Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionRohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus Kunststoffen3917
- UnterpositionRohre und Schläuche, nicht biegsam391721
- Unterpositionaus Polymeren des Vinylchlorids391723
- Kombinierte Nomenklaturnahtlos und mit einer Länge, die den größten Durchmesser überschreitet, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter bearbeitet39172310
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Isolierrohr
Der HS-Code für Isolierrohr lautet 3917.23 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3917.23.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3917.23.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3917.23.10.90.0.
Einreihung von Isolierrohr nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln. AV 6 bestimmt die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen. Isolierrohre aus PVC sind als Rohre aus Kunststoffen der Position 3917 zuzuweisen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Isolierrohr
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIsolierteile aus Kunststoffen | 8547.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungElektrische Isolatoren aus Kunststoffen | 8546.90.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKabelkanäle für elektrische Leitungen | 3925.90.20.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungWärmeschrumpfschlauch | 3917.32.00.30.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Isolierrohr (3917) ≠ Isolierteile aus Kunststoffen (8547) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isolierrohr bleibt die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isolierrohr (3917) ≠ Elektrische Isolatoren aus Kunststoffen (8546) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isolierrohr bleibt die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Isolierrohr (3917) ≠ Kabelkanäle für elektrische Leitungen (3925) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Isolierrohr bleibt die Zolltarifnummer 3917.23.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige verwandte Waren fallen in andere Kapitel oder Positionen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIsolierteile aus Kunststoffen | 8547.20.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungElektrische Isolatoren aus Kunststoffen | 8546.90.10.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Isolierrohr (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI45222/24-1 | Kunststoff-Isolierrohr aus Polyvinylchlorid (Durchmesser 16 mm, Länge 2000 mm), einseitig gemufft. Nicht biegsames, nahtloses Kunststoffrohr aus Polyvinylchlorid. | 3917.23.10.90.0 |
| DEHH/410/05-1 | Isolierrohr aus Kunststoff, starr für die Aufputzmontage, Art.Nr. 79721. Hellgraues Rohr, nicht biegsam. | 3917.23.10.90.0 |
| DEBTI35317/18-1 | Isolierschlauch aus PVC, nicht biegsamer Kunststoffschlauch aus Polyvinylchlorid | 3917.23.10.90.0 |
| DEBTI40152/21-1 | Rohr aus Hart-PVC (Polyvinylchlorid), graue Kunststoffrohre, nicht biegsam | 3917.23.10.90.0 |
| DE1613/15-1 | ISO-Rohr aus Polyvinylchlorid, graue Kunststoffrohre (Länge ca. 2 m), am Ende gemufft | 3917.23.10.90.0 |
| DEBTI26290/21-1 | ISO-Rohr aus Polyvinylchlorid, graue Kunststoffrohre (Länge ca. 2 m), einseitig gemufft | 3917.23.10.90.0 |
| DEBTI44605/23-1 | Kunststoff-Pfosten aus PVC, nahtloses, nicht biegsames Rohr | 3917.23.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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