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Bau & InstallationKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese: 6907.23.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese (6907.23.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Wandfliese unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Wandfliese Produktbild

Für Keramik-Wandfliese sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Wandfliese beschreiben: Material, Wasseraufnahme, Maße, Glasur

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Keramik-Wandfliese ist im Abschnitt XIII (Kap. 68 bis 70) und im Kapitel 69 (Keramische Waren) unter der Position 6907 eingeordnet.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6907 - Unglasierte keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten; unglasierte keramische Steinchen, Würfel und ähnliche Waren für Mosaike, auch auf Unterlage
  • Unterposition: 6907 21 - Fliesen, Boden- und Wandplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907|30|und 6907|40
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6907 2300 00 0 - mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10|%

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung der Keramik-Wandfliese hängt entscheidend vom Wasseraufnahmekoeffizienten ab. Eine falsche Angabe kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Einfuhr mit dem Klassifizierungstool prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese

Der HS-Code für Keramik-Wandfliese lautet 6907.23 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6907.23.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6907.23.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6907.23.00.00.0.

Einreihung von Keramik-Wandfliese nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird die Ware nach der Beschaffenheit der Fliese in die Position 6907 und dort nach der Wasseraufnahme in die Unterposition 690723 eingereiht (AV 1 und 6).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese

Alternative Einreihung

6907.21.00.00.0 5,0 %

Keramikfliesen mit Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (Feinsteinzeug) – nicht zutreffend für poröse Wandfliesen

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Keramikfliesen mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % – nicht zutreffend für Wandfliesen mit > 10 % Wasseraufnahme

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Wandfliese (6907) ≠ Keramikfliesen mit Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (Feinsteinzeug) – nicht zutreffend für poröse Wandfliesen (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Wandfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.23.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Wandfliese (6907) ≠ Keramikfliesen mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % – nicht zutreffend für Wandfliesen mit > 10 % Wasseraufnahme (6907)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Wandfliese bleibt die Zolltarifnummer 6907.23.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige verwandte Waren werden in anderen Kapiteln eingereiht und sind nicht unter Position 6907 zu finden.

Alternative Einreihung

6907.21.00.00.0 5,0 %

Keramikfliesen mit Wasseraufnahme ≤ 0,5 % (Feinsteinzeug) – nicht zutreffend für poröse Wandfliesen

Alternative Einreihung

6907.22.00.00.0 5,0 %

Keramikfliesen mit Wasseraufnahme > 0,5 % bis 10 % – nicht zutreffend für Wandfliesen mit > 10 % Wasseraufnahme

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliese ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Wandfliese (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13170/17-16907.23.00.00.0
Keramische Fliesen, sog. Keramik-Wandfliese; weiße, glänzende, flache, rechteckige Fliesen, ca. 60×30×1 cm, Wasseraufnahme > 10 %, für Innenbereich
DE13171/17-16907.23.00.00.0
Keramische Fliesen, sog. Keramik-Wandfliese; weiße, matte, flache, rechteckige Fliesen, ca. 60×30×1 cm, Wasseraufnahme > 10 %, für Innenbereich
DEBTI22388/22-16907.23.00.00.0
Wandplatten, sog. Klinker Riemchen, keramische Erzeugnisse, Wasseraufnahme > 10 %
DEBTI1613/21-16907.23.00.00.0
Keramische Fliesen, glasiert, weiß, quadratisch, 10×10 cm, Wasseraufnahme > 10 %
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Keramik-Wandfliesen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Wandfliesen in wenigen Schritten – inklusive Drittlandszoll, EUSt und etwaiger Antidumpingzölle.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Wandfliesen

Welche Zolltarifnummer hat eine Keramik-Wandfliese?

Die Zolltarifnummer für eine Keramik-Wandfliese lautet 6907.23.00.00.0. Diese elfstellige Nummer gilt für keramische Fliesen mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von mehr als 10 %. Maßgeblich ist die KN-Unterposition 69072300, die auf dem HS-Code 690723 aufbaut. Die Einreihung erfolgt nach der Wasseraufnahme, die durch den Brennprozess bestimmt wird.

Welchen HS-Code hat eine Keramik-Wandfliese?

Der HS-Code für eine Keramik-Wandfliese ist 690723. Er umfasst auf sechsstelliger Ebene keramische Fliesen mit einer Wasseraufnahme von mehr als 10 %. Dieser Code gilt international und wird in der EU durch die Kombinierte Nomenklatur (KN-Code 69072300) und den TARIC-Code (6907230000) weiter untergliedert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Keramik-Wandfliese?

Der Drittlandszollsatz für eine Keramik-Wandfliese (Zolltarifnummer 6907.23.00.00.0) beträgt 5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus China kann zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 69,7 % anfallen. Für Herkunftsländer mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Schweiz, Japan, Südkorea) gilt ein Zollsatz von 0 %.

Wie unterscheidet sich eine Keramik-Wandfliese zolltechnisch von anderen Fliesen?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Keramik-Wandfliese erfolgt über den Wasseraufnahmekoeffizienten. Während die poröse Wandfliese (Wasseraufnahme > 10 %) unter den Code 6907.23.00.00.0 fällt, werden Feinsteinzeug (≤ 0,5 %) unter 6907.21 und Steinzeug (> 0,5 % bis 10 %) unter 6907.22 eingereiht. Eine Alternative bei dichtem Material ist die Unterposition 6907.21. Zudem sind Mosaiksteine (6907.30) und fertige Formstücke (6907.40) abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Keramik-Wandfliese verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Antidumpingzöllen zur Folge haben. Zudem drohen Verspätungszuschläge und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware durch den Zoll zurückgewiesen oder beschlagnahmt werden. Eine sorgfältige Ermittlung des Wasseraufnahmekoeffizienten ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Wandfliesen?

Ja, für Keramik-Wandfliesen der Zolltarifnummer 6907.23.00.00.0 gelten besondere Maßnahmen. Aus China und Indien wird ein endgültiger Antidumpingzoll erhoben. Zudem können Einfuhrkontrollen für Abfälle (Code 755) und Beschränkungen bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Code 475) relevant sein. Für die Ausfuhr können Genehmigungspflichten und Kontrollen für Kulturgüter bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Keramik-Wandfliese?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Keramik-Wandfliese ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 6907.23.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (690723), dem 8-stelligen KN-Code (69072300) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6907230000) zusammen. Die letzte Stelle dient der nationalen Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Wandfliesen?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den EU-Zolltarif. Die Position 6907 wird regelmäßig angepasst, insbesondere bei den TARIC-Codes. Auch Antidumpingmaßnahmen können die anwendbaren Zollsätze beeinflussen. Es ist daher wichtig, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC zu prüfen. Die vZTA (verbindliche Zolltarifauskunft) bleibt für ihre Gültigkeitsdauer verbindlich.

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