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre. Voraussetzung ist, dass der Katalysator als Teil der Auspuffanlage eines Kraftfahrzeugs ausgeführt ist, also ein Gehäuse und Rohranschlüsse aufweist.

Welchen HS-Code hat Katalysator?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Katalysatoren lautet 870892. Er bezeichnet Auspufftöpfe und Auspuffrohre auf der 6-stelligen Ebene. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen auf 87089235, der TARIC-Code auf 8708923500 und die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 8708.92.35.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Katalysator?

Der Drittlandszollsatz für Katalysatoren der Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 beträgt 4,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Katalysator zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Katalysators hängt von seiner Bauform ab. Ein Katalysator mit Gehäuse und Rohranschlüssen wird als Auspuffrohr unter 8708.92.35.00.0 eingereiht. Fehlt das Gehäuse (bloßer Trägerkatalysator), handelt es sich um eine chemische Zubereitung des Kapitels 38 (Alternative 3815). Ist er fest mit einem Abgaskrümmer verbunden, kommt eine Einreihung als Motorteil unter 8409 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Katalysator verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Embargomaßnahmen oder Einfuhrverbote unbeachtet bleiben. Eine korrekte Einreihung ist daher zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Katalysator?

Ja, für Katalysatoren gelten Einfuhrkontrollen für ozonabbauende Stoffe (Maßnahme 726) und für fluorierte Treibhausgase (Maßnahme 724). Diese betreffen insbesondere Katalysatoren, die solche Stoffe enthalten oder bei deren Herstellung verwendet wurden. Bei der Ausfuhr sind zusätzlich Genehmigungen nach der Ausfuhrliste (BAFA) möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Katalysator?

Die Zolltarifnummer für Katalysator ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.92.35.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (870892), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87089235), dem 10-stelligen TARIC-Code (8708923500) und der abschließenden 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Katalysator?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die 11-stellige Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 ist aktuell gültig. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im EU-TARIC zu prüfen, da Unterpositionen gestrichen oder neu gefasst werden können.

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