Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6914 - Andere keramische Waren
- Unterposition: 6914 90 - andere
TARIC: 6914 9000 20 - andere
Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung hängt entscheidend vom Vorhandensein eines Abzugslochs ab. Fehlt das Loch, handelt es sich um einen Ziergegenstand (Position 6913). Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um Ihren konkreten Topf prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Blumentopf
Der HS-Code für Keramik-Blumentopf lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.
Einreihung von Keramik-Blumentopf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Keramik-Blumentöpfen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3a (spezifischere Beschreibung) und AV 6 (Unterpositionen). Die Position 6914 ist als Auffangposition für keramische Waren ohne spezifischere Einreihung zu verstehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Blumentopf
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände (Pos. 6913) - aus gewöhnlichem Ton, andere. Dies ist der zutreffende Code, wenn der Blumentopf/Übertopf KEIN Loch im Boden hat und damit als Ziergegenstand gilt.
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände (Pos. 6913) - aus Steingut oder feinen Erden, andere. Gilt für dekorative Töpfe ohne Loch aus feineren keramischen Materialien.
Alternative Einreihung
Andere keramische Waren (Pos. 6914) - aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet. Nur relevant bei handgearbeiteten Töpfen aus gewöhnlichem Ton mit Loch.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramik-Blumentopf (6914) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände (Pos. 6913) - aus gewöhnlichem Ton, andere. Dies ist der zutreffende Code, wenn der Blumentopf/Übertopf KEIN Loch im Boden hat und damit als Ziergegenstand gilt. (6913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Blumentopf (6914) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände (Pos. 6913) - aus Steingut oder feinen Erden, andere. Gilt für dekorative Töpfe ohne Loch aus feineren keramischen Materialien. (6913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Blumentopf (6914) ≠ Andere keramische Waren (Pos. 6914) - aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet. Nur relevant bei handgearbeiteten Töpfen aus gewöhnlichem Ton mit Loch. (6914)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Blumentopf bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine gänzlich andere Einreihung ist möglich, wenn es sich nicht um ein Pflanzgefäß, sondern um Sanitärkeramik handelt:
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände (Pos. 6913) - aus gewöhnlichem Ton, andere. Dies ist der zutreffende Code, wenn der Blumentopf/Übertopf KEIN Loch im Boden hat und damit als Ziergegenstand gilt.
Alternative Einreihung
Statuetten und andere keramische Ziergegenstände (Pos. 6913) - aus Steingut oder feinen Erden, andere. Gilt für dekorative Töpfe ohne Loch aus feineren keramischen Materialien.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Blumentopf ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Blumentopf (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Andere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen... Mehr anzeigenAndere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen Erden, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Pflanztopf, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztöpfe), nicht aus Porzellan oder aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Andere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen überwiegend glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus... Mehr anzeigenAndere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen überwiegend glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen Erden, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Pflanztopf, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztöpfe), nicht aus Porzellan oder aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Andere keramische Waren, sog. konischer Blumentopf aus Keramik 10oz, Art.-Nrn.: POTN-10 und POTN-12, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - glasierte, weiße, konisch zulaufende Pflanztöpfe, - - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 90 mm (POTN-10) bzw. ca. 115 mm (POTN-12) und einer Höhe von ca. 100 mm (POTN-10)... Mehr anzeigenAndere keramische Waren, sog. konischer Blumentopf aus Keramik 10oz, Art.-Nrn.: POTN-10 und POTN-12, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - glasierte, weiße, konisch zulaufende Pflanztöpfe, - - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 90 mm (POTN-10) bzw. ca. 115 mm (POTN-12) und einer Höhe von ca. 100 mm (POTN-10) bzw. ca. 122 mm (POTN-12), - - je mit einem Loch im Boden, - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus Steinzeug, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Waren als Pflanztopf, somit keine keramische Ziergegenstände im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztöpfe), weder aus Porzellan noch aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Keramischer Ziergegenstand, sog. Pflanztopf, Foto siehe Anlage, - braun bemalter, zylinderförmiger Übertopf, - mit einem nach außen gezogenen oberen Rand, - mit einer Höhe von ca. 20 cm, - mit einem Durchmesser von ca. 18 cm (am oberen Rand), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges... Mehr anzeigenKeramischer Ziergegenstand, sog. Pflanztopf, Foto siehe Anlage, - braun bemalter, zylinderförmiger Übertopf, - mit einem nach außen gezogenen oberen Rand, - mit einer Höhe von ca. 20 cm, - mit einem Durchmesser von ca. 18 cm (am oberen Rand), - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material, - aus (laut Antrag) gewöhnlichem Ton, - zur Verwendung als Übertopf bzw. Pflanztopf, - keine Ware der Position 6914, da ohne Loch im Boden, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Andere keramische Ware, sog. Pflanzgefäß Lotus Topf, Art. 7846488, 8678373, 8676878, 7846484, Foto siehe Anlage, - außen glasierter, mit abstrakten Motiven versehener, bauchiger Pflanztopf, - in den Abmessungen: 20 cm (Durchmesser) x 20 cm (Höhe), - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung... Mehr anzeigenAndere keramische Ware, sog. Pflanzgefäß Lotus Topf, Art. 7846488, 8678373, 8676878, 7846484, Foto siehe Anlage, - außen glasierter, mit abstrakten Motiven versehener, bauchiger Pflanztopf, - in den Abmessungen: 20 cm (Durchmesser) x 20 cm (Höhe), - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen Erden, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Pflanztopf, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Ware (Pflanztopf), nicht aus Porzellan oder aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Pflanztopf, Artikel 219.081-092, Abbildung siehe Anlage, - glasierter, runder Pflanztopf, - mit einem Durchmesser von ca. 18 cm (oben) und einer Höhe von ca. 16,5 cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem... Mehr anzeigenPflanztopf, Artikel 219.081-092, Abbildung siehe Anlage, - glasierter, runder Pflanztopf, - mit einem Durchmesser von ca. 18 cm (oben) und einer Höhe von ca. 16,5 cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (lt. Antrag), - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Andere keramische Ware (Pflanztopf), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet, keine Ware der Codenummer 6914 9000 20 0 und 6914 9000 30 0" Weniger anzeigen
Anderer keramischer Ziergegenstand, sog. Blumenübertopf, Abbildung siehe Anlage, - zylinderförmiger, unglasierter, grau bemalter Topf zum Bepflanzen, - mit einer Höhe von ca. 11 cm und einem Durchmesser von ca. 11,5 cm, - am Boden mit drei Kunststofffüßchen ausgestattet, - keramisches Erzeugnis, nach der... Mehr anzeigenAnderer keramischer Ziergegenstand, sog. Blumenübertopf, Abbildung siehe Anlage, - zylinderförmiger, unglasierter, grau bemalter Topf zum Bepflanzen, - mit einer Höhe von ca. 11 cm und einem Durchmesser von ca. 11,5 cm, - am Boden mit drei Kunststofffüßchen ausgestattet, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - nach dem Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchung handelt es sich um gewöhnlichen Ton, - kein Blumentopf der Pos. 6914, da ohne Loch im Boden, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Ziergegenstand, aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Keramischer Ziergegenstand, sog. Dekoartikel Keramik Pflanztopf, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in zwei Größen: - - Artikel 1.005.683: 14 cm (Höhe) x 14,5 cm (Durchmesser), - - Artikel 1.005.684: 20,5 cm (Höhe) x 21,5 cm (Durchmesser), - in Form eines mit Blüten verzierten, bemalten, nicht glasierten Topfs (ohne... Mehr anzeigenKeramischer Ziergegenstand, sog. Dekoartikel Keramik Pflanztopf, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in zwei Größen: - - Artikel 1.005.683: 14 cm (Höhe) x 14,5 cm (Durchmesser), - - Artikel 1.005.684: 20,5 cm (Höhe) x 21,5 cm (Durchmesser), - in Form eines mit Blüten verzierten, bemalten, nicht glasierten Topfs (ohne Loch im Boden), - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - laut Antrag aus feinen Erden, - zur Verwendung als Pflanztopf, - ohne Hinweise auf Handarbeit. "Keramischer Ziergegenstand, aus feinen Erden, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Andere keramische Ware, sog. konischer Blumentopf, Art. POT-10, Abbildung siehe Anlage, - glasierter, weißer, konisch zulaufender Pflanztopf, - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 8,9 cm und einer Höhe von ca. 9,7 cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt,... Mehr anzeigenAndere keramische Ware, sog. konischer Blumentopf, Art. POT-10, Abbildung siehe Anlage, - glasierter, weißer, konisch zulaufender Pflanztopf, - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 8,9 cm und einer Höhe von ca. 9,7 cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Steinzeug (lt. Antrag), - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Pflanztopf, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztopf), aus Steinzeug" Weniger anzeigen
Andere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen... Mehr anzeigenAndere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen Erden, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Pflanztopf, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztöpfe), nicht aus Porzellan oder aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Andere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen überwiegend glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus... Mehr anzeigenAndere keramische Waren (Blumentöpfe), Foto siehe Anlage, - runde, außen überwiegend glasierte, innen überwiegend unglasierte Blumentopfe, - in verschiedenen Farben und Größen, - mit einem Loch im Boden, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - lt. Antrag aus feinen Erden, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Pflanztopf, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztöpfe), nicht aus Porzellan oder aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Andere keramische Waren, sog. konischer Blumentopf aus Keramik 10oz, Art.-Nrn.: POTN-10 und POTN-12, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - glasierte, weiße, konisch zulaufende Pflanztöpfe, - - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 90 mm (POTN-10) bzw. ca. 115 mm (POTN-12) und einer Höhe von ca. 100 mm (POTN-10)... Mehr anzeigenAndere keramische Waren, sog. konischer Blumentopf aus Keramik 10oz, Art.-Nrn.: POTN-10 und POTN-12, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - glasierte, weiße, konisch zulaufende Pflanztöpfe, - - mit einem Durchmesser (oben) von ca. 90 mm (POTN-10) bzw. ca. 115 mm (POTN-12) und einer Höhe von ca. 100 mm (POTN-10) bzw. ca. 122 mm (POTN-12), - - je mit einem Loch im Boden, - - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - - aus Steinzeug, - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Waren als Pflanztopf, somit keine keramische Ziergegenstände im Sinne der Position 6913. "Andere keramische Waren (Pflanztöpfe), weder aus Porzellan noch aus gewöhnlichem Ton, andere als in den Unterpositionen 6914 9000 20 und 6914 9000 30 genannte" Weniger anzeigen
Pflanztopf, Artikel 219.094-097, Abbildung siehe Anlage, - unglasierter, runder Pflanztopf, - in den vier unterschiedlichen Größen (mit Durchmessern von 15, 23, 28 und 36 cm und Höhen von 15, 21, 26 und 30 cm), - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges... Mehr anzeigenPflanztopf, Artikel 219.094-097, Abbildung siehe Anlage, - unglasierter, runder Pflanztopf, - in den vier unterschiedlichen Größen (mit Durchmessern von 15, 23, 28 und 36 cm und Höhen von 15, 21, 26 und 30 cm), - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (lt. Antrag), - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Andere keramische Ware (Pflanztopf), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet, keine Ware der Codenummer 6914 9000 20 0 und 6914 9000 30 0" Weniger anzeigen
Pflanztopf, Artikel 219.081-092, Abbildung siehe Anlage, - glasierter, runder Pflanztopf, - mit einem Durchmesser von ca. 18 cm (oben) und einer Höhe von ca. 16,5 cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem... Mehr anzeigenPflanztopf, Artikel 219.081-092, Abbildung siehe Anlage, - glasierter, runder Pflanztopf, - mit einem Durchmesser von ca. 18 cm (oben) und einer Höhe von ca. 16,5 cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (lt. Antrag), - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Andere keramische Ware (Pflanztopf), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet, keine Ware der Codenummer 6914 9000 20 0 und 6914 9000 30 0" Weniger anzeigen
Pflanztopf, sog. Pflanzkorb, Artikel 219.098, Abbildung siehe Anlage, - unglasierter Pflanztopf in Form eines Korbes mit Henkel, - in zwei verschiedenen Ausführungen, vorgelegt wurde ein Pflanzkorb mit den Abmess- ungen von ca. 33,5 (L) x 19 (B) x 23 (H) cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis,... Mehr anzeigenPflanztopf, sog. Pflanzkorb, Artikel 219.098, Abbildung siehe Anlage, - unglasierter Pflanztopf in Form eines Korbes mit Henkel, - in zwei verschiedenen Ausführungen, vorgelegt wurde ein Pflanzkorb mit den Abmess- ungen von ca. 33,5 (L) x 19 (B) x 23 (H) cm, - mit einem Loch im Boden, - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus gewöhnlichem Ton (lt. Antrag), - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913, - keine Hinweise auf Handarbeit. "Andere keramische Ware (Pflanztopf), aus gewöhnlichem Ton, nicht handgearbeitet, keine Ware der Codenummer 6914 9000 20 0 und 6914 9000 30 0" Weniger anzeigen
Andere keramische Waren, Pflanztopf mit Unterteller, Abbildung siehe Anlage, - runder, glasierter, überwiegend beigefarbener, auf der Außenseite mit einem bunten Motiv verzierter Pflanztopf (charakterbestimmend), - - mit einem oberen Durchmesser von ca. 13,0 cm und einer Höhe von ca. 10,0 cm, - - mit einem Loch... Mehr anzeigenAndere keramische Waren, Pflanztopf mit Unterteller, Abbildung siehe Anlage, - runder, glasierter, überwiegend beigefarbener, auf der Außenseite mit einem bunten Motiv verzierter Pflanztopf (charakterbestimmend), - - mit einem oberen Durchmesser von ca. 13,0 cm und einer Höhe von ca. 10,0 cm, - - mit einem Loch im Boden, - mit einem auf den Pflanztopf in Größe und Farbgestaltung abgestimmten Unterteller, - - mit einem Durchmesser von ca. 11,7 cm und einer Höhe von ca. 2,1 cm, - - zum Auffangen des überschüssigen Gießwassers, - keramische Erzeugnisse, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend, - aus Steingut (lt. Antragsangaben), - das Loch im Boden bestimmt den Gebrauchswert der Ware als Behälter für Pflanzen, somit kein keramischer Ziergegenstand im Sinne der Position 6913. "Warenzusammenstellung aus einer anderen keramischen Ware (Pflanztopf) aus Steingut und einem Unterteller" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importmaßnahmen
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Keramik-Blumentopf
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Keramik-Blumentopf. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Haushalt & Küche
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Keramik-Blumentopf gesucht oder haben eine ähnliche zolltarifliche Einreihung.
Dunstabzugshaube
8414.60.00.00.0 · 2,7 %
Spatel
3924.10.00.90.0 · 6,5 %
Nudelholz
4419.90.00.00.0 · 0 %
Kleiderbügel
4421.10.00.00.0 · 0 %
Keramik-Toilette
6910.10.00.00.0 · 7 %
Messer
8211.92.00.00.0 · 8,5 %
Edelstahl-Wasserflasche
9617.00.00.00.0 · 6,7 %
Plastikbecher
3924.10.00.90.0 · 6.5 %
Granit-Spüle
3922.10.00.00.0 · 6,5 %
