Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Keramik leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems ab:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6914 - Andere keramische Waren
- Unterposition: 6914 90 - andere
TARIC: 6914 9000 20 - andere
Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 ist die breiteste Auffangposition für keramische Waren. Für spezifischere Erzeugnisse wie Porzellangeschirr oder Steinzeug können andere Codes gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Unterposition zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik
Der HS-Code für Keramik lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.
Einreihung von Keramik nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung keramischer Waren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind die stoffliche Beschaffenheit (Porzellan, Steinzeug, Steingut, Ton) und der Verwendungszweck. AV 3a bestimmt die spezifischste Warenbeschreibung, AV 3c greift bei Auffangpositionen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan
Alternative Einreihung
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug
Alternative Einreihung
Anderes keramisches Geschirr aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, handgearbeitet aus Ton
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramik (6914) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan (6911)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik (6914) ≠ Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik (6914) ≠ Anderes keramisches Geschirr aus Steingut oder feinen Erden (6912)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Ihre Ware nicht unter Kapitel 69 fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:
Alternative Einreihung
Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan
Alternative Einreihung
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug
Alternative Einreihung
Anderes keramisches Geschirr aus Steingut oder feinen Erden
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, handgearbeitet aus Ton
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Keramik
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramikware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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