Zum Hauptinhalt springen
Metalle und HalbzeugeKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik: 6914.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik (6914.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik Produktbild

Keramik umfasst eine breite Palette von Waren aus gebranntem Ton, Porzellan, Steinzeug oder Steingut. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der genauen Materialzusammensetzung, der Verarbeitung und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Keramik leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems ab:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6914 - Andere keramische Waren
  • Unterposition: 6914 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6914 9000 20 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 ist die breiteste Auffangposition für keramische Waren. Für spezifischere Erzeugnisse wie Porzellangeschirr oder Steinzeug können andere Codes gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Unterposition zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik

Der HS-Code für Keramik lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.

Einreihung von Keramik nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung keramischer Waren erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 bis 6 des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind die stoffliche Beschaffenheit (Porzellan, Steinzeug, Steingut, Ton) und der Verwendungszweck. AV 3a bestimmt die spezifischste Warenbeschreibung, AV 3c greift bei Auffangpositionen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 3,0 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 3,0 %

Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 3,0 %

Anderes keramisches Geschirr aus Steingut oder feinen Erden

Alternative Einreihung

6913.90.10.10.0 3,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, handgearbeitet aus Ton

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik (6914) ≠ Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik (6914) ≠ Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik (6914) ≠ Anderes keramisches Geschirr aus Steingut oder feinen Erden (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Ihre Ware nicht unter Kapitel 69 fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 3,0 %

Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, aus Porzellan

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 3,0 %

Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 3,0 %

Anderes keramisches Geschirr aus Steingut oder feinen Erden

Alternative Einreihung

6913.90.10.10.0 3,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, handgearbeitet aus Ton

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI8693/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI8368/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI8353/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI48560/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI47836/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI32304/20-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI48280/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI48289/23-16911.10.00.90.0
Geschirr aus Porzellan (Becher, Teller, Teekannen, Schalen, Tassen)
DEBTI8355/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DE4256/16-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DEBTI8640/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DEBTI44517/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DEBTI44427/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DEBTI44448/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DEBTI44461/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
DEBTI5204/19-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr aus Steinzeug (Teller, Becher, Schalen, Platten)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,0 %

Drittlandszoll

USA3,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Keramik

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramikware mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramikwaren

Welche Zolltarifnummer hat Keramik?

Keramik wird als Sammelbegriff für keramische Waren unter der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 eingereiht. Diese Nummer ist die breiteste Auffangposition in Kapitel 69 und umfasst alle keramischen Erzeugnisse, die nicht spezifischer in den Positionen 6911 (Porzellan), 6912 (Steinzeug/Steingut) oder 6913 (Ziergegenstände) zugeordnet werden können.

Welchen HS-Code hat Keramik?

Der HS-Code (6-stellig) für Keramik lautet 691490. Er leitet sich aus der Position 6914 (Andere keramische Waren) und der Unterposition 691490 (andere) ab. Auf dieser Basis wird die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC vorgenommen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik?

Der Drittlandszollsatz für Keramik unter der Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 beträgt 3 %. Für Porzellangeschirr (6911.10.00.90.0) liegt der Satz bei 12 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Keramik zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Keramik erfolgt nach Material und Verwendungszweck. Porzellan (Position 6911) ist eine spezifische Keramikart mit durchscheinender weißer Masse. Steinzeug und Steingut (Position 6912) werden für Geschirr genutzt. Ziergegenstände (Position 6913) sind Dekorationsartikel. Als Alternative zur Auffangposition 6914 kommt je nach Ware eine dieser spezifischen Positionen in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Zollhinterziehung führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik?

Für Keramik unter 6914.90.00.90.0 gelten Einfuhrkontrollen für Katzen- und Hundefelle (Code 745) sowie für Abfälle (Code 755). Bei der Ausfuhr sind Beschränkungen für Kulturgüter, Dual-Use-Güter und Abfälle zu beachten. Für Porzellan aus China besteht ein Antidumpingzoll von 79 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik?

Die vollständige Zolltarifnummer für Keramik ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (691490), der 8-stelligen KN (69149000), dem 10-stelligen TARIC (6914900090) und der 11. Stelle als nationale Unterteilung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 6914 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen werden im TARIC der EU-Kommission veröffentlicht.

Lassen Sie Ihre Keramikwaren in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung Ihrer Keramikware.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer