Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Keramik-Wandfliese ist im Abschnitt XIII (Kap. 68 bis 70) und im Kapitel 69 (Keramische Waren) unter der Position 6907 eingeordnet.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6907 - Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
- Unterposition: 6907 21 - Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907|30|und 6907|40
Zolltarifnummer: 6907 2300 00 0 - mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10|%
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung der Keramik-Wandfliese hängt entscheidend vom Wasseraufnahmekoeffizienten ab. Eine falsche Angabe kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Einfuhr mit dem Klassifizierungstool prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese
Der HS-Code für Keramik-Wandfliese lautet 6907.23 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.23.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.23.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.23.00.00.0.
Einreihung von Keramik-Wandfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird die Ware nach der Beschaffenheit der Fliese in die Position 6907 und dort nach der Wasseraufnahme in die Unterposition 690723 eingereiht (AV 1 und 6).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese
Alternative Einreihung
Keramikfliesen mit Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (Feinsteinzeug) – nicht zutreffend für poröse Wandfliesen
Alternative Einreihung
Keramikfliesen mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % – nicht zutreffend für Wandfliesen mit > 10 % Wasseraufnahme
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramik-Wandfliese (6907) ≠ Keramikfliesen mit Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (Feinsteinzeug) – nicht zutreffend für poröse Wandfliesen (6907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Wandfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.23.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Wandfliese (6907) ≠ Keramikfliesen mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % – nicht zutreffend für Wandfliesen mit > 10 % Wasseraufnahme (6907)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Wandfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.23.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige verwandte Waren werden in anderen Kapiteln eingereiht und sind nicht unter Position 6907 zu finden.
Alternative Einreihung
Keramikfliesen mit Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (Feinsteinzeug) – nicht zutreffend für poröse Wandfliesen
Alternative Einreihung
Keramikfliesen mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % – nicht zutreffend für Wandfliesen mit > 10 % Wasseraufnahme
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Wandfliese (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für Keramik-Wandfliesen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Wandfliesen in wenigen Schritten – inklusive Drittlandszoll, EUSt und etwaiger Antidumpingzölle.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Nachfolgende Produkte werden zolltariflich in verwandte Positionen eingereiht und können für den Vergleich herangezogen werden.
