Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 86 bis 89: BeförderungsmittelXVII
- KapitelZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR87
- PositionTeile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 87058708
- Unterpositionandere Teile und anderes Zubehör870891
- UnterpositionAuspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon870892
- Kombinierte Nomenklaturandere87089235
- ZolltarifnummerAuspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Katalysator
Der HS-Code für Katalysator lautet 8708.92 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8708.92.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8708.92.35.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8708.92.35.00.0.
Einreihung von Katalysator nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Katalysator
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKatalysator mit Abgasrohr als sonstiges Teil für Kfz (vZTA DEBTI47013/23-1) – Abgrenzung: Wenn der Katalysator nicht als Auspuffrohr, sondern als sonstiges Teil eingestuft wird | 8708.99.79.00.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungKatalysator mit Abgaskrümmer für Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (vZTA DEBTI5424/18-1) | 8409.91.00.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungKeramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall (vZTA DE24266/11-1, DEBTI15721/24-1) | 3815.12.00.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungPartikelfilter-Katalysator auf Trägern fixiert, ohne Edelmetall (vZTA DEBTI30041/24-1) | 3815.19.90.90.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Katalysator (8708) ≠ Katalysator mit Abgasrohr als sonstiges Teil für Kfz (vZTA DEBTI47013/23-1) – Abgrenzung: Wenn der Katalysator nicht als Auspuffrohr, sondern als sonstiges Teil eingestuft wird (8708) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katalysator bleibt die Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Katalysator (8708) ≠ Katalysator mit Abgaskrümmer für Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (vZTA DEBTI5424/18-1) (8409) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katalysator bleibt die Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Katalysator (8708) ≠ Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall (vZTA DE24266/11-1, DEBTI15721/24-1) (3815) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Katalysator bleibt die Zolltarifnummer 8708.92.35.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKatalysator mit Abgaskrümmer für Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung (vZTA DEBTI5424/18-1) | 8409.91.00.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungKeramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall (vZTA DE24266/11-1, DEBTI15721/24-1) | 3815.12.00.90.0 | 4,5 % |
| Alternative EinreihungPartikelfilter-Katalysator auf Trägern fixiert, ohne Edelmetall (vZTA DEBTI30041/24-1) | 3815.19.90.90.0 | 4,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Katalysator (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI36259/24-1 | Auspuffrohr, sog. Katalysator mit Abgasrohr, für PKW (Diesel) | 8708.92.35.00.0 |
| DEBTI5422/18-1 | Auspuffrohr mit Katalysator (Flexrohr), für PKW (VW Polo) | 8708.92.35.00.0 |
| DEBTI47013/23-1 | Katalysator mit Abgasrohr, als Teil für Kfz, andere Teile | 8708.99.79.00.0 |
| DEBTI5424/18-1 | Katalysator mit Abgaskrümmer, für Fremdzündungsmotor | 8409.91.00.90.0 |
| DE24266/11-1 | Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse | 3815.12.00.90.0 |
| DEBTI30036/24-1 | Keramisches Substrat (SCRF-Partikelfilter-Katalysator) | 3815.12.00.90.0 |
| DEBTI15721/24-1 | Keramischer Wabenkatalysator ohne Gehäuse | 3815.12.00.90.0 |
| DEBTI3094/21-1 | Keramischer Wabenkatalysator zur Abgasreinigung | 3815.12.00.90.0 |
| DEBTI30041/24-1 | Keramisches Substrat (SCRF), ohne Edelmetall | 3815.19.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Katalysator
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Katalysator: Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
Weitere Produkte aus Fahrzeug- und Motorenteile
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